Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Bei Artikel 30, mit Ausnahme von Absatz 1bis, unterstützt der Bundesrat die Mehrheit. Der Bundesrat kann sich der Minderheit nicht anschliessen, auch nicht bei Absatz 1 Buchstabe e. Was die Opfer anbelangt, ist das richtig, da schliessen wir uns an. Die Opfer von Menschenhandel sind aber jetzt schon in Buchstabe e aufgeführt. Hingegen sind wir nicht damit einverstanden, dass auch Zeugen und Zeuginnen von Menschenhandel aufgeführt werden. Sie müssen sich darüber im Klaren sein: Da kann sich jeder, der illegal hier ist, einfach zum Zeugen erklären. Wer nicht Opfer ist und nicht betroffen ist, kann sich als Zeuge oder als Zeugin bezeichnen, dann bleibt er hier.
Wir bitten Sie, das abzulehnen.
Zum Problem bei Absatz 1bis: Das ist zwar ein Absatz, der von der Mehrheit gut gemeint ist; damit wäre einfach ins Gesetz geschrieben, was wir heute tun. Aber ich muss Sie daran erinnern: Sie sollten keine Rechtsansprüche ins Gesetz nehmen, nur weil man es jetzt so macht. Vor allem gibt es hier nur den Rechtsanspruch, dass etwas vertieft geprüft wird. Da muss ich Ihnen sagen, da öffnen Sie mit Rechtsansprüchen Tür und Tor. Was ist vertieft, was ist vertieft geprüft worden? Während der Auseinandersetzung, ob etwas vertieft geprüft wird, kann einer natürlich hier bleiben. Bewilligungsgesuche für Leute, die sich seit mehr als vier Jahren rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, werden unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland vertieft geprüft. Das ist heute so. Das ist die Weisung, die heute wörtlich so besteht. Das ist eine Weisung der zuständigen Ämter und gibt den Leuten keinen Rechtsanspruch. Man kann nicht gestützt darauf klagen, um dann einfach in der Schweiz zu bleiben.
Wir bitten Sie, diesen Absatz 1bis, der zwar gilt, als gesetzlichen Rechtsanspruch abzulehnen.
Sie müssen sehen: Wir haben keine guten Erfahrungen damit gemacht, für alles einen Rechtsanspruch zu gewähren; das führt zu Rechtsauseinandersetzungen, das lädt natürlich dazu ein. Was ist eine vertiefte Prüfung? Da können Sie bis zur letzten Instanz streiten, ob sie vertieft genug ist oder nicht. Es geht hier um illegale Fälle, um Leute, die seit mehr als vier Jahren rechtswidrig hier sind. Wir bitten Sie, ihnen nicht am Schluss, nach vier Jahren, noch einen Rechtsanspruch auf eine vertiefte Prüfung zu geben, ob sie da bleiben sollen oder nicht. Wir bitten Sie, das abzulehnen.
Die übrigen Minderheitsanträge lehnen wir aus den besagten Gründen ab. Am ehesten wäre noch Buchstabe e zu diskutieren. Aber die Opfer sind dort schon drin, und mit den Zeuginnen und Zeugen werden Sie wieder Türen öffnen für Leute, die nicht Opfer und nicht betroffen sind; das lehnen wir ab.