Gross Jost · Nationalrat · 2004-06-14
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ersucht Sie geschlossen und zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizeibeamter, mit dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, mit allen kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, mit allen Fachverbänden Sucht, mit Pro Juventute und mit vielen anderen Organisationen eindringlich, auf die Vorlage, auf die Detailberatung des Betäubungsmittelgesetzes, einzutreten. Wir ersuchen Sie, den Dialog über eine Verbesserung des Gesetzes und des Vollzugs nicht abzubrechen, sondern gemeinsam nicht nur die bewährten Pfeiler der Viersäulenpolitik auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, sondern neue Lösungen bei der Prävention, dem Jugendschutz, der Finanzierung der Rehabilitationseinrichtungen und der strafrechtlichen Regelung zu suchen. Ich sage das vor allem auch an die Adresse der CVP als Partei der politischen Mitte, die ihre Rolle der Konsenssuche zwischen den politischen Polen betont.
Die aktuelle Kriminalisierung weiter Teile unserer Jugend nach dem Zufallsprinzip ist generalpräventiv wirkungslos und eines Rechtsstaates unwürdig. Solange zwei Drittel der Mittel der Polizei und der richterlichen Strafverfolgung gegen zumeist jugendliche Konsumentinnen und Konsumenten weicher Drogen eingesetzt werden - alleine im Vorjahr 33 000 Verfahren -, bleiben Händler und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität weitgehend unbehelligt. Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaates, die jeden Tag in verdeckten und offenen Drogenszenen auf Strassen und Plätzen sichtbar ist. Eine generelle Einführung des Opportunitätsprinzips würde nur der heutigen Behördenwillkür einen legalen Anstrich geben. Das rechtsstaatliche Defizit würde nicht behoben. Das gilt auch für das Ordnungsbussenverfahren, das dem heutigen Vollzugschaos ein administratives Vorverfahren vorlagern würde, das ohne weitere Korrekturen bei der Nichtbezahlung der Busse ins ordentliche Verfahren führen würde. Damit wäre nichts gewonnen. Wir sind aber bereit, in der Detailberatung über alle Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen unbefangen zu diskutieren.
Aber es braucht eine klare Botschaft an unsere Jugend. Drogengenuss wird nicht verharmlost. Es geht nicht um Liberalisierung, es geht nicht darum, den Drogenkonsum salonfähig zu machen, sondern es geht um Entkriminalisierung in den enger zu ziehenden Schranken des Jugendschutzes und der Gesundheitspolizei.
Wir sind in diesem Zusammenhang auch bereit, die Kompetenzen der Kantone zu stärken, in den Schulen, bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Auch hier ist das Ziel nicht, den Konsumenten an den Pranger zu stellen, sondern jene in die Pflicht zu nehmen und allenfalls zu bestrafen, die aus dem Missbrauch der Drogen, auch gesundheitsschädlicher legaler Substanzen wie Alkohol und Nikotin, wirtschaftlichen Nutzen ziehen.
Eintreten auf die Vorlage heisst auch, eine klare Zäsur zwischen harten und weichen Drogen zu setzen. Angesichts der verheerenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen des in Mode gekommenen Kokains ist es schlicht Verhältnisblödsinn, Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten an den Rand der Legalität zu drängen. Damit wird auch der Boden für ein umfassendes Suchtpräventionsgesetz geebnet, das harte Drogen verbietet, bei weichen Drogen aber Prävention und Jugendschutz in den Vordergrund stellt.
Wir sind überzeugt, dass die Situation im Drogenbereich so lange instabil bleibt, wie der Anbau und Handel von Cannabisprodukten nicht staatlich reguliert ist. Aber darüber kann man durchaus in einer nächsten Revisionsetappe diskutieren.
Schliesslich bedarf es auch, gerade auch für die Abstinenzorientierten, klarer Rechtsgrundlagen für die Finanzierung von Suchtrehabilitationseinrichtungen.
Wenn wir heute Nein sagen, gefährden wir die bewährte drogenpolitische Viersäulenpolitik. Das wäre, liebe CVP, kein Aufbruch zu neuen Ufern, sondern für sehr lange Zeit der Beginn einer drogenpolitischen Eiszeit.