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AB 43002

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Hier geht es um die Beschwerdefristen. Beschwerdefristen sind ein ganz wichtiges Instrument, damit Menschen, die in die Schweiz kommen, Zeit haben, sich zurechtzufinden. Im Gesetz hat sich die Mehrheit auf fünf Arbeitstage geeinigt.

Das ist eine zu kurze Frist. Wir dürfen die Leute, die in die Schweiz kommen, nicht einengen, wenn wir ihnen eine [PAGE 619] wirkliche Chance geben wollen. Einmal mehr muss ich sagen: Es sind nicht einfach alle Menschen, die hierher kommen, a priori Kriminelle oder Leute, die mit Gesuchen Missbrauch betreiben, sondern es sind Menschen, die hier ein Asylgesuch stellen wollen, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - von zu Hause weggegangen sind, auf der Flucht sind. Bedenken Sie bei der Frist von fünf Arbeitstagen: Man kommt in die Schweiz, man muss sich erst einmal zurechtfinden. Welches sind die Gepflogenheiten? Wie bewegt man sich in diesem Umfeld? Wie funktioniert das Rechtssystem? Mit wem kann man überhaupt reden? Wer übersetzt Sprachen, die in der Schweiz nicht einfach gesprochen werden? Es braucht Übersetzungen, man muss die Beweismittel und weitere Grundlagen beschaffen können, die es braucht, damit man wirklich angehört wird.

Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ein fremdes Land, und Sie haben fünf Tage Zeit: Man muss sich mit den Behörden befassen, man muss überhaupt erst wissen, wohin man sich wenden muss. In fünf Tagen ist diese Leistung nicht zu vollbringen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen und die Frist auf zehn Arbeitstage zu erweitern. In zehn Tagen kann man auch mal ein bisschen aufschnaufen. Man kann sich auch einmal auf sich selber besinnen; viele Leute sind traumatisiert, viele Leute sind krank oder verängstigt, und deshalb ist es wichtig, dass sie sich in dieser Frist wirklich auf sich selber besinnen und sich in der Schweiz zurechtfinden können.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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