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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat entscheidet, welche Organisationen zur Verbandsbeschwerde legitimiert sind. Missbraucht ein Verband sein Beschwerderecht, so entzieht ihm der Bundesrat die Legitimation. Bei diesem Entscheid stützt er sich auf die Hinweise der Beteiligten und auch auf die Urteile der verschiedenen Gerichtsinstanzen. Bis heute hat der Bundesrat keine Hinweise erhalten, dass sich Verbände rechtswidrig verhalten hätten. Allerdings verfolgt der Bundesrat die Rechtsmittelverfahren und auch die aussergerichtlichen Einigungsverhandlungen nicht selber aktiv. Das macht auch Sinn, denn deswegen wurde ja der Rechtsweg bei den Justizbehörden vorgesehen und eben gerade nicht bei der Exekutive und der Verwaltung. Allein schon die Gewaltenteilung verbietet uns, uns hier aktiv einzumischen.

Erpressung und Nötigung sind Offizialdelikte, und diese müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Es kann jedermann, der Grund zur Annahme hat, dass eine strafbare Handlung begangen wurde, eine Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einreichen, allen voran natürlich der betroffene Investor selber. Im Übrigen haben die Kantone die Möglichkeit, in ihrer Gesetzgebung zu bestimmen, dass die mit dem Vollzug des Umweltrechtes betrauten Behörden verpflichtet sein sollen, von Amtes wegen Anzeige zu erstatten, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung begangen wurde.