Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich mache hier eine Bemerkung zum ganzen Bereich der vorläufigen Aufnahme. Es ist wie bei den Zwangsmassnahmen: Wir überarbeiten dieses Gebiet neu, und wir werden uns erlauben - wie schon bei der Revision des Asylgesetzes angekündigt -, bei der zweiten Lesung in der ständerätlichen Kommission neue Vorschläge einzubringen. Das Gebiet ist überlagert von Missverständnissen, sprachlichen Verwirrungen, Unklarheiten und dem Verdacht, die Behörden hätten die Möglichkeit, willkürliche Entscheide zu treffen. Dies ist nicht nur ein Verdacht, sondern diese Möglichkeit ist wirklich vorhanden. Ich habe selbst erlebt, wie wir hier eine Woche lang das Asylgesetz beraten haben und dass über die vorläufige Aufnahme, die Gründe für eine vorläufige Aufnahme und die Nichtausschaffung von Leuten, die an sich keinen Rechtsgrund haben, hier zu bleiben, völlige Unklarheit herrscht - selbst unter den Parlamentariern. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass gewisse Wörter, die durch den allgemeinen Sprachgebrauch besetzt sind, im Asylwesen für etwas anderes benutzt werden. Dies gilt zum Beispiel für den Begriff "Unzumutbarkeit", den Begriff "humanitäre Aufnahme" und dergleichen mehr.
Worum geht es hier eigentlich? Es gibt Ausländer, die in der Schweiz sind und einen Rechtsgrund haben, hier zu sein. Das können Leute sein, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, also Leute, die mit einer Bewilligung in der Schweiz sind, sei es, dass sie ein Besuchervisum haben, sei es, dass sie mit einer Arbeitsbewilligung für längere Zeit da sind usw. Dann gibt es Ausländer, die zwar hier sind, die aber nicht hier sein dürfen, die keinen Rechtsgrund haben, hier zu sein, und ausreisen müssen. Und dann gibt es Flüchtlinge; diese haben einen Rechtsgrund, hier zu bleiben, weil sie Flüchtlinge sind. Sie sind in unserem Land, und ihre Rechtsstellung ist nicht wie die von Ausländern, sondern sie ist praktisch die gleiche wie die Rechtsstellung von Schweizern. Sie sollten in ihren Rechten gleichgestellt sein, aber sie sollten auch gleichgestellt sein, was die Pflichten anbelangt.
Wie steht es nun mit den Personen, die ausreisen müssen? Es gibt eine Kategorie von Menschen, die nicht ausreisen müssen, obwohl sie keinen Rechtsgrund haben, hier zu bleiben. Sie können hier bleiben, weil es besondere Gründe gibt. Es gibt vier verschiedene Gründe, die auseinander zu halten sind. Wir werden vorschlagen, dass im Gesetz nur noch von diesen Personen gesprochen wird, sodass allgemeine Begriffe wie "Unzumutbarkeit" und "humanitäre Aufnahme" nicht mehr gebraucht werden müssen.
1. Es gibt Leute, die können nicht ausreisen, weil die Ausreise unmöglich ist. Das sind solche, die wegen Unmöglichkeit der Wegweisung vorläufig aufgenommen sind. Das ist namentlich bei technischer Unmöglichkeit so: keine Flugverbindung, bei anderen sind die Flughäfen geschlossen, es gibt keine Reiseverbindungen usw. Von den ungefähr 25 000 vorläufig Aufgenommenen, die wir zurzeit in der Schweiz haben, also etwa gleich viele wie Flüchtlinge, gehören ungefähr 1000 dazu. Diese können hier bleiben, bis die Unmöglichkeit der Wegweisung beseitigt ist; dann können sie ausreisen. In der Regel reisen sie auch nach kurzer Zeit aus; es gibt nicht solche, die sieben oder acht Jahre wegen der Unmöglichkeit der Wegweisung hier sind, denn die Unmöglichkeit ist von relativ kurzer Dauer.
2. Es gibt solche, die hier sind - obwohl sie nach Hause gehen müssen -, weil die Unzulässigkeit der Ausschaffung festgestellt ist. Namentlich aus völkerrechtlichen Gründen können sie nicht ausgeschafft werden. Hier handelt es sich ebenfalls um eine kleinere Zahl, es sind auch ungefähr 1000 unter den 25 000 Personen.
3. Diese Personen stellen eine wesentlich grössere Kategorie dar. Es sind vorläufig Aufgenommene, die bei einer Ausschaffung an dem Ort, wo sie hinmüssten, existenziell gefährdet wären, obwohl sie staatlich nicht verfolgt sind und obwohl sie keine klassischen Flüchtlinge sind. Das sind von den 25 000 ungefähr 17 500 Personen. Hier gibt es insbesondere drei Gründe, die akzeptiert werden: Krieg, allgemeine Gewalt und Krankheit. Am betreffenden Herkunftsort herrschen Zustände, die eine existenzielle Gefährdung bedeuten.
4. Es gibt vorläufig Aufgenommene, die wegen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage nicht heimreisen müssen. Diese werden wegen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage vorläufig aufgenommen.
Es ist die Meinung, dass vorläufig Aufgenommene ausreisen müssen, sobald der Grund für die vorläufige Aufnahme nicht mehr da ist. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten der vorläufig Aufgenommenen, etwa 90 Prozent, nicht mehr ausreisen. Das ist das grosse Problem: dass sie in der Regel hier bleiben. Ein Teil von ihnen wird bei den Kantonen umgeteilt, und sie bekommen eine Bewilligung; andere müssen da bleiben, weil das Provisorium zum Dauerzustand wird. Hierzu gehören vor allem Leute, die krank sind - nicht solche, die wegen Epidemien in ihrem Heimatland krank sind, sondern solche, die Krankheiten haben, für die es in den entsprechenden Ländern keine Behandlungsmöglichkeiten gibt, also beispielsweise Krebs oder Aids, und denen man [PAGE 1127] eine Ausweisung nicht zumuten kann. Das ist die grösste Kategorie. Andere gibt es nicht.
Wenn wir vorläufig Aufgenommene haben, so sind sie entweder vorläufig aufgenommen, weil eine Ausweisung unmöglich oder unzulässig ist oder weil eine existenzielle Gefährdung oder eine schwerwiegende persönliche Notlage vorliegt.
Die Rechtsfolgen bei diesen vier Gruppen sind zu unterscheiden. Neu schlagen wir namentlich eine Besserstellung derjenigen vor, welche mit Papieren eingereist sind. Wir schlagen also vor, diese zu bevorzugen. Die ganze Problematik im illegalen Bereich - aber auch im Asylbereich - hängt damit zusammen, dass wir in der Schweiz mit den heutigen Verfahren diejenigen, die keine Papiere vorweisen, gegenüber den anderen begünstigen. Es ist ein irrationaler Zustand: Jene, die keine Papiere haben, werden bevorzugt. Sie können immer da bleiben, weil sie eben keine Papiere haben; sie können bevorzugt behandelt werden, weil sie keine Papiere haben.
Das haben auch die Einreisenden bemerkt. Darum ist der Anteil der Papierlosen, die um Asyl nachgesucht haben, innerhalb von zehn Jahren von 20 auf ungefähr 80 Prozent angestiegen. Die überwiegende Mehrzahl hat keine Papiere mehr, und ein Grossteil davon gibt auch die Identität nicht bekannt. Es kann nicht sein, dass wir diese Gruppe begünstigen. Darum werden wir bei den vorläufig Aufgenommenen vorschlagen - seien sie aus dem Asylbereich oder nicht -, dass für diejenigen, die mit Papieren eingereist sind, die Erwerbstätigkeit, der Familiennachzug und die Übergabe in die finanzielle Zuständigkeit der Kantone, wo sie dann auch Arbeitsbewilligungen bekommen, früher möglich sind als für diejenigen, die ohne Papiere eingereist sind.
Man kann diejenigen, die ohne Papiere einreisen, nicht völlig benachteiligen; man kann nicht jemanden ins Elend schicken, nur weil er keine Papiere hat. Aber man soll die Papierlosen nicht noch bevorzugen gegenüber denjenigen, die Papiere haben. Das grosse Problem heute im ganzen Asylbereich, aber auch im Ausländerbereich sind die illegal Anwesenden - abgewiesene Asylsuchende sind auch illegal anwesend -, die nicht mehr heimreisen und die nicht mehr heimgeschafft werden können, weil sie keine Papiere haben.
Sie sehen, es gibt also neue Vorschläge im Bereich der Zwangsmassnahmen und neue Vorschläge im Bereich der vorläufig Aufgenommenen. Ich bitte Sie, bei dieser Lesung im Nationalrat die Minderheitsanträge abzulehnen - sie gehen in eine völlig falsche Richtung - und der Mehrheitsfassung und der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Dann werden Sie in der zweiten Lesung, sofern der Ständerat das in dieser Form akzeptiert, voraussichtlich neue Lösungen bekommen. Das zeitliche Verfahren ist das gleiche wie bei den neuen Vorschlägen zu den Zwangsmassnahmen. Wir werden Ende Juni den Kantonen diese Vorschläge vorlegen; wir werden auch weitere interessierte Organisationen begrüssen, weil es sich ja um Zusatzanträge handelt. Mitte August werden wir dann mit den bereinigten Vorschlägen in den Bundesrat gehen. Die Ständeratskommission hat jetzt, für die erste Lesung, beschlossen, dass sie diese neuen Vorschläge Anfang September beraten wird.
Ich werde darum zu den übrigen Artikeln, soweit sie die vorläufige Aufnahme betreffen, nicht mehr sprechen.