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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-08

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-08

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat gratuliert Herrn Freund zu seinem 54. Geburtstag.

Ich möchte zunächst aber dem Präsidenten der GPK, Herrn Imhof, der ganzen GPK und Ihnen allen für die gute Aufnahme des Geschäftsberichtes 1999 danken. Ebenso möchte ich Ihnen für die positive Würdigung der Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung danken. Der Verwaltung tut diese Qualifikation gut. Sie gibt Sicherheit, motiviert, fördert die Kreativität der Verwaltung und verhindert Stillstand oder das, was mir - ich war damals noch EVED-Vorsteher - nach den PUK einmal ein sehr verdienstvoller Beamter geschrieben hat: "Die Verwaltung braucht bald einmal so viel Zeit, um zu rechtfertigen, was sie tut, dass ihr keine Zeit mehr übrig bleibt, das zu tun, was sie rechtfertigt." Voilà, das war damals das Empfinden eines hervorragenden Beamten.

Ich glaube, mit Ihrer sachlichen, kritischen Begleitung des Geschäftsberichtes 1999 haben Sie diese Situation entkrampft und enteist. Es ist so, wie der Präsident der GPK, Herr Imhof, gesagt hat: Wir hatten sehr gute Gespräche. Wir haben ein gutes Einvernehmen mit der Oberaufsicht. Im Namen des Bundesrates danke ich Ihnen für die gute Zusammenarbeit.

Der Bundesrat begrüsst die Vereinfachung des Verfahrens, die zu einer Entlastung sowohl des Bundesrates, aber auch der GPK und des Parlamentes geführt hat.

Die Gestaltung und Koordination liegt in Ihrer Kompetenz, in der Kompetenz des Parlamentes. Der Bundesrat ist aber sehr gerne zur Zusammenarbeit bereit. Neue Verhältnisse erfordern auch neue Instrumente; wir müssen aus der heutigen Debatte sicher die nötigen Konsequenzen ziehen.

Vieles wäre nun zu sagen, weniges kann aber gesagt werden, weil wir uns doch an eine gewisse Zeitlimite halten müssen. Ich danke Ihnen allen aber für die guten Empfehlungen. Wir werden diese Empfehlungen und Überlegungen säuberlich aufarbeiten und das dann in die Legislatur 1999-2003 einfliessen lassen.

Frau Bundeskanzlerin Huber und ich werden uns aufteilen. Frau Huber wird vor allem über die Kommunikation, über die Flag-Ämter, über den ETH-Leistungsauftrag sprechen.

Vielleicht noch einige Bemerkungen generell und dann einige Fragen, die ich beantworten möchte: Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist es wirklich wichtig, dass wir die Bilanz ziehen, vergleichen, welche Ziele man sich gestellt hat, was man erreicht und was man nicht erreicht hat.

Die Bilanz wurde gezogen; ich gehe nicht darauf ein. Aber ich gehe darauf ein und sage, dass wir im Bundesrat daraus auch Lehren ziehen müssen. Wir sind bereit, sie zu ziehen. Wir haben es, so glaube ich, weitgehend getan; ich werde es nächste Woche auch erläutern können. Wir haben versucht, die Lehren daraus in die Legislaturplanung 1999-2003 einzubauen.

Mit dem Ablauf des Berichtsjahres ist auch die Legislatur 1995-1999 zu Ende gegangen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass im Jahre 1999 aus der Sicht des Bundesrates fünf Themen als Schwerpunkte gesetzt wurden: die Bewältigung der Kosovo-Krise, die Beziehung zur EU, das neue Finanzleitbild, der Sicherheitspolitische Bericht 2000 und die Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU. Natürlich deckt sich dieses Bild nicht hundertprozentig mit der Perspektive des Parlamentes; deshalb werde ich, so weit möglich und nötig, auf die von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern aufgeworfenen Fragen ganz kurz eingehen. Aber ich muss hier doch einen Schwerpunkt setzen.

Zur Bewältigung der Kosovo-Krise Folgendes: In der bundesrätlichen Politik des Jahres 1999 bildete die Bewältigung dieser Krise natürlich auch zeitlich gesehen eine grosse Herausforderung. Die Schweiz hat diese Herausforderung angenommen und in mehrfacher Hinsicht zu helfen versucht. Sie hat verdeutlicht, dass ein Abseitsstehen in einer interdependenten Welt nicht möglich und auch nicht wünschenswert ist. Unser Land hat sich deshalb - das Wort darf gebraucht werden - tatkräftig an den vielen internationalen Anstrengungen zur Bewältigung der Kosovo-Krise beteiligt. Die Referenten haben ausführlich über dieses Engagement der Schweiz berichtet. Ich gehe nicht weiter darauf ein, sondern möchte lediglich Herrn Günter sagen: Der Bundesrat wird Ihr Anliegen selbstverständlich aufnehmen und prüfen, ob die Punkte 1 bis 3 des Berichtes veröffentlicht werden können.

Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz dessen, was er getan hat. Das wurde mehrfach erwähnt. Ich gehe auch hier nicht auf Details ein, sondern möchte nur noch einmal bestätigen, dass das Engagement der Swisscoy, also die Entsendung nicht bewaffneter Militärangehöriger nach Kosovo, für unser Image sicher europaweit eine sehr positive Wirkung erzielt hat.

Ich komme kurz zu einigen Fragen, die gestellt worden sind. Zunächst einmal zur Beziehung von Parlament und Bundesrat. Ich habe hier erwähnt, dass diese Beziehung auch vonseiten des Bundesrates sehr positiv ist.

Noch eine Ergänzung zu dem, was Herr Imhof zum Casino Mendrisio gesagt hat. Der Bundesrat hat so entschieden, wie Herr Imhof es geschildert hat, aufgrund der folgenden Voraussetzungen:

1. fehlende Entscheidreife;

2. kein Rechtsanspruch auf Genehmigung;

3. geänderte bzw. fehlende Rechtsgrundlage.

Die Situation wurde so geschildert, wie sie auch der Bundesrat sieht.

Zur Informations- und Kommunikationspolitik: Hier wird Frau Bundeskanzlerin Huber ausführen und erklären. Aufgrund dessen, was hier gesagt worden ist - es wurde vieles gesagt, und wir haben alles zur Kenntnis genommen, auch was zur Kollegialität gesagt wurde -, möchte ich meinerseits die entscheidende, aber nicht beantwortete Frage stellen: Ist es legitim, dass ein Bundesrat Stellung zu Geschäften eines anderen Departementes nimmt, bevor ein Antrag gestellt worden ist? Wenn Sie mich persönlich fragen, muss ich Ihnen ganz klar sagen: Das geht nicht. Ich bin der Meinung, dass in dieser Phase nicht bereits von aussen Stellung bezogen werden kann, sonst wird man übersteuert.

Was die Spielkultur und den Fairness-Artikel betrifft, die beispielsweise Herr Fasel erwähnt hat: Wir diskutieren im Bundesrat immer - wir können das. Wir haben auch nach diesen Vorkommnissen diskutiert. Aber wir sind dagegen, dass man schriftliche Weisungen erarbeitet. Das will der Bundesrat nicht. Es wird immer von den Persönlichkeiten abhängen und davon, ob diese gruppendynamisch zusammenpassen. Wir sind gegen Weisungen, aber wir werden uns Mühe geben, immer besser zu werden. Das ist ja das Recht jedes positiv denkenden Menschen.

Zur hier auch erwähnten Menschenrechtspolitik: Die Schweiz wird ihre Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte in China weiterführen. Dabei ist es wichtig, trotz aller Probleme im Gespräch zu bleiben. Die [PAGE 609] Gesprächspartner am Tisch zu behalten ist auf Dauer besser als Brüskierung und Gesprächsabbruch. Auch im Fall Russland wurde das Problem der Menschenrechte, insbesondere im Tschetschenien-Konflikt, immer wieder akut. Die Schweiz hat des Öfteren über bilaterale und multilaterale Kanäle an die Konfliktparteien appelliert, die Kampfhandlungen zu beenden und das Völkerrecht zu akzeptieren.

Zur inneren Sicherheit: Hierzu hat das Geburtstagskind des heutigen Tages, Herr Freund, Fragen gestellt. Zunächst möchte ich ihm sagen, dass wir, seit er hier gesprochen hat, keine Arbeitsgruppe eingesetzt haben! Ich kann ihm sagen, dass es in der Verwaltung 114 ständige Arbeitsgruppen gibt. Es ist unnötig zu sagen, dass das viel zu viele sind, aber nötig zu sagen, dass der Bundesrat das auch entdeckt hat und die Sache analysieren, überprüfen und feststellen wird, ob diese Menge an Arbeitsgruppen nötig ist.

Die innere Sicherheit ist ein sehr wichtiger Punkt: Im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 ist dieser Zielsetzung ein grosses Kapitel gewidmet. Was in Bezug auf das Projekt Usis, also das Projekt "Untersuchung der inneren Sicherheit der Schweiz", gemacht wird, hat Herr Freund eigentlich ausgeführt. Die Schweiz - das muss man heute sagen, ob es uns passt oder nicht - erfährt durch das Abseitsstehen in der EU in den Bereichen Justiz und Inneres verschiedene Nachteile, insbesondere im Bereich der Migrations- und Asylpolitik, aber auch im Rahmen der Visumspolitik und Visumpraxis sowie in der polizeilichen Zusammenarbeit. Wir versuchen aber, diese Probleme zu lösen. Das wird nicht ganz einfach sein, weil es nicht nur von uns abhängt.

Das von Ihnen auch erwähnte Grenzwachtkorps hat zwei Aufgaben, eine zolltechnische und eine sicherheitspolitische. Beide Aufgaben sind unverzichtbar und vernetzt. Der Sicherheitsbereich ist grösser geworden und umfasst rund 60 Prozent der Arbeit. Die Armee, die sie erwähnt haben, hat drei Aufträge; sie hat sie in der Verfassung - über die wir abgestimmt haben und die auf den 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist - bestätigt bekommen; sie sind auch im sicherheitspolitischen Bericht festgeschrieben: Es sind dies die Friedensförderung, die Existenzsicherung und die Landesverteidigung. An diese Aufgaben halten wir uns.

Nachdem sich verschiedene Redner zur Überwachung der Finanzmärkte geäussert haben, möchte ich Folgendes sagen: Seit dem 1. April 2000 müssen die Finanzintermediäre im Parabankensektor einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) angehören oder der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ein Gesuch um Direktunterstellung eingereicht haben. Es wurden 450 Gesuche eingereicht. Beim Geldwäschereigesetz handelt es sich um ein völlig neues Gesetz, mit dem wir also Neuland betreten haben. Wir müssen zudem mit den Finanzintermediären einen Sektor überwachen, der den gesamten Finanzplatz Schweiz überzieht. Da ist es klar, dass Anlaufschwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen sind. Sie sind fast normal. Auch international sind die Erfahrungen noch nicht erhärtet.

Sie und der Bundesrat mussten sich für ein System entscheiden und haben die Selbstregulierung gewählt. Die Finanzintermediäre organisieren den Vollzug des Gesetzes selbst. Das Ausland ist diesbezüglich skeptisch, aber wir haben mit Selbstregulierungen gute Erfahrungen gemacht. Hier wäre beispielsweise die Sorgfaltsvereinbarung mit den Banken zu erwähnen.

Die Alternative zieht einen gewaltigen Staatsapparat mit zusätzlichen Hunderten von Beamtinnen und Beamten nach sich. Die Anlaufschwierigkeiten sind unterschiedlicher Art. Zunächst muss man sagen, dass es Widerstände von aussen gibt. Die SRO wehren sich zum Teil gegen die Auflagen. Heute sind noch zwei Beschwerden gegen Entscheide der Kontrollstelle im Zusammenhang mit der Erfüllung von Auflagen hängig.

Das Ganze ist im Aufbau begriffen. In ein bis zwei Jahren müssen wie eine grundlegende Standortbestimmung vornehmen und eventuelle Anpassungen studieren. Im Moment wäre das aber verfrüht. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass der Bundesrat diese Erfahrungen zunächst auswerten will.

Zur Bilanz von Swisscom, Post und SBB: Der Bundesrat hat strategische Ziele für die Swisscom, die Post und die SBB festgelegt. Die Verwaltungsräte der drei Unternehmen erstatten jedes Jahr im April Bericht darüber, inwieweit diese Ziele erreicht worden sind, aus welchen Gründen einzelne Ziele nicht erreicht werden konnten und welche Massnahmen sich aufdrängen. Die Berichterstattung erfolgt so weit wie möglich aufgrund von Kennziffern. Die parlamentarischen Kommissionen sind über den Stand der Zielerreichung der drei Unternehmen ausführlich informiert worden.

Die parlamentarische Oberaufsicht bezieht sich auf die Frage, ob der Bund seine Rolle als Eigentümer der drei Unternehmungen richtig wahrnimmt - nicht auf die direkte Aufsicht über die drei Unternehmungen. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, das festzuhalten.

Der Bundesrat wurde über die Zielerreichung der Swisscom im Jahre 1999 informiert. Darüber hinaus wurde dem Bundesrat über die Jahresrechnung 1999 und die beantragte Verwendung des Gewinnes Bericht erstattet. Der Bundesrat nahm den Bericht des Verwaltungsrates zur Kenntnis und beauftragte das UVEK und das EVD, den Anträgen des Verwaltungsrates an der Generalversammlung der Swisscom vom 30. Mai zuzustimmen.

Die Post hat ihre strategischen Ziele 1999 grösstenteils erreicht. Sie ist, ausser im Bereich Paketpost, besser als ihr Ruf. Auch ihre finanzielle Situation ist besser als erwartet. Es bestehen aber Schwachstellen. In Bezug auf die Paketpost und die Expresspost hat die Kundenzufriedenheit abgenommen. Auch die Führungswechsel in den letzten beiden Jahren haben sich ungünstig ausgewirkt.

In Bezug auf die Situation und die Forderung von Herrn Jossen ist der Bundesrat bereit, für diese drei Bereiche eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten. Der Bundesrat teilt die Auffassung von Herrn Jossen und der GPK. Das UVEK wird zusammen mit den drei Unternehmungen die nötigen Arbeiten an die Hand nehmen.

In Bezug auf die administrative Entlastung der KMU möchte ich Folgendes festhalten: Am 17. Februar 1999 hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulates David einen Bericht verabschiedet, der verschiedene Möglichkeiten zur administrativen Entlastung der KMU aufzeigt. Gestützt darauf erliess der Bundesrat im November 1999 eine Verordnung über Ordnungsfristen mit dem Ziel der Beschleunigung der Gesuchsbehandlung in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren. Ferner setzte der Bundesrat am 15. September 1999 Richtlinien für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes um. Das wurde also getan; ob es genügt, werden wir bald einmal zu sehen und zu spüren bekommen.

Ich ziehe aus der Sicht des Bundesrates ein Fazit zum Geschäftsbericht 1999: Im Sinne einer summarischen Kurzbilanz lässt sich festhalten, dass von den 31 Jahreszielen knapp zwei Drittel als realisiert oder überwiegend realisiert zu taxieren sind. Von den 57 wichtigsten Parlamentsgeschäften des vergangenen Jahres konnten 37 verabschiedet werden. Von den Aufgaben, die 1999 nicht realisiert werden konnten, wurden inzwischen die 11. AHV-Revision und die 1. BVG-Revision verabschiedet und die Arbeiten zum neuen Finanzausgleich weitergeführt. Insgesamt zeichnet sich gegenüber früheren Jahren eine Verbesserung der Situation ab. Diese lässt sich zumindest teilweise auf die Schaffung interner Controlling-Instrumente, Zwischenbilanzen, Informationssysteme usw. zurückführen, die es dem Bundesrat erlauben, seine Führungsaufgabe effizienter wahrzunehmen.

Wir werden versuchen, das in Zukunft noch zu verbessern. Die heutige Diskussion und Ihre Empfehlungen werden uns dabei begleiten und uns die Möglichkeit geben, dass der Bundesrat vielleicht im nächsten Jahr hier noch besser in Erscheinung treten kann.