Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-08
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
Mit meinem Vorredner ist die Minderheit II sicherlich der Meinung, dass wir nun nach der Ablehnung der Gold-Initiative und nach der Ablehnung der Solidaritätsstiftung in dieser Frage der überschüssigen Goldreserven Klarheit schaffen müssen.
Die Minderheit II unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Das heisst, dass diese überschüssigen Goldreserven im Wert von 20 Milliarden Franken in ihrem Wert real erhalten bleiben und einem Fonds zugeführt werden sollen. Die Ausschüttung soll gemäss Bundesverfassung zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen. Welche Überlegungen sprechen für diese bundesrätliche Variante?
1. Ich habe in meinem Eingangsvotum erwähnt, dass wir die Schuldentilgung priorisieren müssen. Denn wenn wir diese 20 Milliarden Franken zur Schuldentilgung verwenden, dann sparen Bund und Kantone je nach Zinsniveau 700 Millionen bis gegen 1 Milliarde Franken jährlich an Zinsen. Wenn wir nun diese Variante des Bundesrates unterstützen, halten wir uns eben diese Option strategisch, langfristig, offen. Das ist der eine Punkt, der für diese Variante spricht.
2. Es ist auch in dieser Debatte von einem Erbe gesprochen worden. Ich glaube, dass Erben in der Regel gut daran tun, wenn sie das, was sie erhalten, nicht leichtfertig einfach so ausgeben; ich glaube, dass dieses Erbgut mit der Variante des Bundesrates erhalten bleibt für den Fall einer grösseren Krise, die unser Land einmal bedrohen könnte, was wir nicht hoffen. Deswegen tun wir gut daran, diese 20 Milliarden Franken, diesen Trumpf, nicht preiszugeben.
3. Wenn jetzt gesagt wird, wir leisteten hier mit der Variante der Mehrheit oder mit der Variante der Minderheit I (Spuhler) einen Beitrag zugunsten der AHV, dann muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir alle sprechen immer von vernetztem Denken, wir müssen doch die öffentlichen Haushalte - und dazu zählt auch der AHV-Haushalt - als Ganzes betrachten. All diejenigen, die sich an die Brust klopfen und sagen, sie leisteten einen Beitrag zur AHV, tun nichts anderes, als einfach beim Bund und bei den Kantonen ein Loch aufzureissen. Mit Bezug auf die Ökonomie, bei Gesamtbetrachtung aller öffentlichen Haushalte, staune ich nur, was für ein Nullsummenspiel wir hier scheinbar zu betreiben willens sind.
4. Folgendes spricht auch für die Fassung des Bundesrates und der Minderheit II: Es ist richtig, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, dass wir die Bundesverfassung ändern können. Das ist ganz klar. Nur meinen wir, man solle die Spielregeln, wie sie in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung festgelegt sind, nicht dann ändern, wenn wir ausserordentliches Geld zu verteilen haben.
Deswegen sind wir der Meinung, es wäre dem Verhältnis Bund/Kantone abträglich, wenn wir hier die Kantone auf einen Drittel beschränken oder, gemäss Minderheit I (Spuhler), sogar gänzlich leer ausgehen lassen würden. Ich staune etwas, dass die gleichen Kreise, die im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 16. Mai dieses Jahres das Hohelied auf die Kantone gesungen haben, jetzt einfach bereit sind, die Kantone zu bestrafen - gemäss Mehrheit mit einem Ausfall von gegen 0,2 Milliarden Franken; gemäss Fassung der Minderheit I (Spuhler) hätten die Kantone im Vergleich zur gegenwärtigen Ausschüttung rund 0,4 Milliarden Franken weniger Einnahmen.
5. Zum Aspekt der Zweckbindung: Es ist vorhin von Subventionen gesprochen worden. Das wollen wir mit der bundesrätlichen Lösung gerade verhindern. Wir wollen nicht, dass weitere Zweckbindungen stattfinden.
6. Zur Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank: Es ist doch ganz offenkundig, dass ein erster Schritt gemacht wird, um die Unabhängigkeit der Notenbank zu tangieren, wenn diese Mittel für bestimmte Zwecke ausgeschüttet werden. Das lehnen wir im Gesamtinteresse des Landes ab.
Wir empfehlen Ihnen also: Stimmen Sie prioritär der Minderheit V (Favre) bzw. dem Antrag Studer Heiner bzw. der Minderheit II und dem Bundesrat zu.