Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
In Artikel 97 geht es unter anderem um die biometrischen Daten; sie nehmen an Bedeutung zu. Sie kennen den Trend in Europa und vor allem in den USA, wo neuerdings biometrische Daten auch für eine Einreise generell verlangt werden. Es ist bis heute nirgends klar definiert, was darunter zu verstehen ist. [PAGE 1137]
Die Kommission hat gegenüber der Version Bundesrat erstens die Erstellung von Fotografien zur Feststellung der Identität abgelehnt. Zweitens haben wir in einem Absatz 2 geregelt, dass der Bundesrat festlegt, welche biometrischen Daten erhoben werden sollen und wer Zugriff darauf hat. Derzeit gibt es vier oder fünf biometrische Datenquellen, z. B. die Iris, die Handgeometrie oder die Stimme. Aber die technische Entwicklung ist im Fluss; es werden in den nächsten Jahren wohl weitere Datenquellen hinzukommen.
Die Erhebung von biometrischen Daten braucht eine gesetzliche Grundlage. Es muss klar sein, was alles unter diesen Begriff fällt, wer die Daten erfasst und wer sie benützen darf. Das sind teils sensible Daten, die auch entsprechend sensible Grundlagen erfordern. Mit der gewählten Formulierung schaffen wir diese gesetzliche Grundlage und erteilen dem Bundesrat die Kompetenz, die Liste laufend an die Entwicklung anzupassen.
Ich bitte Sie daher, der Kommission zuzustimmen und den Einzelantrag Müller Philipp abzulehnen.