Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-06-03
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-03
Wortprotokoll
Es geht ums Bankgeheimnis. Ich gebe Ihnen, Herr Bundespräsident, sozusagen eine Steilvorlage dafür, hier nun zu erklären, in wie hervorragender Weise der Bundesrat in den "Bilateralen II" das Bankgeheimnis angeblich gesichert hat.
Es gibt tatsächlich Leute, die vor so viel Selbstlob, wie man es in den letzten Tagen zum Thema Bundesrat und Bankgeheimnis hören konnte, in Bewunderung gleichsam erstarren. Andere, und da zähle ich mich dazu, werden bei so viel Selbstlob eher misstrauisch. Schliesslich hat die Schweiz anfänglich erklärt, das Bankgeheimnis sei unverhandelbar. Weshalb also ist ein Erfolg zu feiern bei etwas, über das die Schweiz gar nicht verhandeln wollte?
Zunächst stellen wir fest: Die Schweiz hat die Hälfte preisgegeben! Das Bankgeheimnis sei gegenüber der EU im Bereich der direkten Steuern behauptet worden. Also wurde es bezüglich der indirekten Steuern offensichtlich preisgegeben. Wir stellen auch fest, dass in den beiden Verträgen, die sich mit dem Bankgeheimnis befassen, auch bezüglich Bankgeheimnis und direkter Steuern, zwei Versionen existieren, die nicht ganz auf der gleichen Ebene stehen. Einerseits wird da von Sicherung gesprochen, andererseits aber bloss von einer Übergangsregelung. Das ist doch nicht dasselbe!
Es geht beim Bankgeheimnis um ein eminentes, vitales Interesse der Schweiz. Wir sind folgender Auffassung: Wenn die Schweiz von angeblich Unverhandelbarem die Hälfte preisgegeben hat, ist der Zeitpunkt gekommen, unser schweizerisches Interesse am Bankgeheimnis besser zu sichern, indem wir dieses Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern - zugunsten unseres Finanzplatzes, aber auch zugunsten des ehrlichen Bürgers, der ein Recht darauf hat, dass ihm der Staat nicht dreinredet, wie und wo er sein Vermögen anlegt.
Darum geht es bei diesem Antrag: Wir vertreten ein vitales Eigeninteresse. Dazu soll es auch ein Gutachten geben, welches substanziell ist und offenbar so gut - ich rede vom Gutachten Oberson zum Bankgeheimnis -, dass man im Bundesrat entschieden hat, das Parlament dürfe es nicht zu sehen bekommen. Wir möchten es sehen, weil wir wissen möchten, woran wir sind.
Ich sage es noch einmal: Es geht beim Bankgeheimnis um die Wahrung eines fundamentalen Eigeninteresses, das dieses Land zu verteidigen hat, eines Eigeninteresses, das von verschiedenen Seiten unter schwerem Druck steht und das unter schwerem Druck bleiben wird. Die Antwort auf diesen Druck, die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung vorzusehen, ist nichts anderes, als jenen, die unter Umständen unter Druck kommen, wenn sie es im Ausland verteidigen müssen, den Rücken zu stärken - definitiv den Rücken zu stärken, weil das Bankgeheimnis, einmal in der Bundesverfassung verankert, tatsächlich unverhandelbar wird.
Ich möchte Sie namens der SVP-Fraktion bitten, diesen Schritt jetzt hier zu tun. Der aktuelle Anlass muss dazu veranlassen, diesen Schritt jetzt zu tun. Ich bin vollends davon überzeugt, dass wir im Interesse der Bürger handeln, aber auch im Interesse unseres Landes. Deshalb ersuche ich Sie, die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung in dieser Legislatur vorzunehmen.