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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-06-09

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-09

Wortprotokoll

Die Bundesverfassung regelt heute ja die Gewinnverteilung der Nationalbank, also den heutigen Verteilschlüssel, wonach der Bund einen Drittel und die Kantone mindestens zwei Drittel der zur Verteilung anstehenden Gewinne erhalten. Die Bundesverfassung und damit auch der Verteilschlüssel können aber geändert werden, und genau das wollen die Volksinitiative und der Gegenvorschlag tun. Wenn die Bundesverfassung geändert wird, dann entscheiden nicht wir endgültig, sondern das Volk. Wir können in dem Sinne nur die Empfehlungen zur Initiative geben oder, wie wir es gemacht haben, einen Gegenvorschlag präsentieren.

Ich möchte nur noch kurz zu zwei, drei Punkten Stellung nehmen, soweit ich das von der Kommission aus machen kann, nachdem unser Finanzminister noch einige klärende Worte zum wirklich nachhaltigen Gewinn der Nationalbank, wie er sich aus jetziger Sicht präsentiert, gesagt hat.

Ich stelle einfach fest: Die riesigen Ertragsausfälle, mit denen man uns nun einzuschüchtern versucht, sind natürlich auf den jetzt maximalen Ausschüttungen von etwa 2,5 Milliarden Franken berechnet. Sie haben aber gehört, dass rund die Hälfte davon nicht nachhaltig ist, sondern aus zu hohen Gewinnen aus der Vergangenheit stammt, die man nicht ausgeschüttet hat.

Zu dem, was Herr Rechsteiner-Basel bezüglich der künftigen Erträge gesagt hat, kann ich nur sagen: Ich bin zu lange im Anlagegeschäft, sodass ich seine Aussagen weder bestätigen noch dementieren kann. Wir müssen einfach sehen: Mit einer solchen Bilanzsumme, wie sie die Nationalbank aufweist, und angesichts der Wachstumsdynamik in den nächsten Jahren ist es durchaus möglich. Sie wissen aber auch, dass die Kapitalmärkte eben nicht immer verlässlich sind.

Probleme mit den Erträgen zeichnen sich nur dann ab, wenn wir die Nationalbank als Geldschöpfungsmaschine liquidieren, und das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn wir der EU beitreten würden. Was die Unabhängigkeit der Nationalbank anbetrifft, bin ich froh, dass auch unser Bundesrat ganz klar auf diesen Ausgleichsfonds hingewiesen hat, der die ganze Unabhängigkeitsfrage doch etwas entschärft. Man ist also nicht von Quartal zu Quartal oder von Jahr zu Jahr auf Erträge angewiesen, sondern die Schwankungen bei der Gewinnausschüttung werden geglättet. Und Sie wissen: Fünf Jahre - das ist mehr, als manchmal ein Konjunkturzyklus dauert.

Ich möchte Ihnen zum Schluss noch einmal die Empfehlungen Ihrer Kommission in Erinnerung rufen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen - der Entscheid kam mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande -, und wir beantragen Ihnen, den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Der Gegenvorschlag wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Für die Stichfrage, also für den Fall, dass beide Vorlagen zur Abstimmung kommen - es ist ja immer noch offen, ob die Volksinitiative zurückgezogen wird, denn wenn Herr Rechsteiner-Basel seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, heisst das noch lange nicht, dass auch die Volksinitiative zurückgezogen wird -, beantragen wir Ihnen selbstverständlich, Volk und Ständen zu empfehlen, den Gegenentwurf vorzuziehen.