Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-16
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission beantragt uns, in Artikel 117 einen zusätzlichen Absatz 4 einzufügen. Danach sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Sorgfaltspflicht zweimal verletzen, von den zuständigen Behörden für ein bis fünf Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Herr Glur stellt nun den Antrag, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu streichen.
Die FDP-Fraktion unterstützt diesen zusätzlichen Absatz 4 in Artikel 117 aus folgenden Gründen: Bei illegalen Arbeitsverhältnissen gibt es in der Regel mehrere Beteiligte: Es ist nicht nur der illegal Arbeitende beteiligt, sondern es braucht auch einen Arbeitgeber, der Hand bietet, damit der illegal Arbeitende seine Tätigkeit ausführen kann. Wir sind nun doch der Meinung, dass der Arbeitgeber genauso wie der Arbeitnehmer für Verstösse zur Rechenschaft gezogen werden soll. Dies trägt eben auch dazu bei, dass kein Anreiz für eine illegale Arbeitsaufnahme geschaffen wird. Es wäre nach unserem Verständnis ein arger Widerspruch, wenn Arbeitgeber, die der öffentlichen Hand schaden, dann von derselben öffentlichen Hand wieder Aufträge beanspruchen könnten und nicht für eine bestimmte Zeit von der Vergabe solcher öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden könnten.
Wir bitten Sie, auch diese Sanktionsmassnahme für Arbeitgeber gutzuheissen, indem Sie den Antrag der Minderheit Glur ablehnen. Wir bevorzugen dann allerdings den Antrag Triponez, der eine gewisse Konkretisierung des Absatzes 4 bringt. Aber im Grundsatz sagen wir Ja zu Absatz 4.