Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-16
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
1. Es ist eigentlich gar nicht so klar, was offensichtlich ist und was unter dem Begriff "offensichtlich" dann zur Anwendung gelangt. Wir haben diesbezüglich ja heute eine sehr schwammige Rechtsprechung.
2. Ich weiss gar nicht, ob die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten so wahnsinnig interessiert daran sind, gewissermassen zu Schnüfflern erklärt zu werden. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was hier gesetzlich formiert wird, ist eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig. Die Zivilstandsbeamten müssen dann bei einer grossen Zahl von Ausländerehen den Verdacht haben, dass es sich offenbar um Missbräuche handelt, und es beginnt die Schnüfflertätigkeit.
Natürlich ist niemand dagegen, dass Scheinehen sanktioniert werden, nur ist der Begriff "Scheinehe" eben nicht ganz einfach zu definieren. Denn heute gelten viele Ehen zu Unrecht als Scheinehen, die zuerst als normale Ehen geschlossen wurden; es gibt dann eine Krise - aus welchem Grund auch immer -, und der Partner, der den anderen Partner gewissermassen als verantwortlich erachtet für die Krise, beschuldigt diesen natürlich dann, er sei die Ehe nur aus ausländerrechtlichen Gründen eingegangen. Das ist das Problem, und Sie werden diese Grenzziehung nie genau vornehmen können. Mit dem Tatbestand, wie er hier formuliert ist, weiten Sie eigentlich den Begriff der Scheinehe in einem nicht mehr vertretbaren Umfang aus. Das betrifft vor allem auch Artikel 105 Ziffer 4 ZGB.
Entscheidend bei der Scheinehe ist ja, dass der Tatbestand der Scheinehe im Moment der Begründung der Ehe erfüllt sein muss. Es darf nicht so sein, dass eine Ehe im Nachhinein zur Scheinehe wird, wie ich das vorher gesagt habe, weil ein Partner mit der Ehe nicht mehr zufrieden ist, aus berechtigten oder unberechtigten Gründen. Und es darf nicht sein, dass gewissermassen ein Scheidungsgrund, der die Auflösung der Ehe nach altem Gesetz gerechtfertigt hätte, im Nachhinein den Tatbestand der Scheinehe indiziert.
Genau diesen Tatbestand schaffen Sie eigentlich mit der Neuformulierung in Artikel 105 Ziffer 4. Ich halte das für einen unheilvollen Weg, für einen Weg, der zeigt, dass Sie mit dieser Gesetzgebung eigentlich Schwammigkeit erreichen wollen, nicht klare Tatbestände, die eindeutig und klar auslegbar sind.
Folgen Sie mithin den Anträgen der Minderheit Bühlmann.