Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-17
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Obschon Schwarzarbeit vielen bekannt und bis anhin sowohl von Arbeitgeberinnen als auch von Arbeitnehmern oft als Kavaliersdelikt betrachtet worden ist, ist sie ganz klar eine Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen. Das haben wir heute Morgen mehrmals gehört. Wir haben es dann mit Schwarzarbeit zu tun, wenn mit der Leistungserbringung in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmässige Gewerbeausübung oder unerlaubte Ausübung eines Handwerks verbunden ist. Gleiches gilt, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgegeben oder wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden. Auch Scheinselbstständigkeit fällt unseres Erachtens unter den Tatbestand der Schwarzarbeit.
Wir gehen davon aus, dass diese Schattenwirtschaft - das hat der Kommissionssprecher bereits gesagt - bis zu 10 Prozent aller Arbeiten in unserem Land umfasst und jährlich etwa 37 Milliarden Franken erwirtschaftet. Das Phänomen Schwarzarbeit ist selbstverständlich kein ausschliesslich schweizerisches; so geht man zum Beispiel bei unserem nördlichen Nachbarn davon aus, dass die Schattenwirtschaft im letzten Jahr etwa 370 Milliarden Euro erwirtschaftet hat und innerhalb eines Jahres um 6 Prozent angewachsen ist. Das hat auch dazu geführt, dass Professor Schneider von der Universität Linz ganz klar gesagt hat, dass die Schwarzarbeit in Deutschland - das Gleiche könnte für die Schweiz gesagt werden - zu den blühendsten Wirtschaftszweigen des Landes gehöre. Die Schattenwirtschaft bedeutet einerseits für den Staat Steuer- und Abgabenausfälle in Milliardenhöhe und andererseits - das ist ebenso [PAGE 1191] wichtig - fehlenden Versicherungsschutz und fehlenden Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher betont auch das Seco zu Recht, dass Schwarzarbeit ein gravierendes und schädliches Phänomen sei, das bekämpft werden müsse. Schwarzarbeit führt zu inakzeptablen und ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen.
Auch aus ethischen Überlegungen gilt es, jene zu bestrafen, die den Staat betrügen oder/und den Mitarbeitenden den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz verwehren. Eigentlich sollte die heutige materielle Gesetzgebung die Entstehung der Schwarzarbeit verunmöglichen. Dennoch müssen wir feststellen, dass sie floriert, und daher ist es auch angebracht, dass wir neu legiferieren und ein neues Gesetz schaffen. Der Handlungsbedarf ist klar erwiesen, und das anerkennen sowohl Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften, da zahlreiche Beschäftigte auf dem Schwarzmarkt tätig sind.
Die Sachverhalte sind zahlreich und gehen von der gelegentlichen Samstagsarbeit von Handwerkern, der Reinigungsfrau im Privathaushalt bis hin zur Beschäftigung illegal anwesender Ausländer und Ausländerinnen. Oft werden diese Tätigkeiten von den Betroffenen nicht als unrechtmässig betrachtet, dennoch gilt es zu handeln, denn die Umgehung der gesetzlichen Normen ist stossend und ethisch nicht akzeptabel. Aus ethischer Sicht müssen wir alles daransetzen, dass die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zur Vermeidung illegaler Beschäftigung aufrechterhalten bleibt.
Wir von der CVP sind überzeugt, dass von der energischen Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung, um nur einen Aspekt zu erwähnen, schliesslich das gesamte Gemeinwesen profitieren wird. Die CVP begrüsst daher die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und unterstützt den Bundesrat in seinen Bemühungen, damit erstens die administrativen Erleichterungen bei den Sozialversicherungen durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglicht werden und damit zweitens eine Verschärfung der Sanktionen sowohl im Ausländerrecht und im Sozialversicherungsbereich als auch die Einführung neuer Sanktionen ermöglicht werden. Wir wollen die Möglichkeit zum Beispiel des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen für jene Unternehmen fördern, die die Gesetzesnormen verletzen und vom öffentlichen Beschaffungswesen profitieren könnten.
Wir haben uns in der Fraktion mit den Themen administrative Vereinfachungen, Regularisierung, Datenschutz und Datentransfer, Zeugnisverweigerung und Klagerecht auseinander gesetzt. Wir stellen fest, dass noch einige Fragen präzisiert werden sollten, namentlich im Bereiche der administrativen Vereinfachungen, und erwarten, dass der Ständerat sich nicht nur der versicherungstechnischen Abläufe annimmt, sondern auch der Folgen, die sich allenfalls mit den erforderlichen zusätzlichen Informationen - mit dem Datenerhebungsaufwand beim Arbeitgeber, sofern dieser auch besteht - ergeben.
Selbst wenn wir die eine oder andere Frage noch nicht bis ins Detail geklärt haben, obschon wir zweieinhalb Jahre lang an diesem Gesetz gearbeitet haben, sind wir dezidiert der Meinung, dass wir die Rechtslage klären müssen. Auf der einen Seite wollen wir den Unternehmen entgegenkommen und entsprechende Vereinfachungen im administrativen Bereich gesetzlich verankern, damit sie einen Anreiz haben, ihre schwarzarbeitenden Mitarbeiter anzumelden. Administrative Entlastungen müssen für kleinere Pensen erfolgen. Auch gehen wir davon aus, dass diese Vereinfachungen vor allem von Arbeitgebern mit einer kleinen Zahl beschäftigter Personen, die allenfalls temporär oder auf Abruf arbeiten oder kleine Arbeitspensen haben, genutzt werden sollen.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Privatbereich setzt ebenfalls ein vereinfachtes System für die Erbringung der Steuer- und Beitragspflicht voraus. Diese so genannten Minijobs müssen erfasst werden und sind auch klar von der Nachbarschaftshilfe, von Gefälligkeiten - sofern kein Gewinn angestrebt wird - zu unterscheiden.
Die CVP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten. Sie wird dies aus drei Gründen tun, die ich abschliessend nochmals in Erinnerung rufen möchte:
1. Aus ethischen Überlegungen: Die Schaffung oder indirekte Unterstützung einer Schattenwirtschaft führt zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen und schädigt zunehmend gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Dieses schädliche Verhalten können und wollen wir nicht unterstützen.
2. Aus der Sicht der Arbeitnehmenden: Es gilt, den Kampf aufzunehmen, damit sie in den Genuss des Arbeitnehmer- und des Sozialversicherungsschutzes gelangen.
3. Aus der Sicht der Unternehmen: Sie sollen ihre Mitarbeiter dank einem vereinfachten und kostengünstigen System ohne grossen Aufwand anmelden und somit legal beschäftigen können. Wir wollen damit bewirken, dass in Zukunft weniger illegale Beschäftigungsverhältnisse am Fiskus und an den Sozialversicherungen vorbeigeschleust werden.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.