Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte versuchen, Ihnen einfach in aller Objektivität zu schildern, mit welchen Zahlen wir hier arbeiten, und aufzuzeigen, dass diese Zahlen zunächst einmal keine politische Färbung haben, sondern sie erst im Umgang mit Ihnen bekommen. Die OECD veröffentlicht nämlich jedes Jahr internationale Vergleiche zu Fiskal- und Steuerquoten. Diese Statistiken beruhen auf obligatorischen Abgaben, die in den OECD-Ländern erhoben werden; das sind also die Steuern und die Sozialversicherungen. Diese Abgaben müssen zudem durch Gesetz an die öffentliche Hand abgeführt werden. Das ist der Hintergrund.

Bis zum Jahr 2002 waren jetzt die gesamten Krankenversicherungsprämien als obligatorische Sozialversicherungsbeiträge betrachtet worden, was ja nicht stimmte. Somit wurden sie zu den Fiskaleinnahmen der Schweiz gezählt. Ich würde sagen, dieses Verfahren ist im Laufe der Zeit, historisch, so entstanden. Jetzt hat der Bundesrat sich den klaren Kriterien der OECD angeschlossen. Gemäss diesen Kriterien, die sich übrigens jetzt auch in der Definition der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung finden, dürfen die Prämien an die nichtstaatlichen Versicherungen nicht mehr zur Fiskalquote gezählt werden. In den letzten Jahren hat die OECD von uns verlangt, dass wir - nur um Ihnen Beispiele zu geben - einerseits die Kirchensteuer und anderseits die Krankenversicherungsbeiträge von der Statistik über die Fiskaleinnahmen ausklammern. Jetzt, im Zuge der neuen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die im Jahr 2003 erfolgt ist und übrigens auch in der EU so gehandhabt wird, sind die Krankenversicherungsbeiträge, wie übrigens auch die Suva-Beiträge, eben nicht Teil der öffentlichen Haushalte. Deshalb mussten wir sie, für den Zweck dieser OECD-Statistik, aus den Fiskaleinnahmen ausschliessen.

Damit hat sich ergeben, dass in der Tat, wie Herr Strahm das sagte, die publizierten Zahlen für die Schweiz im Vergleich zu früheren OECD-Zahlen etwas tiefer liegen. Wie in der Stellungnahme zur Motion Loepfe und in jener zum hier zur Diskussion stehenden Postulat Strahm bereits angekündigt, wird das Finanzdepartement alljährlich eine ergänzende Erhebung über alle obligatorischen Fiskal- und Nichtfiskalabgaben in der Schweiz publizieren. Wir werden also [PAGE 824] von der bisherigen Praxis in diesem Sinne nicht abweichen. Das haben wir ja schon im Herbst 2003 gemacht. Damit wollen wir Transparenz schaffen, die bestehende Transparenz auch erhalten und interessierten Stellen die Möglichkeit bieten, Umgruppierungen mit anderen Definitionen vorzunehmen, wie das hier bereits demonstriert wurde. Je nachdem, welchen Zweck man dahinter sieht, kann also das OECD-Muster oder das bisherige Schweizer Muster herangezogen werden.

Im Dezember 2003 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die revidierte Bruttoinlandproduktreihe von 1990 bis 2002. Deshalb wurde die schweizerische Fiskalquote auch nach diesen neuen Bruttoinlandproduktwerten berechnet. Sie reduziert sich für diesen Zeitraum um 0,6 bis 0,9 Prozentpunkte. Damit sind die Daten der Fiskalquote der Schweiz konform mit den gegenwärtigen international anerkannten und geforderten Standards. Aber in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Kennzahlen in der heutigen politischen Diskussion - das hat dieses kurze Intermezzo doch gezeigt - sind wir der Meinung, dass es angebracht ist, alle obligatorischen Abgaben weiterhin unter verschiedenen Gesichtspunkten zu veröffentlichen. Es fällt uns kein Zacken aus der Krone, wenn wir zwei Reihen veröffentlichen: die OECD-Reihe und die Nachführung der bisherigen - ich sage einmal: - CH-Reihe.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dieses Postulat, das wir bereits umgesetzt haben, zu überweisen.