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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-07

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-07

Wortprotokoll

Dieser Artikel 46 ist ein Musterbeispiel dafür, wie gut meinende Beamte Gesetzesbestimmungen ausarbeiten, die einerseits bei der Umsetzung zu Diskriminierungen führen und anderseits die Realität der Betroffenen nicht berücksichtigen.

Zuerst zu den Diskriminierungen: Nachzugsfristen, das hat Frau Leutenegger Oberholzer bereits ausgeführt, gelten nicht für Personen, die dem Freizügigkeitsabkommen unterstehen. Sie können ihre Kinder nachziehen, wann sie wollen und so lange sie wollen, bis zum 21. Altersjahr. Schweizerische Staatsangehörige, die mit Ausländerinnen oder Ausländern aus Drittstaaten verheiratet sind, können das nicht. Sie unterstehen der Nachzugsfrist. Auch Niedergelassene und Aufenthaltsberechtigte aus Drittstaaten können das nicht. Auch sie unterstehen der Nachzugsfrist. Sowohl schweizerische Staatsbürger als auch Niedergelassene aus Drittstaaten werden somit gegenüber EU-Bürgern diskriminiert, und das in einem Schweizer Gesetzentwurf!

Was die Nachzugsfrist betrifft, ist Folgendes zu sagen: Sicher ist es sinnvoll - und da bin ich mit Herrn Müller einverstanden -, die Kinder möglichst rasch und möglichst früh nachzuziehen. Es kann aber auch sinnvoll sein, dass ein Kind, das bei der Grossmutter lebt, seine Schulausbildung abschliesst, bevor es in die Schweiz kommt. Das hat sogar das Bundesgericht in einem neueren Fall bestätigt. Dieser [PAGE 762] Artikel - und das ist ganz gravierend - berücksichtigt auch in keiner Weise die Realität der Migrantinnen und Migranten. Insbesondere Angehörige von Drittstaaten haben in der Regel mehr Mühe, sich bei uns zurecht zu finden und sich eine Situation zu schaffen, in der sie es sich finanziell leisten können, eine angemessene Wohnung für ihre Familie zu mieten und so die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu schaffen. Wer die Realität dieser Leute kennt, weiss, wie schwer sie es haben, besonders in den ersten Jahren.

Ich habe jahrelang fast Tür an Tür mit solchen Leuten gewohnt und kenne ihre Situation ziemlich genau. Sie haben in der Regel ein sehr niedriges Einkommen, unmögliche Arbeitszeiten und grosse Schwierigkeiten mit den Behörden, die ihnen Papiere ins Haus schicken, die sie nicht verstehen. Meine Nachbarn gerieten durch diese Briefe oft in Panik, und ich musste ihnen immer wieder erklären, worum es ging und dass es nichts Gefährliches war. Für diese Leute können wir nicht eine Frist von fünf Jahren setzen. Das würde sie überfordern und vor unlösbare Probleme stellen. Das ist unmenschlich und stossend, denn es geht um den Nachzug ihrer Kinder.

Ich bitte Sie deshalb dringend, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.