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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-03

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Die Minderheit I will die Leitlinie ergänzen, doch muss festgestellt werden, dass die Vermehrung des Wohlstandes nicht ausschliesslich auf das bereinigte private Haushalteinkommen zurückzuführen ist, wie das Herr Weigelt ausgeführt hat. Die Förderung des Wohlstandes hängt von einer Mehrzahl von Faktoren ab. Wenn wir diese aber auf eine einzige Messgrösse für diese Legislatur beschränken würden, hätte dies zur Folge, dass wir die Vermehrung des Wohlstandes ausschliesslich über Steuerermässigungen erzielen sollten.

Das Wirtschaftswachstum hängt nun mal von verschiedenen Parametern ab. Eine Beschränkung dieser ist hier meines Erachtens nicht angebracht. Wir werden in Artikel 2 nochmals auf die Problematik der Förderung des Wirtschaftswachstums kommen, und Sie werden dort mit mir feststellen können, dass z. B. ein Teil der Unterzeichner des Antrages der Minderheit I die Bekämpfung des Hochpreislandes Schweiz nicht als prioritär für die Generierung von Wirtschaftswachstum betrachtet. Somit erscheint auch die Reduzierung auf einen einzigen Faktor als unseriös und entbehrt meines Erachtens jeglicher Logik.

Der Antrag der Minderheit II unterscheidet sich in der Formulierung kaum von der Fassung des Bundesrates. Dennoch gilt es festzuhalten, dass die Nachhaltigkeit in der bundesrätlichen Fassung einen doch anderen, einen höheren Stellenwert hat als in der Fassung des Antrages der Minderheit II. Die CVP-Fraktion lehnt daher die Anträge der beiden Minderheiten I und II ab, denn wie bereits in der Eintretensdebatte festgehalten, muss der Nachhaltigkeit in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.

Weiter lehnen wir den Antrag der Minderheit III ab, selbst wenn auch wir hinter dem Ziel der Stabilisierung der Staatsquote stehen. Doch diese innert drei resp. zweieinhalb Jahren erzielen zu wollen kommt einer Verkennung der Ausgangslage gleich. Der Anstieg der Staats- und der Fiskalquote hat verschiedene Ursachen: Einerseits spielt nach [PAGE 846] wie vor die schwache Konjunktur eine Rolle, andererseits sind Faktoren wie die steigenden Gesundheitskosten, die Beiträge an die Sozialversicherungen und die Entwicklung der Steuereinnahmen mitverantwortlich für diese Entwicklung. Der Diskurs über die Steuer- wie über die Staatsquote ist daher sehr differenziert zu betrachten.

Zu Absatz 2bis: Eigentlich hatten wir von der CVP-Fraktion in der Kommission als oberstes Ziel - noch vor der Wohlstandsthematik - die nationale Kohäsion einbringen wollen. Wir stellen zunehmend fest, dass eine Kluft zwischen den Sprachregionen entsteht, dass auch das Verständnis für die Bedürfnisse der Bevölkerung der peripheren und der ländlichen Regionen nicht mehr selbstverständlich ist. Deshalb müssen wir der nationalen Kohäsion vermehrt Sorge tragen. Wir unterlagen in der Kommission mit unserer Prioritätensetzung und schliessen uns daher der Minderheit IV an, welche auch zusätzlich die soziale Kohäsion anspricht - ein Ziel, das wiederum in Artikel 7 bestätigt wird. Die CVP-Fraktion unterstützt also die Minderheit IV.

Zu Absatz 3: Wir wissen, dass auch wir uns in Zukunft - ob dies der SVP lieb ist oder nicht - mit unserer Stellung als Land gegenüber der Völkergemeinschaft und gegenüber der Europäischen Gemeinschaft auseinander setzen müssen. Die Minderheit V will schlicht die Augen vor dieser Realität verschliessen. Wir kommen nicht darum herum, uns diese Fragen in den kommenden Monaten und Jahren zu stellen und unsere Position zu überdenken. Somit lehnen wir diese Minderheit klar und unmissverständlich ab.

Schliesslich lehnen wir auch die Minderheit VI ab. Die Prioritätenfestlegung der SVP-Fraktion, d. h. die Beschränkung auf Artikel 2, 4 und 6, entspricht nicht unserer Prioritätensetzung, denn für uns bleibt die Gesellschaftspolitik, der gesellschaftliche Zusammenhalt - sprich: die Familienpolitik -, von zentraler Bedeutung. Artikel 7 will die SVP-Fraktion schlicht streichen; das lehnen wir klar ab, und somit auch den Antrag der Minderheit VI.