Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-07
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, alle Minderheitsanträge zu Artikel 10 abzulehnen.
Was den Antrag der Minderheit I (Roth-Bernasconi) zu Artikel 10 Buchstabe a betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die in diesem Antrag umschriebenen Mittel schon heute zum sicherheitspolitischen Instrumentarium gehören und Bestandteil der bundesrätlichen Strategie sind. Es geht um die Aussenpolitik, die Friedensförderung, die präventive Diplomatie, die Menschenrechtspolitik und die Krisenbewältigung, aber natürlich auch um das humanitäre Völkerrecht, die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe. Wir sind deshalb der Meinung, dass es keiner zusätzlichen Instrumente bedarf und dass es deshalb darum geht, die bisherige Politik des Bundesrates fortzusetzen und keine neuen Prioritäten zu setzen.
Was die Minderheit II (Schlüer) betrifft, möchte ich Sie ebenfalls bitten, diesen Antrag abzulehnen. Das Parlament hat den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 des Bundesrates ausführlich diskutiert und zur Kenntnis genommen; er wurde von den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch immer wieder bestätigt. In diesem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 steht klar Folgendes: "Wir wollen über unsere Angelegenheiten, im Inneren wie nach aussen, frei entscheiden, ohne darin durch die Androhung oder Anwendung direkter oder indirekter Gewalt beeinträchtigt zu werden." Es geht also darum, möglichst grosse Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit sicherzustellen. Diese Werte können aber nicht im absoluten, abschliessenden Sinn verstanden werden. Unabhängigkeit sichern und Kooperation pflegen ist nicht widersprüchlich. Deshalb steht im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 zum Thema Neutralität, dass die Neutralität allein, besonders wenn sie mit einem Verzicht auf sicherheitspolitische Kooperation mit dem Ausland gleichgesetzt würde, nicht genügt, um die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Neutralität ist ein Instrumentarium, das flexibel eingesetzt werden muss und nicht ein Ziel per se ist.
Deshalb steht im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 des Bundesrates auch ganz klar, Sicherheit müsse durch Kooperation ergänzt werden, sowohl durch Kooperation gegen aussen wie aber auch durch Kooperation gegen innen. Unter Kooperation gegen aussen versteht man insbesondere die grenzüberschreitende Kooperation. Dies hat sich auch in letzter Zeit mehrfach bestätigt, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian, aber auch vor allem im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Parlament der Beteiligung der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden zugestimmt [PAGE 931] hat und dass diese Zusammenarbeit breit abgestützt ist. Zu dieser Kooperation gehört aber auch die Zusammenarbeit im Innern, und hier ist ganz besonders das Konzept Bevölkerungsschutz zu erwähnen, das zurzeit umgesetzt wird.
Ich glaube also, dass die Politik des Bundesrates in diesem Bereich fortgesetzt werden muss, dass hier keine neuen Schwerpunkte gegeben und keine neuen Ausrichtungen vorgenommen werden sollen.
Schliesslich zu Buchstabe b und c von Artikel 10, zur Minderheit IV (Bortoluzzi): Hier kann ich feststellen, dass die Zielsetzungen des Bundesrates dieselben sind wie diejenigen des Antragstellers. Es geht darum, die Sicherheit zu gewährleisten, womöglich zu verbessern und vor allem die Kriminalitätsrate zu senken. Der Bundesrat möchte sich dabei aber an die strikte verfassungsmässige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen halten und keine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundes vornehmen. Deshalb lehnt er auch die Schaffung einer Bundessicherheitspolizei ab.
Auch im Bereich des Strafvollzuges möchte der Bundesrat keine Kompetenzverschiebung vornehmen, sondern sich an Artikel 123 der Bundesverfassung halten, wonach der Vollzug bei Strafen und Massnahmen ausschliesslich bei den Kantonen liegt. Hier ist der Bundesrat aber bereit, zur Optimierung der Zusammenarbeit beizutragen, und es wurden vor allem auch in der letzten Legislaturperiode einige Massnahmen in diesem Bereich ergriffen. Es wurden Projekte festgelegt, denen auch das Parlament zugestimmt hat, und es geht nun darum, diese Massnahmen - insbesondere im Bereich der Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen im Vollzug - zu verfeinern und eben umzusetzen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass Sie bereits Artikel 5 genehmigt haben, wo eine Massnahme darin besteht, den Strafvollzug insbesondere durch eine Vereinheitlichung der Zivil- und Strafprozessordnung weiter zu verbessern und effizienter zu gestalten. Ich glaube, diese grossen Projekte sind unbestritten geblieben.
Schliesslich, was die internationale Zusammenarbeit betrifft, hat Ihnen der Bundesrat einige Richtliniengeschäfte vorgeschlagen, nicht nur die Umsetzung der "Bilateralen II", sondern auch die Ratifizierung von einigen weiteren Abkommen, z. B. des Uno-Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität. Aber auch im Bereich der Netzwerkkriminalität sollen einige Massnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass damit zur Gewährleistung der Sicherheit beigetragen werden kann.
Ich bitte Sie also, alle Minderheitsanträge abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.