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preparatory:AB 43599

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Wir haben uns mit dem neuen Parlamentsgesetz die Kompetenz gegeben, die vom Bundesrat vorgelegte Legislaturplanung mitzugestalten. Nun haben wir uns innert sehr kurzer Zeit und in einem intensiven "Sitzungsmarathon" mit über 120 Anträgen zur Legislaturplanung auseinander gesetzt und stellen heute fest, dass gewisse Parteien ihre Verantwortung überhaupt nicht wahrnehmen wollen.

Die SVP-Fraktion wollte zwar eintreten, verlangte aber sofort die Rückweisung des Bundesbeschlusses an den Bundesrat. In der Schlussabstimmung schliesslich lehnte sie die Vorlage ab, obschon einige ihrer Anliegen aufgenommen worden waren. Die SP-Fraktion, die mit zahlreichen Einzelanträgen das vorgegebene Konzept des Bundesbeschlusses sprengen wollte, enthielt sich am Ende der Stimme. Die Grünen lehnten gar das Eintreten ab. Nur dank des Stichentscheids des Präsidenten, notabene ein SVP-Mitglied, können wir diesen Bundesbeschluss heute überhaupt beraten.

Ich bitte Sie, auch wenn wir uns mittlerweile in einer sehr polarisierten Landschaft bewegen, das Wohl der Bevölkerung, der Allgemeinheit, im Visier zu behalten. Wir, die CVP-Fraktion, treten auf die Vorlage ein, werden aber im Laufe der Debatte einige Änderungsanträge stellen, wie Sie aus gewissen Minderheitsanträgen schliessen können. Auch wenn wir für Eintreten und gegen eine Rückweisung sind und plädieren, möchten wir einleitend auch unsererseits ein klares Unbehagen offen legen.

Der Bundesrat, oder besser die Verwaltung, stellt uns einen Bericht vor, der einer zögerlichen, einer lückenhaften Ist-Analyse gleichkommt. Aus dieser Ist-Analyse werden zwar drei Leitlinien für die Zukunft formuliert, dennoch sind wenige nachhaltige Lösungsansätze wahrnehmbar. Vielmehr liest sich dieser Bericht so, wie wenn jede Entwicklung fast als Fait accompli wahrgenommen werden müsste. Aus diesen Zeilen entnimmt man eine gewisse Resignation der Autoren vor den gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft.

Da lag und liegt nach wie vor der Kern des Unbehagens diesem Bundesbeschluss gegenüber. Der vorgelegte Begleitbericht zum Bundesbeschluss enthält keine echten Zukunftsperspektiven. Er trägt den Entwicklungen in der Zukunftsforschung nicht Rechnung. Er verzichtet auf die Integration der Entwicklungen und der gemachten Erfahrungen im Ausland. Er ist mutlos, ja, ich würde sogar sagen visionslos.

Der Bundesrat stellt, wie in der Einleitung festgehalten, den Bundesbeschluss unter die Maxime des Sparens. Als oberste [PAGE 834] Priorität bezeichnet er jene Reformen, die mittel- und langfristig den Bundeshaushalt entlasten - als ob Sparen alleine eine zukunftsträchtige Politik wäre. Selbst wenn wir mit den vorhandenen Bundesgeldern sorgfältig umgehen müssen und dazu auch verpflichtet sind, haben wir doch die Pflicht, uns mit der Zukunft, die nun mal über den dreijährigen Horizont hinausreicht, auseinander zu setzen. Nur so können wir Zukunftsperspektiven für unser Land formulieren und dementsprechend für die kommenden drei Jahre Prioritäten setzen.

Der vorgelegte Bericht ist ohne Perspektive. Man liest zwar unter Ziel 1, dass der Bundesrat die Nachhaltigkeit sichern will, doch von dieser Nachhaltigkeit ist danach wenig zu spüren. Man spricht die Defizite an und vergisst dabei den Wert der erbrachten entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert.

Wir möchten dem statischen Denken ein Ende setzen und verlangen daher auch, dass wir uns, nachdem wir uns im Parlament diese Kompetenz selber gegeben haben, nicht nur im Rahmen der Legislaturplanung während kurzen drei Monaten mit den Herausforderungen der Zukunft beschäftigen, sondern dass wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit konsequent und dauernd mit Zukunftsperspektiven auseinander setzen. Die CVP-Fraktion hat bereits in der Legislaturplanungskommission einen entsprechenden Vorschlag für eine Kommissionsmotion deponiert, welcher in die Nachbearbeitung dieser Übung einfliessen wird. Denn die Arbeiten waren - diese Kritik richtet sich auch an uns selber - alles andere als von einem konstruktiven Klima geprägt. Vielmehr nahm man das Parteiengeplänkel als die Sorge um das Wohl der Bevölkerung wahr. Das Resultat der Schlussabstimmung in der Kommission ist leider das Spiegelbild des heutigen politischen Machtkampfes.

Die CVP-Fraktion will dennoch auf die Vorlage eintreten, verfolgt aber gezielt drei Schwerpunkte. Wir akzeptieren zwar nach kritischer Inhaltsanalyse die allgemein formulierten Leitlinien, dennoch müssen gewisse Schwerpunkte neu gesetzt und einige Schwerpunkte präzisiert werden, damit wir auch eine gewisse Verbindlichkeit erzielen können. Es gibt nun mal verschiedene Möglichkeiten, den bevorstehenden Herausforderungen zu begegnen. Politisch entscheidend ist für uns daher, welche Prioritäten man zu setzen gewillt ist, denn wir können diese unverbindliche Auslegeordnung der Probleme so nicht akzeptieren. Die CVP-Fraktion setzt daher klar Prioritäten in folgenden drei Kernbereichen: in der Familienpolitik, die gänzlich unter dem Mantel der finanziellen Möglichkeiten aus dem Bundesbeschluss verschwand, in der Wachstumspolitik und bei der Erhaltung der Lebensgrundlagen.

Wir konnten viele unserer Ideen in die Kommissionsarbeit einfliessen lassen und tragen somit, wie ich bereits gesagt habe, viele Entscheide der Mehrheit mit. Unsere Fraktion hat sich auch anlässlich ihrer Vorbereitungen - analog dazu, wie wir dies bereits in der Kommission taten - mit der Koordination des vorliegenden Bundesbeschlusses mit dem Legislaturfinanzplan auseinander gesetzt, der ebenfalls im Bericht aufgeführt, aber leider überholt ist. Auch für uns ist es zentral, dass ein klarer Zusammenhang zwischen Legislaturplanung und Legislaturfinanzplan geschaffen wird.

Nun stehen wir erstmals vor der Aufgabe, die Legislaturplanung zu erstellen. Wir müssen daher die Geschäfte trennen, denn erst die Festlegung der Prioritäten wird eine kohärente Finanzplanung überhaupt ermöglichen. Es ist demnach keineswegs auszuschliessen, dass uns zu diesem späteren Zeitpunkt der Bundesrat auch eine Aufgabenverzichtplanung vorlegen muss, damit wir im Rahmen des finanziell Machbaren bleiben. Wir verlangen daher vom Bundesrat, dass er nach der Beratung dieses Bundesbeschlusses und im Rahmen des ordentlichen Verfahrens unter den oben genannten Prämissen den Legislaturfinanzplan überarbeitet und uns auch unterbreitet. Er muss aber im Rahmen dieses Bundesbeschlusses allenfalls neue Akzente in der Überarbeitung des Finanzplanes auch konsequent berücksichtigen. Wir sind daher auch ganz klar der Auffassung, dass der Bundesrat den Bundesbeschluss umsetzen muss und nicht bloss - wie er dies in Artikel 11 vorgegeben bzw. vorgesehen hat - zur Kenntnis nehmen kann. Sonst geriete diese ganze parlamentarische Arbeit zur Farce.

Um im Rahmen des Machbaren zu bleiben und um unseren Prioritäten zum Durchbruch zu verhelfen, werden auch wir nach dem Prinzip des Machbaren und der damit verbundenen Verzichtplanung vorgehen. Gewisse Anträge, die wir mittelfristig durchaus weiterverfolgen werden und die wir mit unserer Delegation unterstützt haben, weil sie durchaus mit unserer mittelfristigen Politik kompatibel sind, werden wir in den Abstimmungen nicht als Fraktion mittragen; dies, um unseren drei Zielen innerhalb dieser Legislatur zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn wir dem Bundesrat zu viele Aufträge aufbürden, laufen wir in der Tat Gefahr, dass wir unsere primären Ziele nicht erreichen. Dies wollen wir verhindern, und deshalb konzentrieren wir uns auf die Mehrheitspositionen und auf gewisse wenige Minderheitspositionen in unseren Kernbereichen Wirtschaftspolitik, Familienpolitik und Lebensraum.

Wir fordern - und damit möchte ich abschliessen -, dass wir als Parlament konsequent die Umsetzung der von uns festgelegten Ziele überprüfen und in den kommenden Jahren auch über die Effizienz gewisser Vorhaben und getätigter Ausgaben Rechenschaft bekommen können. Der vorgelegte Indikatorenbericht, der als strategisches Führungsinstrument eingesetzt werden sollte, bedarf noch einer kritischen Würdigung, damit wir in Zukunft in den Besitz von indikatorenbasierten Berichterstattungen kommen. Dies muss noch in der Kommission erfolgen, denn wir müssen in Zukunft das Monitoring zur Begründung und zur Kontrolle des Erfolgs der gesetzten politischen Ziele nachhaltig entwickeln. Die Strukturindikatoren sollen die politischen Aussagen des Bundesratsberichtes zur Planung stützen und uns ermöglichen, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu messen.

Trotz dieses kritischen Untertons bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, auf den einfachen Bundesbeschluss einzutreten und diesen auch zu behandeln. Eine Rückweisung an den Bundesrat, wie dies die SVP-Fraktion verlangt, hätte nicht nur zur Folge, dass wir die politische Bedeutung dieses von uns im Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 verlangten Gestaltungsrechtes missachten würden, sondern auch, dass wir selber uns vor der Verantwortung drücken und den Ball zum Bundesrat zurückspielen würden, ohne ihm mitzuteilen, welches die zukünftigen Spielregeln sein sollten. Das ist unseriös und verantwortungslos.

Ich bitte Sie daher inständig, auf dieses Geschäft einzutreten.

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