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preparatory:AB 44282

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Die Minderheit berantragt Ihnen, das Wort "formlos" in Absatz 1 zu streichen.

Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Den Betroffenen ist deshalb der volle Rechtsschutz zu gewähren. Wenn eine Person weggewiesen werden muss, hat die zuständige Behörde eine Verfügung zu erlassen, die rekursfähig ist. Insbesondere dann, wenn sich die Betroffenen längere Zeit in der Schweiz aufgehalten haben, haben sie hier nämlich auch vertragliche Verpflichtungen, z. B. einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag. Wir können sie nicht einfach formlos wegweisen, denn diese Verträge müssen gekündigt werden. Weiter muss der Grundsatz der Einheit der Familie berücksichtigt werden. Zudem hat die Härtefallregelung gemäss Artikel 30 zur Anwendung zu gelangen. Denn auch "sans-papiers" sind Menschen, die einen Rechtsschutz verdienen.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.