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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-06-02

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-02

Wortprotokoll

Wenn der Herr Bundespräsident bei seiner Neujahrsansprache findet, dass Sparen kein Programm sei, möchte ich dem entgegenhalten, dass eine Schuldenwirtschaft noch viel weniger ein Programm, sondern schlichtweg ein unmöglicher Zustand ist. Sprechen Sie nicht dauernd von der Finanzrechnung und deren Ergebnis von minus 2,8 Milliarden Franken, sondern betrachten Sie die konsolidierte oder zumindest teilweise konsolidierte Rechnung des Bundes - es ist ja weiterhin auch ein bisschen ein Hokuspokus -; betrachten Sie diese, und stellen Sie fest, dass in der konsolidierten Rechnung der Bilanzfehlbetrag um 6,9 auf 88 Milliarden Franken angestiegen ist.

Dass das Parlament nicht nur darauf verzichtet, der Exekutive auf die Finger zu schauen, sondern selber kräftig dazu beiträgt, das Ausgabenwachstum zu beschleunigen, zeigt nur, wie weit sich die Legislative von ihrer historischen Aufgabe entfernt hat. Nehmen Sie das Beispiel "Schulen ans Netz": Da können Sie dem Buch entnehmen, dass es beim besten Willen und mit dem grösstmöglichen Einsatz nicht gelingt, diese 100 Millionen Franken zu verbrennen, sondern dass ein nicht beanspruchter Kredit in der Grössenordnung von 70 Millionen anfällt - auch so etwas, was sich da ein Beamter einfallen liess, der genügend Fürsprecher in diesem Parlament fand, um das einzurichten; die Swisscom lässt danken.

Ich habe gesagt, wir seien vom historischen Auftrag entfernt. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Parlamentarismus eingeführt, um der allmächtigen Exekutive auch im finanziellen Bereich auf die Finger zu schauen - und eigentlich nicht, damit sich das Parlamentsmitglied seiner Klientel erinnert und das Ausgabenwachstum fördert.

Sie müssen sich ja nur der blauen Seiten in der Mitte der Staatsrechnung etwas annehmen. Das hat nämlich den Vorteil, dass die Ausgaben dort nach Aufgabengebieten gegliedert sind und damit das Sprudeln aus den verschiedenen Röhren, aus den verschiedenen Ämtern und Departementen, zusammengefasst wird. Wenn Sie das ansehen, stellen Sie fest, dass wir selbst die Ausgaben der Legislative um 21 Prozent gesteigert haben.

Wir werden dabei aber noch übertroffen von der Exekutive, die sogar mit 31 Prozent Ausgabenwachstum zu Buche schlägt - dies vor allem wegen dem Ausbau der Gerichte, die ja hoffnungsvoll auf Überweisungen der Bundesanwaltschaft warten. Nehmen Sie ein anderes Beispiel, das Ausgabenwachstum zur Stützung des Bibliothekarwesens von 347,7 Prozent in einem Jahr; das ist ein absoluter Rekord. Der Schweiz geht es schlecht - das wird hier immer betont -, und deshalb fallen die Einnahmen aus; den Auslandschweizern geht es offenbar noch schlechter, die Ausgaben für sie haben von einem Jahr auf das andere um 70 Prozent zugenommen.

Dies ist eine ganze Reihe von Ausgabensteigerungen, die zwar im Einzelfall nicht enorm sind, enorm ist aber zum Beispiel das Ausgabenwachstum für die Flugsicherung, wo wir jetzt noch einen Nachtragskredit haben. Wir in der Finanzkommission haben uns erlaubt, ihn etwas zu kürzen. Die Flugsicherung hat vom Jahr 2002 zum Jahr 2003 ihre Ausgaben um 128 Prozent erhöht, von 32 Millionen auf 73 Millionen Franken. Jetzt erhalten wir von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates einen Bericht, wo es heisst, im Felde draussen sei die Sache nicht umgesetzt. Für die Flugsicherung ist das Konstrukt Skyguide verantwortlich, es muss diese sicherstellen. Der Nachtragskredit befasst sich aber ausschliesslich mit dem Ausbau beim Bazl - eine Aufstockung von etwa 180 auf 250 Stellen. Dieser Kredit wurde im Februar errechnet.

Frau Kiener Nellen, Sie können schon sagen, Sie seien für Sicherheit und deshalb für diese Stellen. Aber erstens müssen Sie bedenken, dass es der Bundesrat war, der nur 30 von diesen 60 Stellen bewilligt hat, und dass 17 davon schon besetzt sind und in diesem Nachtragskredit nicht aufgeführt, sondern von zeitlich begrenzten in ständige Stellen überführt werden. Somit sind es noch 43 Stellen. Davon sind lediglich 13 zur Anstellung bewilligt. Wenn Sie das jetzt ausrechnen: Wenn Sie alle 43 Personen am 1. Juli einstellen, dann gibt es ein durchschnittliches Jahresgehalt von über 200 000 Franken; wenn Sie sie per 1. September einstellen, dann gibt es ein durchschnittliches Jahresgehalt von über 300 000 Franken. Das kann doch wohl nicht etwas mit Sicherheit zu tun haben, sondern es hat mit einer falschen Rechnung zu tun.

Bedenken Sie noch, Frau Kiener, dass der Bundesrat in seinem Bundesratsbeschluss das UVEK beauftragt hat, diese Beträge zu kompensieren. Beschliessen Sie also diesen Nachtragskredit in voller Höhe, muss das UVEK in anderen Gebieten Kredite sperren, um Ausgaben sicherzustellen, die gar nicht anfallen, weil die Leute weder per 1. Juli noch per 1. September überhaupt eingestellt werden können. Was das mit Sicherheit zu tun hat, weiss ich nicht.

Ich bitte Sie also, in Bezug auf die Ausgestaltung der Höhe dieses Nachtragskredites beim Antrag der Finanzkommission zu bleiben.

Ich erlaube mir noch eine Schlussbemerkung: Wir beginnen ja morgen mit der Beratung des Legislaturprogramms. Wenn ich das Legislaturprogramm durchlese, sehe ich, dass es ja auf etwa zwanzig Jahre angelegt ist. Vielleicht wäre im Rahmen des Legislaturprogramms auch die Frage aufzuwerfen - unter Respektierung aller Verpflichtungen, die in den nächsten Jahren anfallen -, wie denn nun allenfalls der Bilanzfehlbetrag in vier Jahren aussehen werde oder welcher Bilanzfehlbetrag sich denn nun allenfalls einstellen sollte. Das wäre finanzpolitisch vielleicht eine Überlegung zum Legislaturprogramm wert - anstelle dieser Reihe von [PAGE 809] bis zu sieben Minderheitsanträgen pro Programmpunkt des Bundesrates.