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Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2000-06-08

Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-08

Wortprotokoll

Das zweite Ziel des Bundesrates für das Jahr 2000 lautet: "Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz - Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern."

Das Jahr 1999 brachte für den ETH-Bereich wichtige Klärungen und nach intensiven Vorarbeiten einen weiteren, bedeutenden Autonomieschritt. Seit dem 1. Januar 2000 wird der ETH-Bereich mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Gleichzeitig wurden die Verordnung und das Personalrecht für den ETH-Bereich revidiert. Der Verlust an Kompetenz, welcher aus der Sicht des Parlamentes mit dem Übergang zur Globalbudgetierung verbunden ist, soll mit einem Zuwachs an Transparenz durch verbessertes Berichtswesen kompensiert werden. Dadurch verlagert sich der Schwerpunkt der parlamentarischen Oberaufsicht von der Beratung des Voranschlages zur Prüfung der Rechnungen und Berichte. Diese Verselbstständigung des ETH-Bereiches macht eine Neuausrichtung der parlamentarischen Oberaufsicht mit einer neuen Arbeitsteilung und einer verstärkten Koordination unter den mit dem ETH-Bereich befassten Kommissionen erforderlich.

Bis Ende 1999 haben sich stets mehrere parlamentarische Gremien mit dem ETH-Bereich befasst.

So nahmen die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu inhaltlichen Fragen Stellung. Die Finanzkommissionen prüften den Voranschlag und die Rechnung des ETH-Bereiches. Die Kommissionen für öffentliche Bauten befassten sich mit den Bauvorhaben des ETH-Rates. Die Geschäftsprüfungskommissionen wiederum prüften den Geschäftsbericht sowie vertiefte Fragestellungen aus dem Bereich der Geschäftsführung des ETH-Rates. Nebst diesen Kommissionen befassten sich die Finanzdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle mit besonderen Aspekten des ETH-Bereiches.

Seit dem 1. Januar 2000 wird nun der ETH-Bereich, wie erwähnt, mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget geführt. Damit stellt sich auch die Frage der Zuständigkeit der parlamentarischen Kommissionen für den ETH-Bereich neu. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf ist gegeben. Wir stehen vor einer neuen Situation und vor der Revision des ETH-Gesetzes und des Geschäftsverkehrsgesetzes. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um die Komplexität der Oberaufsicht zu vereinfachen. Nur: Keine der betroffenen Kommissionen will ihre Kompetenzen abgeben. Es gilt abzuklären, wie dem parlamentarischen Aufsichtsauftrag nachzukommen ist. Ein Vorschlag der Kommissionssekretariate für eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen ETH-Gesetzes etwa im Jahre 2003 liegt auf dem Tisch. Dieser Übergangslösung konnten alle betroffenen Kommissionen zustimmen. Danach prüft eine gemischte Kommission, bestehend aus Mitgliedern der GPK, der FK, der WBK und der KöB, die Rechnung und den Geschäftsbericht sowie das Budget des ETH-Bereiches.

Eine Arbeitsgruppe, in der die Präsidenten und Präsidentinnen der zuständigen Subkommissionen von GPK und FK sowie der WBK und der KöB vertreten sind, kommt noch in dieser Session zusammen, um Vorschläge für einen Mitbericht zur Revision des ETH-Gesetzes auszuarbeiten. Die Oberaufsichtskommissionen möchten insbesondere, dass im ETH-Gesetz die Kontrollinstrumente und die Rolle der Oberaufsicht des Parlamentes geregelt sind.

Die gemischte Aufsichtskommission hat im Gespräch mit Vertretern des EDI und des ETH-Rates bemängelt, dass im [PAGE 597] Leistungsauftrag keine genügend messbaren Ziele vorgegeben sind und keine Indikatoren vorliegen, die eine adäquate Überprüfung des Leistungsauftrages ermöglichen. Für den gesamten ETH-Bereich gibt es nur einen einzigen Budgetposten, in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken. Es gibt mangels gesetzlicher Grundlage keine Produktegruppen, die eine Steuerung durch das Parlament erlauben. Bei den Oberaufsichtskommissionen herrscht der Eindruck vor, dass dem Parlament die Einflussmöglichkeiten entgleiten, obwohl in den ETH-Bereich eine beträchtliche Summe an Bundesmitteln fliesst.

Schliesslich stellt sich die Frage, ob der Leistungsauftrag im ETH-Bereich richtig und Erfolg versprechend ist. Oder hat der Gastautor im Geschäftsbericht des ETH-Rates, Nationalrat Franco Cavalli, Recht? Er schreibt nämlich: "Obwohl ich mehrere Vorteile im New Public Management sehe, finde ich es schlecht, dass das NPM heute immer mehr zur blutleeren Ideologie verkommt. Im ETH-Bereich hat man wahrscheinlich die Grenzen dessen, was mit Leistungsaufträgen geleistet werden kann, bereits erreicht oder schon leicht überschritten. Gerade eine national vernetzte Forschungspolitik wird eine viel stärkere Integration zwischen Uni- und ETH-Bereich verlangen. Das NPM ist kein gutes Integrationsinstrument."

Die GPK meint, ordnungspolitisch gehe das NPM in die richtige Richtung. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, wenn die bürokratische Ausrichtung des NPM einfach Transparenz durch mehr Papier beinhalten würde. Die zusätzliche Autonomie der ETH soll durch aussagekräftige Transparenz klargemacht werden. Heute besteht jedoch die Gefahr, den ETH-Bereich mit einem Flag-Amt zu vergleichen, ohne dass die entsprechenden Kontrollinstrumente und Voraussetzungen für ein Flag-Amt vorliegen - und das darf nicht sein!