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Scherer Marcel · Nationalrat · 2004-06-16

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-16

Wortprotokoll

In meinem Minderheitsantrag zu Artikel 98 Absatz 3, auf den ich jetzt als Fraktionssprecher eingehe, geht es um folgende Frage: Ist der Datenschutz höher zu gewichten als die Verbrechensbekämpfung?

Was heisst das im Konkreten? Die erhobenen Daten, die durch ein technisches Erkennungsverfahren erfasst werden, werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen wieder gelöscht. Das ist unbestritten. Nun kommt das Entscheidende, und ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand in diesem Saal dies bekämpfen will: Falls diese Daten für ein hängiges straf-, asyl- oder ausländerrechtliches Verfahren benötigt werden, "werden sie bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt". Es wäre unverständlich, wenn wir ein Gesetz schaffen würden, das offensichtlich die Betrugs- und Kriminalitätsbekämpfung verhindern würde. Diese Fakten wurden mir auch vom Bundessicherheitsdienst bestätigt, mit dem Hinweis, dass vor allem bei bandenmässiger Kriminalität, die sich zweifellos im Vormarsch befindet, solche Daten von Wichtigkeit sind.

Stimmen Sie der Minderheit zu. Damit leisten Sie einen echten Beitrag, dass der Datenschutz nicht zum Täterschutz wird.

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