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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

In Artikel 72 geht es ja um die Vorbereitungshaft. Der Bundesrat und die Kommission haben hier einen neuen Haftgrund stipuliert. Wenn man nachträglich ein Asylgesuch stellt, um sich der drohenden Wegweisung oder Ausweisung entziehen zu können, kann man neu in Haft genommen werden. Diese Ausdehnung der Haftgründe entspricht den Forderungen einer parlamentarischen Initiative Hess Hans, welcher der [PAGE 1117] Ständerat bereits Folge gegeben hat. In der SPK war dies unbestritten.

Zu den Anträgen Wasserfallen und Müller Philipp: Herr Wasserfallen möchte die Vorbereitungshaft von drei auf neun Monate ausdehnen; Herr Müller Philipp möchte in Artikel 73 die Ausschaffungshaft um zwölf Monate verlängern. Das ist aus Sicht der SPK unnötig. Liegt ein erstinstanzlicher Wegweisungsentscheid vor, kann Ausschaffungshaft angeordnet werden. Diese dauert drei Monate und kann um maximal sechs Monate verlängert werden. Insgesamt haben wir also bei der Vorbereitungs- und der Ausschaffungshaft im Maximalfall eine Haftdauer von zwölf Monaten. Schaut man nun die Praxis an, so ist festzustellen, dass die Ausschaffungshaft zwischen 1995 und 2000 zwischen 5500 und 7000 Mal angeordnet wurde. Die durchschnittliche Haftdauer betrug dabei 23 Tage; sie war also erstaunlich tief. Eine Verlängerung der Haft von drei auf neun Monate war gerade in 5 bis 10 Prozent aller Fälle notwendig. Nur bei 38 Personen erfolgte eine Haftentlassung nach neun Monaten, sodass man eben sagen kann, dass kein Bedarf nach einer längeren Haftdauer besteht.

Was die Kantone aus ihrer Erfahrung mit dem Vollzug fordern, etwa in der Standesinitiative St. Gallen, ist eine Ausdehnung der Haftgründe. Wir haben dies in den Entwurf des Bundesrates aufgenommen, bei der Ausschaffungshaft etwa mit dem Haftgrund für passives Verhalten bei der Papierbeschaffung.

Ich bitte Sie daher, den Antrag Wasserfallen und den Antrag Müller Philipp abzulehnen.