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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-06-08

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08

Wortprotokoll

Letztlich sind es natürlich politische Entscheide, wem man die Gelder aus den überschüssigen Goldreserven zukommen lassen will. Deshalb werde ich hier nicht nochmals auf die einzelnen Minderheiten eingehen. Ich will Ihnen einfach bekannt geben, dass Ihre Kommission beschlossen hat, alle Minderheiten abzulehnen.

Dennoch muss ich nochmals darauf zurückkommen, weil offensichtlich immer noch nicht alle im Saal begriffen haben, dass wir jetzt von der Vorlage 1 sprechen und nicht von der Initiative und vom Gegenvorschlag. Wenn also Herr Bührer wieder Ertragsausfälle in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken für die Kantone beklagt, so ist das einfach nicht zutreffend! Wenn gemäss Minderheit I (Spuhler) alles Geld an die AHV geht und die Kantone nichts erhalten, sprechen wir von [PAGE 962] einem Ertragsausfall von maximal 333 Millionen und nicht von 1,6 Milliarden Franken. Die Differenz zum Antrag der Mehrheit beträgt demnach 167 Millionen Franken. Ich bitte Sie also, das auseinander zu halten.

Auch die Aussage von Herrn Walker trifft nicht zu: Diese Vorlagen sind nicht gekoppelt! Die Vorlage 1 befasst sich mit der Vergangenheit, also mit diesen 20 Milliarden Franken, die nicht mehr als Notenbankreserven benötigt werden. Dagegen befassen sich die Initiative und der Gegenvorschlag mit den künftigen Gewinnen der Nationalbank.

Nun noch eine Klarstellung zur Minderheit I (Spuhler). Es wurde suggeriert, es handle sich hier um eine Neuauflage der Gold-Initiative der SVP. Das trifft natürlich nicht zu; es gibt hier wesentliche Unterschiede. Erstens hat die Initiative der SVP damals keine Realerhaltung verlangt. Es ist zwar richtig, dass wir 100 Prozent in die AHV geben wollten, aber damals war auch keine Befristung vorgesehen. Neu ist, dass dieses Geld nach 30 Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen würde.

Wie gesagt empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Die Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor. Zum Antrag Studer Heiner kann ich sagen: Der einzige Unterschied zum Antrag der Minderheit V (Favre) besteht darin, dass auch der Bund zum Abbau von Schulden verpflichtet wird. Wenn man schon in der Kommission keine Auflagen an die Kantone will, kann ich mir schlecht vorstellen, dass man noch dem Bund zusätzliche Auflagen machen will. Aber wie gesagt kann ich hier nicht im Namen der Kommission sprechen.

Der Antrag Vanek ist meines Erachtens nicht durchdacht. Man kann nicht eine Verwendung beispielsweise für den Wohnungsbau verlangen und, wenn man das Gesetz bis zum Schluss betrachtet, dass man dann trotzdem noch aus dem verbleibenden Rest einen Betrag an den Bund und die Kantone geben müsste. Das geht nicht auf. Entweder man verzehrt das Vermögen, oder man verteilt es. Schliesslich ist auch die Befristung nicht gegeben. Der Antrag Vanek will eine weitere Zweckbindung. Aber der Antrag lag der Kommission nicht vor, deshalb werde ich mich auch dazu nicht weiter äussern.