Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-16
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Es geht hier, wie das Anliegen von Frau Vermot zeigt, um ein historisch belastetes und emotionales Thema. Dabei sollte man erst feststellen, dass man in der Grundsatzfrage einig ist: Man soll jene bestrafen, die zur Umgehung des Gesetzes beitragen. Die Frage ist jetzt, ob man alle bestrafen will, die das Gesetz umgehen, oder vor allem jene mit Bereicherungsabsicht. Ich habe Verständnis für die Ansicht, dass sich ein Fall Grüninger nicht wiederholen soll, und teile sie.
Innerhalb der CVP-Fraktion ist die Meinung darüber geteilt, was man mit dem Antrag der Minderheit Vermot machen sollte. Ich möchte ein paar Sachen zu bedenken geben, die mich persönlich zur Ablehnung dieses Antrages bringen: Man sollte sehen, dass sich die Zeiten auch etwas geändert haben. Es gibt eine Flüchtlingskonvention, an die man sich halten muss. Man sollte daraus aber nicht schliessen, dass man bereits präventiv bestimmte Personen vom Gesetz ausnehmen sollte. Das Gesetz sollte auch für einen Priester oder für die NGO gelten. Mit Herrn Pater Niederberger haben mein Vorredner und ich auch schon ein Podiumsgespräch über diese Frage geführt. Man sollte da rechtsstaatliche Rahmenbedingungen schaffen, die verlässlich sind.
Zudem bin ich nicht sicher - deshalb kritisiere ich die Formulierung etwas -, ob der Minderheitsantrag mit dem zweiten Satz nicht etwas impliziert, was er garantiert nicht möchte. Denn wenn die Bestrafung nicht erfolgt, wenn der Ausländer als Flüchtling anerkannt wird, könnte man riskieren, dass auch Schlepper davon profitieren. Der zweite Satz stellt Straffreiheit - mit der Formulierung "ferner" anstatt der Formulierung "auch" - in Aussicht, wenn eine Anerkennung folgt, unabhängig davon, ob achtenswerte Gründe des Straftäters vorliegen. Das wäre wirklich auch nicht im Sinne der Antragsteller. Es kann auch sein, dass ich das etwas zu teleologisch interpretiere, aber die Formulierung scheint mir nicht ganz sauber zu sein.
Weiter ist der Begriff "strafrechtliche Verfolgung" nicht ganz sauber formuliert. Wenn man schon auf der Ebene der strafrechtlichen Verfolgung unterbinden will, hat das zur Folge, dass bereits der Polizist oder der Untersuchungsrichter entscheiden muss, ob achtenswerte Gründe vorhanden seien. Hätte man hier die Formulierung "Bestrafung" oder "Busse" gewählt, dann wäre der Richter der Entscheider, und der wäre dazu in der Lage, wenn schon jemand entscheiden muss, ob achtenswerte Gründe vorliegen oder nicht. Grundsätzlich stehe ich dem Anliegen positiv gegenüber, aber in dieser Formulierung schafft man aus meiner Sicht mehr Probleme, als man lösen würde.