Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-02
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.
Es geht bei dieser Thematik um eine grundsätzliche Problematik, die aber erst als Problematik erkannt wurde, als ein Entscheid von grosser Dimension gefällt wurde. Es geht heute nicht mehr darum, zu beurteilen, ob dieser Entscheid richtig oder falsch war, sondern es geht darum, das Problem zu lösen, das damals als solches erkannt wurde, ein Problem grundsätzlicher Art, das notabene im Volk zu einer gewissen Irritation geführt hat.
Es geht, wie im Kommissionsbericht erwähnt, um den Gegensatz - falls es ein Gegensatz sein muss - zwischen effizientem Handeln, wenn Dringlichkeit besteht, und demokratischer Legitimation. Der Swissair-Entscheid hat sich, gelinde gesagt, durch höchste Effizienz ausgezeichnet, aber doch ziemlich zulasten der demokratischen Legitimation. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, dass sich das Parlament bei Budget- und anderen Traktanden stunden- oder tagelang über ein paar Millionen streitet, wenn auf der anderen Seite mit einem Federstrich und unter Einbezug so weniger Personen Milliardenbeträge ohne wirkliche Mitsprache des Parlamentes beschlossen werden können. Es sollte eigentlich umgekehrt sein: Je grösser der Betrag, umso nötiger ist die breite Diskussion, und umso nötiger ist die demokratische Legitimation durch die Instanz, die verantwortlich ist, nämlich das Parlament.
Die Lösung, die die Kommission vorschlägt, ist eine Lösung, bei der sich alle Seiten bewegen mussten, damit man dahinter stehen kann. Die Initianten waren schnell bereit, den Betrag, bis zu dem Bundesrat und Finanzdelegation entscheiden können, zu erhöhen, damit die Effizienz gewahrt bleibt. Und die andere Seite hat trotz der seinerzeitigen Unterstützung des Swissair-Kredites zugebilligt, dass hier ein Problem besteht, das man lösen muss.
Die vorgeschlagene Regelung erlaubt ein schnelles Handeln dort, wo es finanziell und von der Dringlichkeit her geraten scheint; sie verhindert aber einen zweiten Fall ähnlich der Sprechung des Swissair-Kredites, wo das Parlament faktisch nichts mehr zu tun hatte, als geflossenem Geld nachzuwinken und doch verantwortlich dafür zu sein, dass das Geld geflossen war. Gerade das ist das Stossende an solchen Entscheidungen: dass der Verantwortliche nicht der Entscheidende ist - oder eben nur fiktiv. Wenn wir daran etwas verbessern und die Verantwortung klar regeln können, dann sollten wir es tun.
Umso unverständlicher finde ich die Argumente des Bundesrates, die er gegen diese Lösung vorbringt. Dass der Fall Swissair ein Einzelfall ist, bleibt zu hoffen; es ist aber nicht auszuschliessen, dass es nicht so ist. Gerade dieser "Einzelfall" zeigt ein grundsätzliches Problem auf: dass das Parlament in einem Bereich, wo es verantwortlich war und entscheiden musste, diese Verantwortung nicht übernehmen konnte.
Vollends unverständlich ist für mich das Argument des Bundesrates, er werde somit zum blossen Antragsteller. Auch wenn ich mich da täuschen kann: Bisher war ich der Auffassung, gerade das sei eigentlich der normale politische Prozess, dass die Exekutive zwar Anträge stellt, sie aber so ausführt, wie es die Legislative bestimmt. Der höchste Schweizer ist deshalb ja auch der Präsident, der hinter mir sitzt, und nicht der Bundespräsident. Der Bundesrat darf überhaupt kein Geld ausgeben, wofür er nicht die parlamentarische Legitimation hat. Es geht hier nur darum, dass er in bestimmten Situationen das Geld ausgibt, bevor er die Bewilligung dazu hat.
Auch das Argument, man verliere Zeit, um die nötigen Unterlagen bereitzustellen und allenfalls zu übersetzen, ist gelinde gesagt etwas kurios. Bis zu einer Höhe von 250 Millionen Franken muss der Bundesrat diese Unterlagen ja nur der Finanzdelegation zukommen lassen. Selbst wenn es besonders eilt, wird vermutlich selbst der Bundesrat nicht ohne Unterlagen entscheiden - mindestens bleibt das zu hoffen. Genau diese Unterlagen sind dann vorhanden und somit auch für die Finanzdelegation einsehbar.
Wenn es der Deutsche Bundestag schafft, innert fünf Tagen aus den Ferien zu einer Versammlung einberufen zu werden, sollte der Einbezug der Finanzdelegation wirklich eine machbare Aufgabe sein. Die Bundesversammlung ist wirklich nur für ausserordentliche Beträge einzuberufen. Auch das sollte kein unlösbares Problem sein, wenn es denn einmal nötig wäre. Aber der Bundesrat gibt ja gerade zu, dass es vermutlich nicht nötig sein wird, wenn er behauptet, beim Swissair-Kredit handle es sich um einen Einzelfall.
Der Bundesrat scheint anzudeuten, dass er befürchtet, in Notsituationen nicht handlungsfähig zu sein. Diese Befürchtung ist völlig unbegründet, denn dass das Notrecht nicht von diesen Beschlüssen des Finanzhaushaltgesetzes tangiert ist, ist allen klar. Dem Parlament ist in dieser Frage weitaus am besten gedient, wenn es sich die Instrumente in die Hand gibt, die seiner Verantwortung und seinem Auftrag gerecht werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung tut dies.
Zum Minderheitsantrag: Ich persönlich halte die von der Minderheit gewählte Formulierung für praktikabler.
Die Vorlage regelt insgesamt etwas, was hoffentlich nicht zur Regel wird, sondern Ausnahme bleibt, nämlich dass das Parlament nichts anderes zu tun hat, als beschlossenen Ausgaben hinterherzusehen, statt sie zu prüfen, bevor sie fliessen. [PAGE 819]
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dieser Vorlage; sie schafft klare Verhältnisse und bezeichnet die Verantwortlichen.