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Daguet André · Nationalrat · 2004-06-17

Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Alle haben sich bisher klar gegen Schwarzarbeit ausgesprochen. Es ist auch genügend klar gesagt worden, welche volkswirtschaftliche Bedeutung Schwarzarbeit hat. Aber etwas ist mir schon aufgefallen, wenn ich den beiden Referenten der SVP-Fraktion zugehört habe, namentlich jenem Kollegen, der acht Minuten beansprucht hat: Herr Spuhler sagt, wir seien alle gegen Schwarzarbeit. Wenn ich dann seine Ausführungen höre, heisst es, die Bedingungen seien aber tiefere Steuersätze und administrative Vereinfachungen; so einfach sei das. Da muss ich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion: Wer sagt, er sei gegen Schwarzarbeit, und am Schluss das Problem quasi darauf reduziert, wenn dereguliert wäre, gäbe es keine Schwarzarbeit, kennt erstens das Problem nicht - oder will es nicht zur Kenntnis nehmen - und hat zweitens keine Lust, konsequent gegen Schwarzarbeit anzutreten. Das ist meine Feststellung.

Lieber Kollege Spuhler: Wer die Wirtschaft kennt - Sie kennen sie, und ich kenne sie auch, aber aus gewerkschaftlicher Sicht -, der weiss, dass gerade in Branchen mit zum Teil enorm schlechten Bedingungen, mit tiefsten Löhnen und schlechten Sozialbedingungen, Schwarzarbeit noch viel stärker verbreitet ist als in jenen Branchen, wo wir ein sehr gutes Lohn- und Sozialniveau haben. Von dorther sind wir uns bewusst: Wenn Schwarzarbeit volkswirtschaftlich in der Grössenordnung von 40 Milliarden Franken liegt - das sind rund 10 Prozent des BIP -, dann haben wir einen Handlungsbedarf.

Wenn ich von Handlungsbedarf spreche, so haben wir bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit enorme Lücken im schweizerischen System. Es geht nicht um die Sanktionen, das möchte ich hier klar betonen; die Sanktionen gegen die Arbeitnehmenden sind streng genug, das ist die Realität. Dagegen brauchen wir systematischere Sanktionen gegenüber den Arbeitgebern - darüber sind wir uns in der Kommission auch einig gewesen -, wenn wir Schwarzarbeit wirksam bekämpfen wollen. Neben stärkeren administrativen und strafrechtlichen Sanktionen, die wir einzuführen beabsichtigen - da ist sich die Kommission auch mehrheitlich einig geworden -, wollen wir Sanktionen, die wirksam sind. Dazu gehört der Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und zusätzlich auch der vollständige oder teilweise Verlust staatlicher Unterstützungsleistungen, sprich Direktzahlungen oder Subventionen anderer Art, bei schwerwiegenden Verstössen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass dies ein wirksames Instrument ist.

Das Entscheidende sind die Sanktionen. Ganz entscheidend sind auch die Kontrollen, die durchgeführt werden; wir werden bei Artikel 3 darauf zurückkommen. Schliesslich sind auch die Zusammenarbeit und der Durchsetzungsmechanismus entscheidend. Das ist ja der Grund, weshalb wir in der Kommission beschlossen haben, dass wir in Artikel 19a mit diesem Klagerecht ein wirksames Instrument brauchen. Das wird in der Durchsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein ganz entscheidender Punkt sein.

In diesem Sinne möchte ich Sie im Namen der SP-Fraktion auffordern, auf diese Vorlage einzutreten. Sie ist dringend nötig, es gibt einen Handlungsbedarf. Ich möchte Sie im Sinne der Kommissionsmehrheit auch bitten, diesen Gesetzentwurf nicht abzuschwächen. Ich bitte Sie zudem, zur Verbesserung der Vorlage den Minderheitsanträgen der SP-Fraktion zuzustimmen.