Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05
Wortprotokoll
Es ist hier gesagt worden, Ordnungsfristen seien natürlich keine Fristen, die in jedem Fall eingehalten werden. Ich möchte Ihnen nur sagen, wie das Ganze entstanden ist: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat bei der Beratung dieser Vorlage von der Verwaltung einen Vorschlag erhalten, der vorsieht, dass das Ganze auf maximal sechs Monate beschränkt sein soll. Wenn Sie nun die verschiedenen Fristen sehen, die in Artikel 37 und hier im Antrag der Mehrheit zu Artikel 109 zum Ausdruck kommen, sowie die Fristen, die es braucht, um Beschwerde einzulegen, dann sehen Sie, dass das zusammen ungefähr sechs Monate ergibt. Es gibt dann also immer noch ein Verfahren von sechs Monaten, wenn Sie all diese vorgeschriebenen Fristen in einer Kette zusammenzählen. Insofern macht natürlich eine Ordnungsfrist von zwei Monaten Sinn.
Ich möchte das nicht überschätzen. Wenn Sie das aufnehmen, dann ist anzunehmen, dass 80 Prozent aller Asylgesuche innerhalb dieser sechs Monate erledigt sein werden, wenn alle diese Fristen einhalten und ernst nehmen. Aber das ist natürlich - ich gebe das zu - eine politische Absichtserklärung, die bei Ordnungsfristen keine Verbindlichkeit hat. Aber wenn Sie es streichen, wie es die Minderheit will, heisst das auch: Wir sind auch mit längeren Fristen einverstanden. Das ist das Problem.