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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte den drei Fraktionen für ihre Vorstösse danken. Ich empfinde als Finanzminister diese Vorstösse als eine Unterstützung in der Tätigkeit, mit der wir derzeit konfrontiert sind, nämlich mit der Aufbereitung und der Umsetzung von Entlastungsprogrammen und mit den Budgets für das nächste Jahr und der Finanzplanung bis Ende der Legislatur. In diesem Sinne ersuche ich Sie auch, die drei Vorstösse als Postulate zu überweisen.

Ich möchte ganz kurz zu den drei Punkten Stellung nehmen, welche thematisiert wurden:

1. Zum schuldenbremsenkonformen Finanzplan: Dass der Finanzplan vom Herbst 2002 - also zum Zeitpunkt, als diese Vorstösse formuliert wurden - für die Jahre 2004 bis 2006 nicht schuldenbremsenkonform war, hatte damals im Wesentlichen einen Grund, nämlich die Frage der Bundesanteile an den Mehrwertsteuerprozenten. Aber seither hat sich, wie ich vorhin schon sagte, Verschiedenes ereignet. Insbesondere ist eben dieser doch unerwartete Einnahmeneinbruch hinzugekommen. Dieser hat natürlich den Handlungsbedarf um ein Vielfaches erhöht. Durch die Ablehnung der zweckgebundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer durch das Volk am 16. Mai dieses Jahres fällt jetzt auch der damit verbundene Bundesanteil weg.

In Anlehnung an die Forderung der Motionen müssen nun deshalb Entlastungen vorgesehen werden, Entlastungen, welche die zukünftige Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten. Darüber bin ich mir im Klaren, und dafür werde ich sorgen. Welche Lösungen im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2004 dann schlussendlich gefunden werden, um sowohl diese Finanzierungsprobleme wie auch die Einhaltung der Schuldenbremse zu gewährleisten, das kann ich Ihnen heute im Detail noch nicht sagen; aber der Bundesrat wird sich morgen und übermorgen im Detail mit dieser Frage befassen. Die Auffassung, wonach dabei einer weiteren Erhöhung der Staatsquote enge Grenzen gesetzt werden sollen, wird selbstverständlich vom Bundesrat nicht grundsätzlich bestritten.

2. Zur Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum: Wenn Sie die Staatsrechnung des letzten Jahres anschauen und das Wachstum der ordentlichen Ausgaben der Bundesverwaltung nachvollziehen, dann stellen Sie fest, dass sich - im Sinne eines Lichtblicks - die ordentlichen Staatsausgaben tatsächlich im Rahmen der Teuerung bewegen und dass dies schon im letzten Jahr so war. Das zeigt, dass diese Forderung zumindest im ordentlichen Bereich realistisch ist. Schreibt man die Ausgaben des Jahres 2003, das waren 49,9 Milliarden Franken, mit den neuesten wirtschaftlichen Eckwerten fort, also mit einem durchschnittlichen BIP von etwas über 3 Prozent, dann resultieren für 2007 Ausgaben, die rund eine halbe Milliarde unter dem vom Bundesrat im Februar verabschiedeten Legislaturfinanzplan liegen. Unter Einbezug der Entlastungen aus dem Entlastungsprogramm 2003, das jetzt ja realisiert wird, wäre dann der Vorstoss mehr als erfüllt.

Der Unterschied zwischen der Zielsetzung der Motionäre und jener des Bundesrates bestand lediglich in der [PAGE 984] Berücksichtigung der Altlasten und der demographiebedingten Zusatzlasten des Bundes. Natürlich ist das ein erheblicher Unterschied, aber es ist immerhin so, dass wir im ordentlichen Ausgabenbereich jetzt auf Kurs sind. Aber diese Problematik der demographiebedingten Entwicklung wird nach dem 16. Mai auch weiterhin, wenn auch auf neuer Ebene, angegangen werden müssen.

3. Zu den Wirtschaftsszenarien: Über die Auswirkungen verschiedener Wirtschaftsszenarien auf die Schuldenbremse hat der Bundesrat in der Budgetbotschaft 2003 und dann in einem technischen Bericht an die Finanzkommissionen informiert. Wie ich Ihnen vorhin sagte, arbeiten wir derzeit wieder an diesen Grundlagen. Im Einzelnen wurde dargelegt, wie die Einnahmen und wie der Konjunkturfaktor auf Änderungen des Wirtschaftsszenarios reagieren. Mit der neuen Berechnungsart des Konjunkturfaktors wurde die Sensitivität auf konjunkturelle Schwankungen verdoppelt. Damit haben wir der Kritik sicherlich Rechnung getragen. Diese Ziffer des Vorstosses ist mithin in der Zwischenzeit auch erfüllt.

Als Fazit möchte ich Ihnen beantragen, die drei Motionen als Postulate zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, sie in dieser Form entgegenzunehmen.