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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-15

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Das Kapitel zur Integration ist tatsächlich eines der wichtigen in diesem Gesetz. Es gehört ebenso dazu wie der Pfeiler der gesteuerten Zulassung, als Alternative für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die hier sind. Wir wollen sie besser integrieren. Sie wissen, wir haben einen Ausländeranteil von rund 20 Prozent. Wir sind multikulturell: Menschen aus rund 194 Ländern befinden sich in der Schweiz und leben mit uns zusammen. Die albanische Sprache ist ebenso verbreitet wie das Rätoromanische. Seit 1970 ist die Integration denn auch ein Bestandteil der bundesrätlichen Ausländerpolitik. Die Erfolge sind aber bisher wenig positiv. Wir haben bei den Ausländerinnen und Ausländern eine Arbeitslosigkeit, die klar höher liegt als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Wir haben bei den Ausländern deutlich mehr Sozialhilfeempfänger, wir haben einen steigenden und höheren Anteil an Gewalt und Kriminalität. Das sind die Fakten.

Wir wollen aber auf diese Situation, analog zum Bundesrat, nicht mit Repression oder mehr Gesetzen reagieren, sondern - statt eben eine Symptombekämpfung zu betreiben - eine echte Integrationspolitik in die Wege leiten. Hierin sind sich Kommission und Bundesrat einig. Es muss das Ziel sein, Ausländerinnen und Ausländer am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, Chancengleichheit zu sichern und Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Ausländerinnen und Ausländer sollen in der Lage sein, ihr eigenes Leben zu leben, es auch selber zu finanzieren, sich eigenständig in die Gesellschaft einzugliedern und unser Schulsystem selber zu bewältigen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist ein vielschichtiger, langfristiger und oft auch konfliktreicher Entwicklungsprozess, der Lernbereitschaft, Verständnis, Toleranz, den Willen zur Kooperation und zu Eigenleistungen von allen Mitgliedern und Gruppen der Bevölkerung verlangt. Die Kantone wie die Gemeinden haben sehr viele gute Projekte eingeleitet, und das ist zu unterstützen.

Folgende Punkte sind wichtig: Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben naturgemäss einen gewissen Vorrang vor jenen der Zugewanderten. Die Probleme und Bedürfnisse sowohl der einheimischen wie auch der ausländischen Bevölkerung sollen gleicherweise ernst genommen und aufeinander abgestimmt werden. Integration ist ohne ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen nicht möglich, wobei die Anpassung an den anderen beidseits ihre Grenzen hat. Wichtig ist für die Kommission auch - das hat in Artikel 52 seinen klaren Niederschlag gefunden -, dass wir erwarten, dass Ausländerinnen und Ausländer den Willen zur Integration manifestieren. Das ist auch entscheidend für diverse Rechte, die sich ja davon ableiten.

Wenn die SVP-Fraktion dieses ganze Kapitel streichen will, so verkennt sie, dass die gesetzliche Verankerung der Integration ein Pfeiler der Ausländerpolitik ist; dieser Pfeiler ist im Gesetz zu verankern. Herr Amstutz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung stehe. Diese Auffassung teilen wir, deshalb lade ich Sie herzlich ein, im September zu den Bürgerrechtsvorlagen Ja zu sagen.

Die Kommission hat die Absätze 1 und 2 von Artikel 51 unverändert übernommen, aber sie beantragt Ihnen, neu diese in diesem Gesetz eingangs als Artikel 2b zu verankern. Wir wollen damit die Grundsätze der Zulassung, über die Sie bereits abgestimmt haben, und eben auch den Grundsatz der Integration als Pfeiler dieses Gesetzes zum Ausdruck bringen und deshalb am Anfang des Gesetzes sagen, was es bezwecken soll.

Ich bitte Sie daher, dieser Änderung zuzustimmen. Die Kommission hat dies mit 16 zu 4 Stimmen getan.

Der Antrag Müller Philipp zu Artikel 2b Absatz 1 lag der Kommission nicht vor, weshalb ich mich dazu auch nicht äussern kann.

Zum neuen Absatz 2bis in Artikel 52, den die Mehrheit eingefügt hat: Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, eine Bestimmung, wonach die kantonalen Behörden eine Bewilligung mit einer Bedingung verknüpfen können. Diese Bedingung wäre der Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses. Wir haben lange über diese Bedingung diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass das ein sehr guter Mechanismus wäre. Man kann über die Formulierung streiten, aber das Instrument dieser Bedingung möchten wir den Kantonen offerieren, damit bei Bedarf gezielt eine Bewilligung damit verknüpft werden kann.

Der Antrag der Minderheit Bühlmann zu Absatz 2 wurde in der Kommission mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt. Es ist zu betonen, dass sich dieser Minderheitsantrag auf Artikel 115 Absatz 1 Litera d auswirken wird - dort auf den Antrag der Minderheit Vermot-Mangold.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Anträge Schlüer und Hess Bernhard so in der Kommission nicht vorlagen; sie wollen aber vom Konzept her etwas anderes und sind deshalb abzulehnen.

Die Anträge Hess Bernhard und Huguenin zu Artikel 51 Absatz 2 machen aus meiner Sicht keinen Sinn, da Integration voraussetzt, dass man eine gewisse Zeit in der Schweiz lebt. Bei jenen Personen, die nur wenige Monate hier sind, stellt sich die Frage der Integration in der Regel nicht. Es ist eine gewisse Wohn- und Aufenthaltsdauer vorausgesetzt.

Deshalb bitte ich Sie, das Wort "längerfristig", wie es in der Formulierung der Kommission steht, in dieser Fassung zu belassen und diese Anträge ebenfalls abzulehnen.

Zusammenfassend: Werden Sie sich bewusst, dass die Integration wichtig ist, dass sie ein gegenseitiger, vielschichtiger Prozess ist und dass es einerseits Ressourcen, anderseits Willen zur Integration braucht.

Ich bitte Sie daher, bei diesen beiden Artikeln der Mehrheit der Kommission zu folgen.