Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Der Satz "Das kann es nicht sein" ist ja noch kein Argument dafür, dass es falsch ist, Herr Spuhler. Sodann sagen Sie, es dürfe keine Vermischung zwischen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und dem Ausländerrecht geben. Das ist an sich, normativ gesehen, möglicherweise ein sinnvoller Standpunkt. Nur hat er nichts mit der Realität zu tun.
Wenn Sie keine Regelung wie jene von Artikel 15a hineinnehmen, dann schaffen Sie in einer anderen Richtung eine Ungleichheit. Dann wird nämlich dieses Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einem Gesetz zur Aussonderung der "sans-papiers". Das ist genau das Problem. Leute, die in diesem Land zur Wertschöpfung beitragen, haben auch ein Anrecht darauf, dass sie auch rechtlich dementsprechend behandelt werden. Leute, die Schwarzarbeit leisten, sind Leute, die in prekären Situationen, weit unter GAV-Normen, zur Wertschöpfung in diesem Land beitragen. Das sind Leute, die oft ausgenützt werden, die in prekären Situationen eine Arbeitsstelle annehmen.
Wenn diese Leute nun aufgrund des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit entdeckt werden, kann es doch nicht sein, dass die logische Folge die fremdenpolizeiliche Abschiebung ist. Also braucht es mindestens für jene, die über eine bestimmte Zeitdauer in diesem Land waren, eine Schutzbestimmung, die ihnen das Anrecht auf den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung gibt. Genau das will diese Bestimmung, die übrigens mit Artikel 19a in einer Konnexität steht. Es geht ja auch darum, dass die Leute eine Aufenthaltsbewilligung brauchen, um überhaupt - weil sie tatsächlich hier anwesend sind - ihre rechtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsrecht wahrnehmen zu können. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Sie wollen nämlich den Fünfer und das Weggli, Herr Spuhler; Sie vertreten im Grunde genommen eine Position, die besagt: Okay, Schwarzarbeit ist nicht so schlimm, aber nach aussen müssen wir sie ein bisschen bekämpfen. Aber dann wollen wir dann gleichwohl, dass die Leute, die als Arbeitnehmer Schwarzarbeit geleistet haben, die keine Papiere haben, die Hauptfolgen davon tragen müssen. Wir wollen nicht auch noch riskieren müssen, dass diese Leute dann vollumfänglich ihre Rechte aus dem Arbeitsrecht geltend machen können.
Genau das will diese Bestimmung in Verbindung mit Artikel 19a verhindern. Das ist ein entscheidender Pflock, den dieses Gesetz braucht, denn ohne diesen Pflock ist das Gesetz ein einseitiges Gesetz zulasten der "sans-papiers", und das kann nicht im Ernst die Intention des Gesetzgebers sein.
Herr Spuhler, heute geht es darum, dass mit Bezug auf dieses Gesetz ein sozialpartnerschaftlicher Konkordanzkonsens hergestellt werden kann. Dass Sie das nicht wollen, mag sein. In Ihrem Betrieb handeln Sie übrigens - das ist aus meiner Sicht positiv - anders. Bieten Sie doch Hand, damit ein ausgewogenes Gesetz verabschiedet wird, das die verschiedenen Aspekte der gesamten Problematik mitberücksichtigt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie dringend, der Minderheit und damit diesem Artikel 15a zuzustimmen.