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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2004-06-17

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass kein Mensch und keine Organisation für die Schwarzarbeit ist. Tatsächlich wird dieses Phänomen allgemein als negativ beurteilt. Vor diesem Hintergrund ist allerdings Folgendes bedenklich: Alle Experten bestätigen, dass die Schwarzarbeit zunimmt. Schätzungen gehen von einem jährlichen Umsatz von fast 40 Milliarden Franken oder knapp 10 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes aus. Damit ist Schwarzarbeit volkswirtschaftlich kein Kavaliersdelikt und kein vereinzeltes Phänomen. Wir alle kennen konkrete Beispiele von Schwarzarbeit, die bestätigen, dass in gewissen Branchen, z. B. in der Hausarbeit, der Landwirtschaft, dem Gastgewerbe oder im Tourismus, regelmässig Schwarzarbeit betrieben wird. Deshalb haben die Mitglieder der WAK bei der Detailberatung mit einer gewissen Überraschung festgestellt, dass es auf diesem Gebiet so viele Wenn und Aber gibt, dass man daran zweifeln könnte, dass tatsächlich alle Personen und Organisationen gegen die Schwarzarbeit kämpfen wollen.

Die Arbeit in der Kommission war schwierig. Ein Konsens wurde schliesslich nur erreicht, weil der politische Druck so [PAGE 1187] stark geworden war, dass es keine Partei wagte, für dieses Projekt die Rolle des "Scharfrichters" zu übernehmen. Die Schwierigkeiten der WAK können in zwei Sätzen zusammengefasst werden, die ich zitiere:

1. "Wir sagen klar Ja zu zusätzlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Allerdings gilt es dabei, die Proportionen zu wahren."

2. "Wir kritisieren, dass gewisse Organe der sozialen Sicherheit Informationen über eine ausländerrechtlich unrechtmässige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Fremdenpolizei weitergeben."

In der Detailberatung waren die Verhältnismässigkeit auf der einen Seite und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden auf der anderen Seite die am meisten geprüften Punkte. Dabei hat man versucht, nicht nur repressiv zu wirken, sondern - wenn immer praktikabel - die Ursachen der Schwarzarbeit zu bekämpfen. Diese Bekämpfung der Ursachen ist für die FDP wichtig. Bereits in der Vernehmlassung forderte sie administrative Erleichterungen für Dienstleistungen in Privathaushalten. Sie hat auch die Vernetzung der Behördendaten unterstützt. Auf der repressiven Ebene verlangte sie eine Verschärfung der Sanktionen zur Erhöhung des Abschreckungseffektes. Auch trat sie für eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und tripartiten Kommissionen ein. Dabei insistierte sie jedoch darauf, dass keine neuen Behörden und Organe geschaffen, sondern die bestehenden genutzt werden.

Nach Prüfung der Arbeit der WAK zeigt sich die FDP-Fraktion grundsätzlich zufrieden. Bei einer so schwierigen Materie mit so vielen gegensätzlichen Interessen ist es für die FDP-Fraktion bereits ein Erfolg, dass die Hauptziele dieses Koordinationsgesetzes erreicht worden sind, namentlich die Vernetzung der Informationen, die Verschärfung der Sanktionen und der seriöse Versuch einer administrativen Vereinfachung für Arbeitende mit sehr kleinen Lohnsummen.

Für die FDP-Fraktion ist es auch wichtig, dass den Kantonen eine besondere Verantwortung beim Kampf gegen die Schwarzarbeit zukommt. Es besteht jedoch die Sorge, dass sie dafür nicht bestehende Behörden oder Kommissionen nutzen, sondern neue staatliche Organe schaffen: Sinn des Gesetzes ist es, dank der Vernetzung der Informationen bessere, nicht aber mehr Kontrollen durchzuführen! Die Arbeitgeber unterliegen schon heute einer Vielzahl von Kontrollen. Weitere Kontrollen vorzusehen würde zu teuren Doppelspurigkeiten führen und wäre wachstumshemmend. Wir hoffen deshalb, dass die Kantone die Aufgabe der Kontrolle schon bestehenden Behörden oder Kommissionen anvertrauen.

Von der Haltung der Kantone wird auch die Wirksamkeit des vereinfachten Systems zur Anmeldung der Arbeitnehmenden abhängen. Hier soll die Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, steuerbare Einkünfte anzumelden, mit der Anmeldung bei der AHV erfüllt werden. Das bedeutet eine massive administrative Vereinfachung. Damit dieses System funktioniert und genügt, müssen aber die Kantone die Pauschalsteuer auf einem vernünftigen, das heisst tiefen, Niveau festlegen. Eine zu hohe Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern würde das Interesse an der Benützung des neuen Anmeldesystems reduzieren. Damit würde der Kampf gegen die Schwarzarbeit in einem zentralen Bereich behindert.

Wegen der wichtigen Rolle, die die Kantone im Kampf gegen die Schwarzarbeit spielen werden, sollte der Ständerat die Frage prüfen, ob eine erneute Vernehmlassung der Kantone notwendig ist. Die WAK-NR hat angesichts der sehr langen Dauer der Kommissionsarbeit darauf verzichtet. In gewissen Kantonen hat sich jedoch in letzter Zeit ein anderes, einfacheres System entwickelt als jenes, das die WAK vorschlägt. So hat die WAK die in Teilen des Kantons Wallis und in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg angewandten Systeme gründlich geprüft. Sie stellen interessante Experimente dar.

Für die FDP können sie aber eine nationale Lösung nicht ersetzen. Vielmehr ist die FDP überzeugt, dass ein nationales System mit der AHV-Verwaltung als Hauptpfeiler viel effizienter arbeitet. Die FDP kann nicht sicher sein, dass die künftige Anwendung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zu grossen Erfolgen im Kampf gegen das perverse Phänomen Schwarzarbeit führen wird. Niemand kann das versprechen. Sehr viel hängt in der Tat von der Effizienz der kantonalen Kontrollen und von der tatsächlichen Benützung des vereinfachten Anmeldesystems ab.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion einzutreten.