Banga Boris · Nationalrat · 2004-06-07
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Ganz kurz zum Antrag der Minderheit Gysin Remo: Ich kann Ihnen dazu nicht viel sagen - Stichworte Milizsystem, Ehrenämter. Kommissionsmehrheit und Bundesrat beantragen Ihnen, diesen Minderheitsantrag wegen befürchteter finanzieller Auswirkungen abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Pfister Gerhard: Es geht hier um eine Bestimmung, wonach die kommunalen Gebietskörperschaften grundsätzlich über ausreichende Eigenmittel verfügen müssen, über die sie dann auch frei verfügen können. Dieser Absatz - das sehen Sie im Kommentar - soll sicherstellen, dass die Kommunen die Ausbauprioritäten selber festlegen können. Lassen Sie mich sechs Punkte zur Abweisung dieses Antrages formulieren:
1. Das Recht auf Finanzen ist das A und O jeder öffentlichen Hand, jedes Staatsorganismus.
2. Herr Pfister befürchtet einklagbare Rechtsansprüche. Ich kann hier auf Folgendes verweisen: Es gibt hier nur die staatsrechtliche Beschwerde, und mit einer staatsrechtlichen Beschwerde gibt es keine Klagen.
3. Die Kantone wollen den Absatz 1 bindend, weil sonst diese Charta ad absurdum geführt würde.
4. Die Charta ist nur für Einwohnergemeinden anwendbar, und es gibt meines Wissens in der schönen Schweiz keine Einwohnergemeinde, die keine eigenen Steuern erhebt.
5. Vielleicht noch eine Übersetzungshilfe: Der deutsche Ausdruck "haben .... Anspruch" ist die Übersetzung des französischen "ont .... droit". Zudem gibt es ausdrücklich die Einschränkung "dans l'exercice de leurs compétences", und diese Einschränkung bestimmt der Kanton und nicht die Gemeinde. Auch an dieser Auslegung sehen Sie die Grenzen: Auch die eigenen Steuern kann eine Gemeinde nur "dans les limites de la loi" im Kanton erheben.
6. Eine letzte Bemerkung, weil Sie sich um Auslegungsregeln streiten: Es gibt bereits einen Kommentar von Professor Thürer zu Artikel 9: "Den hier aufgestellten Anforderungen an die Finanzautonomie der Gemeinden entsprechen die kantonalen Steuern und Finanzausgleichsordnungen insofern in idealer Weise, als den Gemeinden in der Schweiz wohl in höherem Masse als im Ausland eigene Einnahmequellen (Einkommens-, Vermögens-, Ertrags-, Kapital-, Grundstücksgewinn-, Handänderungs-, Personalsteuer usw.) zuerkannt sind."
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Pfister Gerhard abzulehnen.