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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich gebe aus der Sicht der Kommissionsmehrheit nochmals ein paar Stellungnahmen zu Voten und Fragen ab, die hier gefallen bzw. gestellt worden sind. [PAGE 661]

Zuerst zu den Nichteintretensanträgen der Minderheit Vermot und von Herrn Vanek: Sie kritisieren beide das duale System, Sie haben jetzt einiges darüber gehört. Tatsache ist, wenn Sie Migration begrenzen wollen, dann brauchen Sie Kriterien, und jedes Kriterium wirkt natürlich ausschliessend, stellt eine Grenze dar, und wenn Sie das negativ ausdrücken wollen, können Sie sagen, dass das diskriminatorisch ist. Es ist aber falsch, zu sagen, dass damit das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verletzt würde; ich sage das auch an die Adresse von Frau Roth-Bernasconi. Ich verweise Sie auch auf die Botschaft, Seite 3744: Gemäss diesem Internationalen Übereinkommen ist es den Staaten freigestellt, "die eigenen und die ausländischen Staatsangehörigen unterschiedlich zu behandeln" (Ziff. 1.3.4.2.3). Das ist dort freigestellt, und das duale System, das die Schweiz bei der Zulassungspolitik anwendet, steht deshalb nicht im Widerspruch zum Übereinkommen. Deshalb ist es falsch, zu behaupten, das sei diskriminatorisch. Die EU macht übrigens nichts anderes. Auch sie kennt ein duales System. Auch sie geht Richtung Begrenzung der Einwanderung, und zwar, wie Sie wissen, teils viel massiver, als das die Schweiz vorsieht.

Wenn Sie eine Politik der völlig offenen Türen möchten, dann wäre auch ein solches System nicht gerechter. Es könnten nur Menschen mit genügend Finanzen aus ihren Ländern ausreisen. Arme hätten in der Regel keine Chancen und würden eben auch nicht gleich behandelt.

Die Beschränkung der Zulassung hat überdies auch etwas mit der Integrationspolitik zu tun. Eine gute Integration können Sie nur leisten, wenn auch die Zahl der zu Integrierenden beschränkt ist. Das belegen zahlreiche Studien, die ich hier nicht zitieren möchte.

Zu den Rückweisungsanträgen: Wir haben Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat. In der Kommission lagen insgesamt sechs Rückweisungsanträge vor, auch mit unterschiedlichen Anliegen. Sie wurden allesamt mit rund 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu den Anträgen auf Rückweisung an die Kommission habe ich noch zwei Bemerkungen:

Zum einen weist die SVP-Fraktion die Vorlage zurück, mit der Begründung, wir müssten nochmals eine Kommissionssitzung abhalten; es gebe zu viele Anträge zu behandeln. Dazu muss ich Ihnen schon sagen, meine Herren: Weshalb haben Sie diese Anträge nicht in der Kommission eingereicht? Sie waren dort sehr stark vertreten, Sie sind ja die grösste Fraktion. Von der SVP-Fraktion kommen jetzt 13 Minderheits- und 34 Einzelanträge; ich habe sie noch einmal gezählt. Wenn Sie behaupten, das sei zu viel, können Sie diese Anträge zurückziehen - sonst hätten Sie sie, wie das üblich ist, durch Ihre Vertreter in der Kommission behandeln lassen müssen.

Zum anderen möchte auch Herr Wasserfallen eine Rückweisung an die Kommission. Auch bei ihm habe ich kein Verständnis; die Rückweisung muss ich auch hier als taktisches Manöver ansehen. Seitens der FDP-Fraktion liegen bisher 53 Anträge vor - also auch hier die gleiche Rüge wie an die SVP-Fraktion. In der Kommission war die FDP-Fraktion selbstverständlich auch vertreten; da haben Sie also Ihre Aufgabe nicht wahrgenommen. Im Übrigen sind die Anträge von Kollege Wasserfallen materiell ja auch gestellt worden, also kann unser Rat selbstverständlich den politischen Entscheid fällen; Sie können ein Anliegen dort inhaltlich unterstützen, wo es zur Diskussion steht.

Zu den Äusserungen von Frau Hubmann: Es ist richtig, dass nirgends definiert ist, was ein Ausländer oder eine Ausländerin ist. Aber in Artikel 20 des Gesetzes ist festgehalten, was Inländer sind. E contrario ergibt sich aus dieser Bestimmung, was Ausländer sind, nämlich alle, die nicht Inländer sind. Jeder Staat hat übrigens solche Kriterien. Auch wir sind irgendwo, an einem anderen Ort, Ausländerinnen oder Ausländer; das ist etwas Normales.

Zu den diversen Behauptungen oder Fragen, das Gesetz sei diskriminierend - die einen haben gesagt, die Zulassung gehe zu weit; die anderen haben gesagt, sie gehe viel zu wenig weit -: In der Kommission hatten wir einen Mitbericht der WAK. Die WAK hat ganz klar gesagt, dass diese Vorlage nicht primär rechtspolitisch, sondern wirtschaftspolitisch anzugehen sei. Der Arbeitsmarkt ist ganz entscheidend. Der Arbeitsmarkt sagt eben nicht, dass wir einen Bedarf an vielen unqualifizierten Arbeitskräften haben, sondern der Arbeitsmarkt sagt, dass wir einen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften haben. Wenn man die Grenzen für unqualifizierte Arbeitskräfte öffnet, dann verstärkt sich der Lohndruck, dann wird die Zeit für die notwendige Behebung von Strukturschwächen gewisser Branchen, etwa der Landwirtschaft, verlängert. Die WAK hat speziell darauf hingewiesen und lehnt daher zu Recht auch die Einführung eines neuen Saisonnierstatuts ab.

Professor Sheldon als ein weiterer Experte, den die Kommission angehört hat, sagt, dass das Problem nicht das tiefere Niveau sei, sondern die Struktur. Der Anteil Ausländer am Arbeitslosenbestand hat sich seit den Siebzigerjahren verdoppelt, obwohl der Anteil an der Erwerbsbevölkerung unverändert blieb. Das sind Fakten. Niedrigqualifizierte werden leider überdurchschnittlich häufig arbeitslos und bleiben auch überdurchschnittlich lange ohne Stelle.

Auch eine Studie der Professoren Münz und Ulrich hat der Kommission bei der Erarbeitung der Vorlage gedient. Diese Studie weist vor allem darauf hin, dass ohne weitere Zuwanderung die Zahl der Menschen im Haupterwerbsalter in der Schweiz schrumpfen wird. Sie alle wissen, dass wir weniger Kinder haben, und auch eine ambitiöse Familienpolitik kann diese Entwicklung nicht stoppen. Die Schweiz ist in der Zukunft auf Migration angewiesen.

Kollege Amstutz hat gesagt, das Gesetz weiche die Strafen auf. Da sind Sie nicht ganz richtig orientiert. Der von Ihnen zitierte Artikel 111 Absatz 3 bewirkt im Vergleich zum heutigen, geltenden Recht das Gegenteil. Wir erhöhen dort die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre, und wir nehmen z. B. auch die Unternehmer, die Arbeitgeber, in die Pflicht. Ich gehe davon aus, dass Sie als Arbeitgeber auch der Meinung sind, dass als Arbeitgeber Schwarzarbeit zu begünstigen oder Leute illegal zu beschäftigen nicht als Kavaliersdelikt gelten soll. Hier sagt das Gesetz eben, dass wir überall, wo Missbrauch ist - sei es bei den Ausländern und Ausländerinnen, sei es beim Arbeitgeber, sei es anderswo -, Rechtsstaatlichkeit und härtere Sanktionen wollen.

Zum Schluss noch zu Herrn Daguet: Auch Sie bekämpfen das duale System. Sie sagen, die Zulassungseinschränkungen seien nicht akzeptabel. Ist es aber nicht widersprüchlich, wenn Sie dann auch bei der Osterweiterung Vorbehalte haben und für den Schutz der inländischen Arbeitnehmer zusätzliche flankierende Massnahmen fordern? Die Kommission hat sich mit diesem Problem beschäftigt. Die Kommission will keine Billiglohn-Arbeiter. Deshalb sagt die Mehrheit klar, dass man sich ausserhalb des EU-/Efta-Raumes auf qualifizierte Arbeitskräfte konzentrieren will, weil eben gerade das eine sozialpolitisch wichtige Komponente ist und auch den Zuzug von Saisonniers verhindert. Hier sind wir wie Sie der Meinung, dass diese Entwicklung in der Vergangenheit schlecht war.

Ich bitte Sie daher namens der Kommissionsmehrheit nochmals, alle Rückweisungsanträge abzulehnen.