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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-08

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher haben Ihnen den Antrag der Kommissionsmehrheit präsentiert. In Bezug auf die Substanzerhaltung und bezüglich des Fonds entspricht der Antrag der Mehrheit dem Antrag des Bundesrates. Bei der Verteilung der Erträge setzt der Bundesrat hingegen andere Gewichte. Er bittet Sie deshalb eindringlich, seinen Anträgen zu folgen und nicht jenen der Mehrheit Ihrer Kommission. Warum?

Es ist genau eine Woche her, seit in diesem Saal bei der Debatte über die Legislaturfinanzplanung auf die sehr prekären Bundesfinanzen aufmerksam gemacht wurde. Es sind zwei Wochen her, seit Sie eine Staatsrechnung genehmigen mussten, die mit einem Defizit von 3,8 Milliarden Franken abgeschlossen hat. Sie werden in einem Jahr, wenn nicht noch ein finanzpolitisches Wunder geschieht, ein Defizit zur Kenntnis nehmen müssen, das grösser ist als 5 Milliarden Franken. Angesichts dieser Situation haben letzte Woche mehrere Votantinnen und Votanten gefordert, dass die Schuldenbremse - das Instrument, das Einnahmen und Ausgaben zur Deckung bringt - anzuwenden sei. Sie haben zudem verlangt, dass der Bundesrat eine mit der Schuldenbremse konforme Legislaturfinanzplanung vorlegen solle. So weit, so gut. Aber nun, bei der erstbesten Gelegenheit, sind [PAGE 954] Sie drauf und dran, mit Ihren Entscheidungen dem Bund Mittel in der Höhe von 830 Millionen Franken zu entziehen. Das sind Gelder, welche kraft Verfassung seit Jahrzehnten - seit Jahrzehnten! - in den Fiskus von Bund und Kantonen geflossen und dort jedes Jahr verplant worden sind.

Angesichts des bevorstehenden Entscheides erwarte ich jetzt, dass mir jene Kreise, welche auf diese völlig neue Verteilung hinwirken, hier und heute konkret sagen, wie sie die 830 Millionen Franken in der Finanzrechnung kompensieren wollen; denn dieses Geld ist ja nicht vorhanden. Wenn Sie mir nicht sagen können, wie wir diese 830 Millionen kompensieren sollen, dann betreiben Sie Sankt-Florians-Politik, dann verschieben Sie das Problem vom Finanzhaushalt des Bundes an einen anderen Ort. Sie müssen, mit anderen Worten, durch allgemeine Bundesmittel - sprich: durch Steuereinnahmen - 830 Millionen Franken zur Finanzierung beschliessen. Dadurch finanziert man dann auf Umwegen, über den Bundeshaushalt, im besten Fall 2 Prozent der AHV-Einnahmen - aber letztlich natürlich mit Steuergeldern.

Die Idee, den Bund zulasten der AHV ganz leer ausgehen zu lassen, ist nach unserer Einschätzung in doppelter Hinsicht kurzsichtig:

Erstens lösen Sie das Problem der langfristigen Finanzierung der AHV nicht. Ich erinnere Sie daran - das wird dann vor allem in der Vorlage 2 massgebend sein -, dass die Gewinne der Nationalbank etwa ab dem Jahr 2012 dramatisch abnehmen werden. Dann ist die Finanzierungsfrage ohnehin wieder neu zu stellen.

Zweitens schwächen Sie den Bundeshaushalt empfindlich. Schon ab dem kommenden Jahr, und dann für die weiteren Jahre der Legislatur, würde der Bereinigungsbedarf für das Budget von derzeit 1,1 Milliarden Franken mit einem Schlag praktisch verdoppelt. Das ist ein krasser Widerspruch zu den Versprechen, die hier noch vor einer Woche abgegeben wurden.

Und nun regen Sie an, teilweise im Zusammenhang mit der Vorlage 2, diese Mittel kreativ zu verwenden. Aber ich frage Sie: Was macht denn eigentlich der Bund mit seinen Mitteln? Was beschliessen wir hier gemeinsam Jahr für Jahr? Wir beschliessen über Forschung und Entwicklung, wir beschliessen über die Bildung, wir beschliessen über den öffentlichen Verkehr, wir beschliessen über den Umweltschutz, wir beschliessen über die Landwirtschaft, wir beschliessen über alle Anliegen des Staates im Zusammenhang mit der Sicherheit, wir beschliessen über die Entwicklungszusammenarbeit, wir beschliessen über das Funktionieren des Staates, wir beschliessen all das, was jetzt teilweise in separaten Wünschen aufgetischt wird.

Dagegen ist der Bundesrat mit den Anträgen Ihrer Kommission hinsichtlich der Substanzerhaltung und des Fonds einverstanden. Für die Substanzerhaltung sprechen vor allem drei Gründe:

1. Dieses Goldvermögen ist ja über mehrere Generationen angespart worden. Es wäre schwierig zu begründen, weshalb dieses Vermögen in der heutigen Generation mit einem Schlag verbraucht wird.

2. Aus finanzpolitischer Sicht wäre es problematisch, laufende Ausgaben mittels Vermögensabbau zu finanzieren.

3. Der Verzicht auf die Substanz und die gleichzeitige Verwendung des Goldvermögens innert kurzer Frist hätten zweifellos unerwünschte wirtschaftliche Auswirkungen. Wird das Vermögen nämlich auf einen Schlag verwendet, besteht eine gewisse Gefahr des Anstieges der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Das könnte am Ende sogar zu Preissteigerungen führen.

Für den Fonds spricht aus Sicht des Bundesrates in erster Linie, dass die Mittel damit dem Einfluss der Nationalbank entzogen werden. So kann verhindert werden, dass die Nationalbank in politische Diskussionen verwickelt wird.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die real erzielten Erträge gemäss dem heute geltenden verfassungsmässigen Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne zu verteilen. Das bedeutet einen Drittel an den Bund und zwei Drittel an die Kantone. Dieser Antrag des Bundesrates hat den Vorteil, dass die Erträge in das ordentliche Budget des Bundes und der Kantone fliessen. Damit werden die Probleme von Zweckbindungen vermieden. Der finanzpolitische Handlungsspielraum der Gemeinwesen bleibt erhalten. Ich habe Ihnen vorher die Aufgaben, die die Gemeinwesen in ihrem ganzen Katalog erfüllen, auszugsweise geschildert. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es zudem sinnvoll, die Erträge aus dem Goldvermögen und nicht die Substanz zur Finanzierung von bestehenden Aufgaben heranzuziehen. Davon profitieren nämlich alle, auch breite Bevölkerungsschichten, und nicht nur ausgewählte Kreise, wie bei einer Bildungsoffensive oder bei der AHV oder bei Familienzulagen oder anderen Spezialzwecken.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.