AB 44756
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Unsere Fraktion war, als wir diesen Artikel in der Kommission berieten, noch geteilter Meinung. Wir haben uns deshalb in der Fraktion nochmals intensiv mit dem Antrag der Mehrheit und jenem der Minderheit auseinander gesetzt.
Die Mehrheit beantragt - das hat Herr Bührer explizit aufgezeigt -, als Sanktionen nicht nur den Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens, sondern auch den Ausschluss von öffentlichen Unterstützungsleistungen vorzusehen. Sie beantragt dies als Antwort auf die verschiedenen Verstösse gegen die heutige Gesetzgebung, namentlich in der Landwirtschaft.
Nach näherer Analyse des Antrages der Mehrheit kommt die CVP-Fraktion jedoch zur Auffassung, dass Kürzungen u. a. von Direktzahlungen - auf diese Kürzungen würde es hinauslaufen - nicht zulässig sind und die strafbaren Landwirte sogar in ihrer Existenz gefährden würden. Kürzungen von versprochenen Beiträgen, die gesetzlich verankert sind - ich spreche da von Direktzahlungen -, können so nicht zugelassen werden.
Dennoch gilt es, die strafbaren Landwirte, um nur diese Gattung anzusprechen, für ihre Gesetzesumgehungen mittels [PAGE 1210] Busse zu bestrafen. Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Fassung der Minderheit Tschuppert, die mittlerweile mit jener des Bundesrates identisch ist. Ich mache darauf aufmerksam, dass in Absatz 1 gemäss Fassung des Bundesrates noch bestimmte Verstösse ausgenommen worden sind: jene bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d. Wir haben aber diesen Buchstaben bereits gestrichen; dementsprechend sind die beiden Fassungen deckungsgleich.
Wir werden daher die Minderheit Tschuppert unterstützen, und ich beantrage Ihnen namens der CVP-Fraktion, das Gleiche zu tun.