Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2004-06-07
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Artikel 12 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung sieht ja vor, dass die Signatarstaaten eine positive Auswahl an Artikeln und Absätzen treffen und somit entscheiden können, inwieweit sie sich im Rahmen dieser Charta verpflichten wollen. Damit die Kernanliegen der Charta dadurch nicht ausgehöhlt werden, sieht der Artikel Einschränkungen vor, nämlich dass mindestens zwanzig Absätze des ersten Teils der Charta als bindend erklärt werden und dass mindestens zehn davon aus bestimmten Absätzen zu wählen sind.
Der hier zur Debatte stehende Artikel 6 ist in dieser Auswahl nicht vorgesehen, was bedeutet, dass er nicht zum notwendigen Kernkonsens der Charta gehört. Artikel 6 der Charta betrifft die Verwaltungsmittel und -strukturen. Absatz 2, den die Minderheit Gysin Remo gerne aufnehmen möchte, verlangt Beschäftigungsbedingungen, welche die Rekrutierung von qualifiziertem Personal ermöglichen. Präzisiert werden diese mit Ausbildungsmöglichkeiten sowie mit entsprechenden Besoldungs- und Beförderungsbedingungen.
Die grosse Mehrheit der 2842 Gemeinden in der Schweiz basiert auf dem Milizsystem sowie auf der Ehrenamtlichkeit; dies gilt nicht nur für die politischen Behörden, nein, auch für zahlreiche Gemeindeangestellte. Die Kantone möchten bekanntlich aus diesem Grund Absatz 2 nicht in die Auswahl aufnehmen; der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Unser politisches System ist durchdrungen vom Gedanken der Miliz und der Ehrenamtlichkeit beziehungsweise der geringen Entschädigung. Ehrenamtliche oder teilweise ehrenamtliche Arbeit ist auf andere als monetäre Weise bereichernd, für das Individuum einerseits, indem wertvolle Kompetenzen erworben werden, für die Gesellschaft andererseits, weil wichtige Aufgaben - dazu gehören auch elementare Aufgaben, die das Funktionieren eines Gemeinwesens überhaupt ermöglichen - ohne grössere Kostenfolgen erledigt werden.
In diesem Sinne ist die FDP-Fraktion zusammen mit dem Bundesrat der Meinung, Artikel 6 Absatz 2 sei nicht aufzunehmen, und beantragt, der Mehrheit der Kommission zu folgen.