Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Nur kurz, was die Haftdauern betrifft: Ich habe mich schon darüber ausgesprochen, wie die Situation in der Praxis aussieht und wie die EMRK-Bedingungen sind. Ich möchte das nicht repetieren, Sie aber nochmals ausdrücklich auf die völkerrechtlichen Vorgaben hinweisen.
Bei Artikel 74 ist es so: Wenn die Behörde die Reisepapiere beschaffen muss, hat die betreffende Person ihre Mitwirkungspflichten im Verfahren verletzt. Daher darf man sie in Haft nehmen, das ist EMRK-konform. Der Antrag Müller Philipp will nun aber weiter gehen und die Ausschaffungshaft unabhängig davon, wer die Papiere beschafft hat, anordnen. Wer Papiere hat und nicht ausgereist ist, der kann in aller Regel sowieso in Haft genommen werden, weil die Voraussetzungen von Artikel 73 erfüllt sind.
Noch zu Artikel 75 und zum Antrag Müller Philipp: In Absatz 2 will er praktisch einen Zwischenschritt einleiten; die Haft muss dann erst nach 96 Stunden angeordnet werden. Man könnte also jemanden 96 Stunden lang ohne Haftbefehl zurückhalten, und das geht nicht. Jede Inhaftierung ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen. Sie braucht eine gesetzliche Grundlage, einen Grund, und soll verhältnismässig sein. Es gelten also die allgemeinen Grundsätze von Verfügungen und eine Güterabwägung. In Absatz 3 will der Antrag Müller Philipp auf das schriftliche Einverständnis der betroffenen Person verzichten; es könnte also eine mündliche Verhandlung entfallen, wenn das die Behörde so will. Damit würde aber das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt. Eine Verhandlung gehört zu den prozessualen Minimalrechten. Der Verzicht darauf kann erfolgen, es muss aber ein Einverständnis vorliegen. Daher ist auch dieser Antrag abzulehnen.
Ich bitte Sie daher, sämtliche Anträge von einzelnen Ratsmitgliedern abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommission, die einstimmig war, zu folgen.