Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-05
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Ich trage heute ein entsprechend beschriftetes T-Shirt als Zeichen der Verbundenheit mit der ausländischen Bevölkerung in unserem Land, als Zeichen der Verbundenheit mit den Secondas und Secondos und ihren Kindern, aber auch mit den Migrantinnen und Migranten der ersten Generation. Es sind meine Nachbarinnen und Nachbarn, meine Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Bekannte, meine Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und Geschwister. Es ist die serbische Krankenpflegerin, die mich liebevoll betreute, als ich vor Jahren nach einer Operation nachts einen Kreislaufzusammenbruch hatte. Es sind die Angestellten im Restaurant, in den Fabrikhallen, auf dem Bau. Sie alle haben unserem Land zu Wohlstand und Ansehen verholfen. Ohne sie würde unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft nicht mehr funktionieren. Ohne sie geht nichts. Sie machen einen Fünftel unserer Bevölkerung und etwa 28 Prozent der Erwerbstätigen aus.
Der Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, betrifft sie alle. Er betrifft aber auch die Schweizerinnen und Schweizer, die mit einer Ausländerin oder einem Ausländer verheiratet sind.
Der Begriff "Ausländerinnen und Ausländer" wird übrigens im Gesetz nirgends definiert. Sind es die Touristinnen und Touristen, welche die Schweiz besuchen? Sind es die Personen, die sich längere Zeit in der Schweiz aufhalten oder im Tessin ihren Lebensabend verbringen? Sind es unsere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die seit zehn, zwanzig, dreissig oder mehr Jahren bei uns leben und arbeiten? Sind es die Personen, die hier geboren und aufgewachsen sind, also gar nie eingewandert sind, oder sind es die neu Zugewanderten? Das Einzige, was all diesen Menschen gemeinsam ist, ist Folgendes: Sie haben keinen roten Pass, und sie haben keine politischen Rechte. Obwohl sie einen Fünftel unserer Bevölkerung ausmachen, haben sie nichts zu sagen.
Der vorliegende Gesetzentwurf macht keine Freude. Er ist weder systematisch noch sprachlich eine Meisterleistung. Man hat den Eindruck, dass einfach das Anag von 1931 übernommen und etwas aktualisiert wurde. Das neue AuG liest sich wie ein Polizeigesetz, das von Beamten für Beamte geschrieben wurde. Es erstaunt nicht, dass der Gesetzentwurf bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz, die keinen Schweizer Pass haben, grosses Befremden und Verunsicherung ausgelöst hat. Sie sind bestürzt über diesen Gesetzentwurf. Sie wurden weder angefragt noch einbezogen bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes, das sie direkt betreffen wird.
Auch wir sind unglücklich über diesen Gesetzentwurf. Er ist geprägt von einer Abwehrhaltung und von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Migrantinnen und Migranten. Es ist sowohl der Geist dieses Gesetzes wie auch die Sprache, die befremden. Die Terminologie ist oft verletzend. Es ist ein Gesetz aus einer anderen Zeit. Es schafft Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten, die wir nicht akzeptieren können. Es berücksichtigt die Realität der Migrantinnen und Migranten nicht, zum Beispiel beim Familiennachzug. Es schlägt Massnahmen vor, die absurd sind, wie zum Beispiel, dass Zivilstandsbeamte beurteilen müssen, ob zwei Heiratswillige eine Scheinehe eingehen wollen oder nicht.
Unsere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner ohne Schweizer Pass verdienen Besseres. Die SP-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf deshalb an den Bundesrat zurückweisen.