Banga Boris · Nationalrat · 2004-06-07
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde vom Europarat ausgearbeitet und 1985 zur Unterzeichnung aufgelegt. Gegenstand dieser Charta sind der Schutz und die Stärkung der Gemeindeautonomie in Europa. Enthalten sind politische, verwaltungstechnische und finanzielle Grundsätze, deren Einhaltung den kommunalen Gebietskörperschaften erlaubt, ihre eigenen Angelegenheiten möglichst autonom zu besorgen. Dazu - und hier noch generell - zwei Bemerkungen:
1. Die Autonomie der Gemeinden trägt zur Demokratisierung staatlicher Strukturen von unten nach oben bei. Angesichts der Tatsache, dass die Lokalbehörden in den [PAGE 938] europäischen Ländern eine ausserordentliche Vielfalt von institutionellen Strukturen, Rechtsordnungen und politischen Traditionen aufweisen, ist es ein grosses Verdienst des Europarates, dass er den Grundsatz der Gemeindeautonomie in einem Text verankert hat, der den Rang eines völkerrechtlichen Vertrages besitzt. Mit der Demokratisierung der mittel- und osteuropäischen Länder und ihrem schrittweisen Beitritt zum Europarat haben sich die Grundsätze der Charta in den Neunzigerjahren über den ganzen Kontinent verbreitet. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist zusammen mit den zwei Übereinkommen - das sind erstens das Europäische Rahmenabkommen vom 21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und zweitens die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen - ein grundlegender Teil des Systems der Europaratskonvention.
2. Ich spreche an dieser Stelle "unter zwei Hüten": Als Kommissionssprecher empfehle ich Ihnen Eintreten im Namen der grossen Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission, und als Präsident der parlamentarischen Gruppe Kommunalpolitik sowie als Stadtpräsident von Grenchen - damit wären auch meine Interessen offen gelegt - teile ich Ihnen mit, dass der vorliegende Bundesbeschluss dem entspricht, was die Vertreter des Schweizerischen Gemeindeverbandes, des Schweizerischen Städteverbandes und der Konferenz der Kantonsregierungen ausgehandelt haben.
Die Einwände der Kantone konnten dank der Mitarbeit von Professor Luzius Mader ausgeräumt werden, und die beiden Verbände der Kommunen boten Hand zu einer Lösung. In der Botschaft können Sie zudem auf Seite 87 nachlesen, was es alles brauchte, um zum heutigen Verhandlungsergebnis zu gelangen. Ich verweise zuletzt noch auf das Ihnen allen zugestellte Schreiben des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes vom letzten Monat, in dem ausdrücklich festgehalten wird: "Es konnte unter den Partnern Bund, Kantone, Gemeinden und Städte eine Einigung über die Gesamtheit der offenen Punkte, Vorbehalte und Bestimmungen, die in der Schweiz nicht anwendbar sind, erreicht werden. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Lösung ist die Botschaft an die eidgenössischen Räte."
Eine Minderheit der APK - es handelt sich um die SVP-Delegation - beantragt Ihnen Nichteintreten. Wenn ich mich an die Debatte in der Kommission erinnere, so stelle ich fest, dass eigentlich recht wenig Handfestes zur Begründung des Nichteintretens vorgebracht wurde. So sprach man von einer Schwächung der Kantone, obschon bereits damals klar war, dass eben diese Kantone hinter dem vorliegenden Bundesbeschluss stehen. Deshalb kann heute auch die lange Verhandlungsdauer nicht einmal mehr als Hilfsargument dienen. Ebenso wurde bezüglich der direkt anwendbaren Bestimmungen Misstrauen geschürt, insbesondere indirekt auch Misstrauen gegenüber der künftigen Praxis unseres Bundesgerichtes; dies unter Hinweis auf die kürzlich ergangenen Entscheide zur Einbürgerungspraxis.
Last but not least mussten noch die deutschen Kommunen zur Begründung herhalten, weil diese teilweise von oben nach unten finanziell ausgeblutet werden. Gerade dies ist aber keine Begründung, weil eben in Deutschland der Mittelfluss mit Ausnahme der Gewerbesteuer von oben, also vom Bund und den Ländern, nach unten zu den Kommunen erfolgt. Wir in der Schweiz haben aber das andere System, wonach alle Gemeinden eigene direkte Steuern erheben. Summa summarum wurde ich den Eindruck nicht los, dass sich die Minderheit allein durch das Adjektiv "europäisch" gestört fühlte und deshalb gar nicht eintreten wollte.
Noch ein letzter Punkt: Die Charta will keine Vereinheitlichung des Rechtes im Bereich der kommunalen Organisationen in den Mitgliedstaaten des Europarates. Sie will aber wohl die Einführung von Mindeststandards im Kontext einer Vielzahl von Rechtsordnungen. Damit die Staaten den landesspezifischen Bedingungen Rechnung tragen können, wird ein System à la carte vorgeschlagen, d. h.: Jeder Staat hat die Möglichkeit, die Bestimmungen auszuwählen, die er als bindend betrachten will. Die Charta verzichtet auch auf einen institutionellen Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Gemeindefreiheiten. Die Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas - sie nennt sich heute Kongress statt Konferenz - hat unmittelbaren Zugang zum Ministerkomitee, womit sie in der Lage ist, eine ausreichende politische Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten.
In der Praxis entwickelte sich eine Berichterstattung durch eine Arbeitsgruppe, welche aus elf Mitgliedern aus beiden Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen, besteht. Dieser Arbeitsgruppe steht zudem ein Komitee von unabhängigen Sachverständigen zur Seite.
Die Schweiz ist in der Kammer der Gemeinden und jener der Regionen mit sechs Delegierten vertreten, und zwar mit drei Regierungsräten bzw. Regierungsrätinnen und drei Gemeindepräsidenten bzw. Gemeindepräsidentinnen. Ihre Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf regionale und kommunale Angelegenheiten können durch eine Ratifizierung dieser Charta durch die Schweiz nur erweitert werden.
Ich ersuche Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.