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Graf Maya · Nationalrat · 2004-06-04

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2004-06-04

Wortprotokoll

Die Minderheit VI (Graf) will die Invalidenversicherung stabilisieren und mit ihrem Antrag dem Entwurf des Bundesrates entsprechen. Die Mehrheit hat sich nämlich entschieden, noch den halben Satz "und Missbräuche vermeiden" dazuzuschreiben.

Warum möchten wir zur Bundesratsfassung zurückkehren? Wenn wir bald 6 Milliarden Franken Defizit in der Invalidenversicherung haben, können wir doch in einem Teilziel einer Legislaturplanung nicht einfach davon sprechen, dass das alleine an den Missbräuchen liege. Das heisst wirklich von den realen Problemen ablenken. Es ist selbstverständlich, dass Missbräuche bekämpft werden, denn sie sind schlicht ungesetzlich. Sie werden auf den IV-Stellen bekämpft, beim Bund und beim Kanton und von allen in diesem Bereich tätigen Menschen. Es muss gemacht werden, weil, wie gesagt, Missbräuche ungesetzlich sind. Darum haben sie auch speziell in diesem Legislaturplan als Teilziel nicht erwähnt zu werden.

Wir sollten in dieser Legislatur versuchen, die Invalidenversicherung mit neuen Massnahmen zu stabilisieren, wie es der Bundesrat auch vorhat. Es ist nämlich zunehmend ein Problem auch unserer Arbeitswelt geworden, das die Invalidenversicherung mit der Zunahme der Fälle ausbadet. Häufig ist es heute so, dass von der Arbeitslosenversicherung jemand dann in die Sozialhilfe der Gemeinden wechselt und schliesslich bei der IV angemeldet wird und dort landet. Diese "Laufbahnen" müssen unterbrochen werden, und darum müssen wir unsere Sozialversicherungen als ein Ganzes betrachten. Wir müssten uns daher auch überlegen, wie die Sozialhilfe, die noch auf Gemeindeebene geregelt ist, auf Bundesebene koordiniert werden kann; wir haben ja dazu noch einen Minderheitsantrag.

Hier beantragt Ihnen also die Minderheit VI (Graf), dem Bundesrat zu folgen und die Invalidenversicherung zu stabilisieren.

Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die grüne Fraktion die Minderheit II (Rossini) unterstützen wird. Die Schweizer Bevölkerung hat in der letzten Abstimmung - es ist noch nicht lange her - den klaren Willen geäussert, dass sie eine starke, zuverlässige Altersvorsorge für alle möchte. Die AHV ist ein Bein dieser Altersvorsorge, das zweite Bein ist die berufliche Vorsorge. Beide Beine dienen dazu, Artikel 112 der Bundesverfassung abzustützen. Die Umsetzung dieses Artikels sollten wir nun endlich angehen. Deshalb stimmen wir der Minderheit II (Rossini) zu.

Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit V (Rossini), den Herr Rossini soeben begründet hat: Es geht darum, den Föderalismus im Gesundheitswesen neu zu definieren. Wir Grünen erachten dieses Teilziel der Legislaturplanung als sehr wichtig. Die Schweiz hat ein sehr gutes Gesundheitssystem für alle Menschen, die alle Anrecht auf gleiche Leistungen haben. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dies auch seinen Preis hat und haben darf. Doch es belastet insbesondere Menschen mit tieferen Einkommen und Familien mit Kindern übermässig. Darum müssen wir uns auch überlegen, wie das Gesundheitswesen neu definiert werden kann. Das ist der Grund dafür, dass wir Grünen die Minderheit V (Rossini) unterstützen. Wir Grünen haben dazu auch einen konkreten Vorschlag für eine Umsetzungsmöglichkeit. Alle diese verschiedenen Kassen können nämlich durch eine Einheitskasse im Grundversicherungsbereich ersetzt werden. Dabei sparen wir viele administrative Kosten, ohne Leistungen abzubauen. Das wäre eine soziale und solidarische Lösung.

Bitte stimmen Sie hier der Minderheit V (Rossini) zu, um diesen Weg zu öffnen.