Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-05-06
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Herr Fluri, Sie wollen bei Absatz 1 Buchstabe e dem Minderheitsantrag Vermot folgen. Das ist die Bestimmung, die vorsieht, dass Zeuginnen einer Straftat ein Aufenthaltsrecht bekommen. Für mich stellt sich die Frage: Für wie lange soll dieser Aufenthalt bewilligt sein? Soll er bewilligt sein, bis die Zeuginnen einvernommen sind, beispielsweise durch den Untersuchungsrichter? Oder soll dieser Aufenthalt so lange dauern, wie die betreffenden Personen in der Schweiz anwesend sein wollen? Das ist wahrscheinlich ein grosser Unterschied. Was stellen Sie sich vor, was dann tatsächlich geschehen wird, wenn wir diese Bestimmung nach dem Minderheitsantrag Vermot so in das Gesetz schreiben?