Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2004-05-05
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Rückkehrhilfe und Migrationsprävention sind zentrale Elemente einer umfassenden, zeitgemässen Migrationspolitik. Sie sind auch die nötigen Ergänzungsinstrumente zu den Rückübernahmeabkommen. Diese klare Haltung vertreten und praktizieren der Bundesrat wie auch die Parlamentsmehrheit schon länger. Darum engagiert sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene - z. B. im Rahmen der Berner Initiative und des Uno-Programms für Internationale Migration - dafür, die Migrationsprobleme im Dialog mit Herkunftsländern, im global koordinierten Prozess, anzugehen. Darum hat der Bundesrat von einer gemischten Arbeitsgruppe - EJPD und EDA - einen Massnahmenbericht ausarbeiten lassen, der aufzeigt, wie aussenpolitische Instrumente verstärkt einbezogen und so Aussen- und Innenpolitik zu einer wirksameren Migrationspolitik verknüpft werden können. Rückkehrhilfe und Migrationsprävention wie auch die internationale Zusammenarbeit hier im Asylgesetz explizit zu verankern ist also die Konsequenz aus der bisherigen Arbeit. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Grundsatz. Darum lehnen wir den Minderheitsantrag Fehr Hans wie auch den Antrag Menétrey-Savary, der die Migrationsprävention hier nicht drin haben will, ab.
Was ermöglicht Artikel 93 konkret? Wenn die Schweiz Rückübernahmeabkommen aushandeln will, die effektiv umgesetzt werden können, muss sie mit Gegenleistungen Bedingungen für die Rückübernahmebereitschaft schaffen.
Fakt ist, dass die politische, vor allem die finanzielle Lage in Ländern, aus denen Personen in die Schweiz kommen - illegal oder als Asylsuchende -, bewirkt, dass diese Länder wenig Bereitschaft für die Rückübernahme zeigen. Warum dies so ist, lässt sich am Beispiel der so genannten "remittances", der Geldüberweisungen, illustrieren: Während die weltweite öffentliche Entwicklungshilfe seit längerem bei etwa 50 bis 60 Milliarden Dollar pro Jahr stagniert, ist die Summe der Lohntransfers der weltweit im Ausland Arbeitenden in weniger als einem Jahrzehnt von ungefähr 70 Milliarden Dollar auf 100 Milliarden pro Jahr angestiegen. Dabei sind jene Gelder nicht eingerechnet, die diese Arbeitskräfte persönlich nach Hause tragen und die auf eine vergleichbare Summe geschätzt werden. Für viele Länder bedeuten diese Lohntransfers eine, wenn nicht die Hauptquelle für Deviseneinnahmen. Warum also sollten arme und ärmste Länder an einer Reduktion ihrer Geldquellen interessiert sein?
Will die Schweiz Personen aus ihrem Hoheitsgebiet wegweisen, müssen Bedingungen für Rückkehr- und Rückübernahmebereitschaft geschaffen werden. Dies bezweckt Artikel 93, und zwar mittels individueller Rückkehrberatung und -unterstützung, mittels Strukturhilfe über die Entwicklungszusammenarbeit, Friedens- und Menschenrechtspolitik, Aussenwirtschaftspolitik, mittels längerfristig angelegter [PAGE 611] Migrationspartnerschaften und Migrationsdialoge, die z. B. in Algerien, in Iran, in Pakistan und in Sudan Ausbildungsunterstützung von staatlichen Diensten beinhalten.
Ich habe es erwähnt: Die hier definierten Instrumente sind international abgestützt. So bietet die EU als Gegenleistung für Kooperation im Rückübernahmebereich im Sinne der langfristigen Ursachenbekämpfung von irregulärer Migration sowohl verstärkte Entwicklungshilfe wie Strukturhilfe an. Für den Zeitraum von 2004 bis 2008 stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusammenfassend: Die Augen vor Migrationsrealitäten zuzudrücken und diesen Artikel zu streichen, wie es die Minderheit will, widerspricht der Realität und allen innovativen Migrationsinstrumenten, die die Schweiz auch international an führender Stelle mitentwickelt.
Artikel 93 gemäss Kommissionsmehrheit hingegen stützt diese gestaltende Politik und gibt grünes Licht für die im Migrationsbericht der Arbeitsgruppe des EJPD und des EDA empfohlenen Massnahmen.
Die SP-Fraktion empfiehlt Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit.