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Binder Max · Nationalrat · 2004-06-01

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-01

Wortprotokoll

Aemisegger Heinz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich möchte Herrn Janiak sehr herzlich für seine Ausführungen danken. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass das Bundesgericht mit allem, was er kompetent und ausführlich gesagt hat, einverstanden ist. Ich kann mich deshalb hier vor Ihnen auf wenige Sätze beschränken.

Ich beginne mit der Aussage, dass es eine grosse Ehre für mich ist, hier vor Ihnen zum Tätigkeitsbericht des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 2003 sprechen zu dürfen. Zwei Themen haben das Bundesgericht im Geschäftsjahr 2003 besonders intensiv beschäftigt.

Das eine ist - es wurde von Herrn Janiak erwähnt - die laufende Totalrevision der Bundesrechtspflege. Ein Thema hat Herr Janiak speziell herausgegriffen: die Aufsicht und die Oberaufsicht. Ich bin mit jedem Wort, das er gesagt hat, einverstanden. Es ist effektiv unsere Einschätzung, dass sich das Parlament nicht in der Weise abwerten sollte, dass es sich mit jedem einzelnen kleinen Geschäft befassen muss. Es soll sich auf die grossen Fragen beschränken. Es ist auch so, dass wir natürlich zum Teil mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit etwas mehr Einblick nehmen können in Dossiers, als das einem Parlament möglich sein dürfte. Es gibt, was die Aufsicht betrifft, weitere Gründe für dieses Projekt, für diese Sichtweise: In den Kantonen, namentlich in den grossen, ist eben auch eine Unterscheidung zwischen Aufsicht und Oberaufsicht gemacht worden, in dem Sinne, wie das Ihnen soeben geschildert worden ist.

Das ist das eine Problem: die Totalrevision der Bundesrechtspflege. Das Geschäft liegt bei Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Ich möchte deshalb hier nicht weiter darauf eingehen. Sie als Gesetzgeber werden hier die entscheidenden Weichenstellungen vornehmen müssen.

Das zweite Problem, das uns intensiv beschäftigt hat, ist der Spuckvorfall. Auch er wurde von Herrn Janiak erwähnt. Der genannte Vorfall, aber dann eben auch im Weitern das Arbeitsklima am Bundesgericht sowie behauptete Unregelmässigkeiten am Kassationshof wurden durch die Geschäftsprüfungskommissionen intensiv und detailliert untersucht. Das sind sehr ernste Probleme. Man hat ihnen die gebührende, nötige Aufmerksamkeit geschenkt - zum Glück für uns, zum Glück für die Unabhängigkeit der Justiz. Die Angelegenheit Spuckvorfall - das darf ich heute sagen - ist bewältigt.

Das Bundesgericht hat, wie Sie gehört haben, den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen positiv aufgenommen. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden rasch und konstruktiv umgesetzt. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben dies dem Bundesgericht mit Brief vom 18. Mai 2004 ausdrücklich bestätigt. Ich danke den Mitgliedern des Parlamentes, die sich in dieser Sache engagiert haben, für die grosse Arbeit, die sie geleistet haben, und für die wertvollen Impulse, welche sie dem Bundesgericht gegeben haben. Sie haben der Justiz in der Schweiz mit ihrer Arbeit meines Erachtens einen sehr wichtigen, grossen Dienst erwiesen.

Beim Bundesgericht in Lausanne gingen im Jahr 2003 gut 4500 Fälle ein. Das ergibt einen ganz leichten Anstieg im Verhältnis zum Vorjahr. Diese steigende Tendenz - das ist jetzt wichtig für Sie - hat sich in den letzten fünf Monaten, im laufenden Jahr, markant fortgesetzt. Wahrscheinlich haben wir im vorletzten Jahr die Talsohle erreicht. Am EVG in Luzern ging die Geschäftslast im Berichtsjahr um etwas weniger als 100 Fälle auf 2172 Eingänge zurück. Hier hält die Tendenz zum Rückgang auch im laufenden Jahr an. Das Bundesgericht und das EVG - diese Feststellung ist wichtig für Sie - sind heute in der Lage, die Arbeitslast zu bewältigen. Am EVG ist allerdings noch ein gewisser Rückstand aufzuarbeiten. Man darf sich von dieser Aussage aber nicht täuschen lassen. Wie bei Ihnen ist es bei uns auch so, dass wir immer mehr komplizierte Fragen, "Neuland"-Fragen, neue Fragen angehen müssen. Mit Blick auf die Rechtssicherheit ist es wichtig, dass wir auf Anhieb gute, tragfähige Lösungen prägen können. Deshalb brauchen wir Zeit, mehr Zeit für einzelne wichtige, grosse Fälle als vielleicht in vergangenen Jahren.

Das ruft nach Weiterbildung; wir betreiben sie in unserem Haus. Im Bereich Weiterbildung haben wir uns im vergangenen Jahr auf die Konfliktbereinigung, auf den Umgang mit den Medien - etwas sehr Wichtiges, das wir schon [PAGE 790] früher hätten angehen sollen und jetzt mit grossem Ernst angehen - und auf das Europarecht konzentriert. Dabei haben wir wertvolle Erkenntnisse gewonnen.

Wie ich Ihnen versprochen habe, möchte ich mich kurz fassen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.