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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-06-09

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-09

Wortprotokoll

Mit ihrer Motion, die aus dem Jahr 2002 stammt, verlangt die SVP-Fraktion, dass erstens der Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2006 schuldenbremsenkonform auszugestalten sei, dass zweitens das Ausgabenwachstum durch Verzichtplanung und entsprechende Gesetzesänderungen so zu begrenzen sei, dass es nicht höher sei oder stärker zunehme als das Wirtschaftswachstum, und dass drittens die Auswirkungen verschiedener Szenarien des Wirtschaftswachstums auf die Wirkungsweise der Schuldenbremse und auf den Finanzplan aufzuzeigen seien.

Ich bin mir bewusst, dass dieser Vorstoss aus dem Jahr 2002 stammt und den bereits überholten Finanzplan 2004-2006 betrifft. Trotzdem hat die Motion nichts an Aktualität verloren. Die gestellten Forderungen und Fragen gelten auch für den Legislaturfinanzplan 2003-2007, der uns bis heute in einer nicht schuldenbremsenkonformen Form vorliegt. Sie gelten aber auch für den Finanzplan 2005-2008 sowie die künftigen Finanzpläne, hat doch das Volk mit überwältigendem Mehr der Schuldenbremse zugestimmt und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass es mit der dauernd steigenden Verschuldung nicht einverstanden ist. Herr Bundesrat Merz, Sie haben ja kürzlich in diesem Saal erklärt, dass die Verschuldung erneut angestiegen sei. Der Bundesrat hat anscheinend den Handlungsbedarf erkannt und ist bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Ich erkläre mich damit einverstanden.

Auch wenn die Schuldenbremse formal nicht auf die Finanzpläne, sondern nur auf den Voranschlag für das kommende Jahr anwendbar ist, so widerspricht es meines Erachtens einer seriösen Planung, wenn nicht bereits die Finanzpläne unter Berücksichtigung eines realistischen Wirtschaftswachstums erstellt werden. Zwar dürfte der Finanzplan aufgrund der Ablehnung des Steuerpaketes eine Verbesserung erfahren. Hingegen ist auch der andere Volksentscheid vom 16. Mai dieses Jahres, das heisst die Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung durch das Volk zugunsten der AHV und IV und damit die Mindereinnahmen von 5 Milliarden Franken, zu berücksichtigen. Auch wenn der Bundesrat in seiner Antwort dies als unrealistisch ablehnt, ist der Volksentscheid auch hier zu beachten, hat doch das Volk klar diese Mehreinnahmen verweigert, d. h., es gibt Mindereinnahmen gegenüber dem bisherigen Finanzplan. Das bedeutet ganz klar, dass das Entlastungsprogramm 2004 und die Aufgabenverzichtplanung voranzutreiben sind und Eingang in den nächsten Finanzplan finden müssen.

Bezüglich der IV, zu der sich der Bundesrat in seiner Antwort ja ebenfalls äussert, ist festzuhalten, dass das Finanzierungsdefizit dieses Sozialwerkes nur zum allerkleinsten Teil demographiebedingt ist. Das Hauptproblem liegt - und das müssen wir jetzt einfach einmal zur Kenntnis nehmen - in der ständigen Zunahme der IV-Fälle, die sich auch auf die berufliche Vorsorge auswirken. Das betrifft zwar nicht direkt den Bundeshaushalt, aber es betrifft die Steuern und Abgaben, die die Unternehmungen und Privaten letztlich auch an die berufliche Vorsorge zu bezahlen haben. Daher bitte ich den Bundesrat eindringlich, bezüglich der IV nicht nur von Mehreinnahmen zu sprechen, sondern das Problem jetzt grundlegend anzugehen.

In diesem Sinn danke ich für die Stellungnahme zur Motion.