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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-05-05

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-05

Wortprotokoll

Vorbemerkung: Ich stelle fest, dass wir zur Regelung des vorübergehenden oder dauernden Aufenthaltes von Ausländern in diesem Land eine Gesetzesvorlage erarbeitet haben, die in etwa gleich viele Artikel enthält wie das Radio- und Fernsehgesetz und dessen Regelungen - immerhin eine bemerkenswerte Tatsache.

Frau Leuthard hat in ihrer Vorstellung der Vorlage geschildert, dass vonseiten der Kommissionsmehrheit wenig Verständnis besteht für die Gründe der Linken für das Nichteintreten. Die SVP-Fraktion teilt diese Meinung der Kommissionssprecherin. Die SVP-Fraktion stellt sich auch hinter die Kommissionsmehrheit, wenn Frau Leuthard betont, dass in dieser Vorlage die Berücksichtigung von gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Vordergrund steht. Sie fügt da noch hinzu: und der gesamtgesellschaftlichen Interessen der Schweiz.

Wenn nun die Linke unter dem Titel der fehlenden kosmopolitischen Offenheit der Vorlage, wie es Frau Vermot geschildert hat, zu einem ganz anderen Resultat kommt und hier glaubt, anhand von relativen Details ihre Haltung begründen zu können, dann erlaube ich mir, hier an dieser Stelle Herrn Philipp Müller zu zitieren, der auf die Vorlage des Jahres 1982 aufmerksam gemacht hat. Ich erinnere Sie an die Tatsache, dass im Rahmen der bilateralen Verträge zum Personenverkehrsabkommen 2008 ein Referendum ansteht, das dann unwahrscheinlich grosse Folgen auf die gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Interessen haben könnte. Der Richtungsstreit ist hier im Rahmen dieses Nichteintretensantrages zu klären.

Wir müssen schon etwas aufpassen, wenn wir die Diskussion von heute mit derjenigen der beiden letzten Tage vergleichen. Wir sind drauf und dran, Gesetze zu machen, die sehr unterschiedliche Ausgangslagen präsentieren. Der eine braucht die Abklärung, ob die Stelle nicht durch einen Anwärter aus dem Inland oder der EU besetzt werden kann, um dann eine Bewilligung zu erhalten, um mit jemandem einen Arbeitsvertrag einzugehen, und der andere soll offenbar mit dem Ruf "Asyl! Asyl!" an der Grenze nach drei Monaten in etwa die gleichen Bedingungen vorfinden. Das erstaunt mich. Es erstaunt mich auch, wenn ich daran denke, was man gestern, Frau Leutenegger Oberholzer, in Bezug auf die humanitäre Aufnahme gesagt hat, und dass man nun heute feststellt, das Gesetz belasse der Verwaltung einen viel zu grossen Ermessensspielraum. Ich glaube, der Ermessensspielraum, den Sie gestern geschaffen haben, übertrifft denjenigen in diesem Gesetz bei weitem, wo der vierjährige Aufenthalt das einzige messbare Kriterium ist. Wie gesagt, Herr Müller hat an die Revision von 1982 erinnert, und wir tun gut daran, wenn wir uns daran erinnern.

Nun noch zur Frage der Integration. Integration setzt immer voraus, dass man selber daran interessiert ist, weil man die Absicht hat, längere Zeit hier zu bleiben. Ich erinnere an die Aufgabenteilung in dieser Beziehung, wie man sie mit dem neuen Finanzausgleich geschaffen hat, und frage mich, ob wir sie mit dieser Bundeslösung bezüglich Integrationsmassnahmen nicht gerade wieder "durchkreuzen": Die Integrationsmöglichkeiten sind doch vor allem am Wohnort zu finden und nicht in einer Plakat-Aktion mit dubiosem Inhalt auf gesamtschweizerischer Ebene. Sind sie nicht an der Berufs- und Arbeitsstätte zu finden? Sind die Instrumente dazu nicht Instrumente der Bildung, der Kultur und des Sports, die - abgesehen von der Sportschule in Magglingen - nicht auf Bundesebene angesiedelt sind?

Wir begrüssen Integrationsmassnahmen, aber dort, wo sie wirksam sind. Es ist ja bezeichnend, dass der Kanton Bern - sonst nicht gerade wegen seiner besonderen Schnelligkeit gerühmt - die Stelle, die für die Umsetzung dieser Bundesmassnahme vorausgesetzt wird, bereits geschaffen hat. Die Person, die diese Stelle übernommen hat, bekundet in einer Radiosendung, dass es ihre Aufgabe sei, beim Bund möglichst viel Geld abzuholen: Sie spricht nicht von Projekten und nicht von Zielen, sondern vom Abholen von Geld. Das ermuntert uns dann schon nicht gerade, bei diesen Möglichkeiten mitzuziehen.

Wir lehnen den Antrag auf Nichteintreten ab, den Antrag auf Rückweisung hat Ihnen der Fraktionschef begründet.

Jetzt hole ich noch kurz zu einer persönlichen Erklärung aus, die nichts mit dem Vorangegangenen zu tun hat. Herr Daguet, Herr Vischer - er ist im Moment abwesend -, ich bin einer derjenigen, die von Zeit zu Zeit Saisonniers beschäftigt haben. Erstens sind daraus Freundschaften entstanden, die über zwanzig Jahre halten. Zweitens bin ich nicht so sicher, Herr Daguet und Herr Vischer, ob es Ihnen in Ihrer beruflichen Tätigkeit immer gelingt, Ihren Mitgliedern und Beschützten innerhalb von neun Monaten eine Vermögenszunahme zwischen 12 000 und 15 000 Franken zu verschaffen. Ich sage nur das.

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