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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2000-06-13

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Die SGK hat sich am 18. Mai dieses Jahres als Kommission des Zweitrates mit der Revision der freiwilligen AHV beschäftigt. Die freiwillige AHV wurde ja 1948 geschaffen, um Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz im Ausland die Möglichkeit zu geben, sich einen eigenen Schutz in der Alters- und Invalidenvorsorge aufzubauen oder ihn allenfalls weiterzuführen. Zurzeit nutzen rund 57 000 Personen diese Versicherungsmöglichkeit, das sind etwa 15 Prozent der Schweizer zwischen 18 und 65 Jahren im Ausland.

Bereits seit ihrer Schaffung leidet die freiwillige AHV unter einem chronischen Defizit, denn die Einnahmen aus den einbezahlten Beiträgen decken die Ausgaben der Versicherung bei weitem nicht. Versichern lassen sich verständlicherweise vorwiegend Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. So bezahlt heute rund die Hälfte der freiwillig Versicherten nur einen Mindestbeitrag von jährlich 324 Franken; in der obligatorischen Versicherung sind es nur 7 Prozent, die den Minimalbeitrag bezahlen. Dazu kommt, dass die Versicherten vom im Wohnsitzstaat erzielten Einkommen Beiträge leisten und Leistungen der AHV oder IV erhalten, die dem Lebensstandard der Schweiz entsprechen. Deshalb klafft die Schere immer weiter auseinander. Eine Reform drängt sich also auf, dies allerdings auch aus weiteren Gründen.

Sie wissen es alle: Die obligatorische Versicherung steckt aufgrund der demographischen Entwicklung und der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre selber in grossen finanziellen Schwierigkeiten.

Ein weiterer Grund für die Reform ist die Tatsache, dass dank über 30 von der Schweiz unterzeichneten Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern über 80 Prozent der Auslandschweizer über eine eigene Altersvorsorge in ihrem Land verfügen. Aufgrund der bilateralen Abkommen würde die freiwillige AHV nun allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern offen stehen, die in der Schweiz AHV-Beiträge entrichtet und die Schweiz wieder verlassen haben, und wäre in gewissen Ländern eine attraktive Altersversicherung.

So sieht der Entwurf des Bundesrates folgende Massnahmen vor: Zunächst bringt er eine Einschränkung des Kreises der Versicherten auf Personen, die in einem Nichtvertragsland wohnen und unmittelbar vor ihrer Abreise ins Ausland während mindestens fünf Jahren obligatorisch versichert waren. Mit dieser Massnahme würde die Zahl der Versicherten von 57 000 auf 9100 zurückgehen.

Der bundesrätliche Entwurf sieht auch eine Verdoppelung des Mindestbeitrages von 324 Franken auf 648 Franken pro Jahr für die AHV und von 54 Franken auf 108 Franken pro Jahr für die IV vor. Er bringt auch Sonderregelungen für nichterwerbstätige Studenten unter 30 Jahren und Ehepartner, die ihre obligatorisch versicherten Ehepartner ins Ausland begleiten; sie können sich obligatorisch versichern. Er bringt auch eine spezielle Regelung bezüglich der Deckung des Invaliditätsrisikos. Personen, welche mindestens ein Jahr obligatorisch IV-Beiträge bezahlt haben, behalten ihren IV-Leistungsanspruch, auch wenn sie keine Beiträge mehr zahlen. Für die Leistungsbemessung ist die Anzahl der Beitragsjahre allerdings massgebend. Diese Massnahmen bringen gemäss Bundesrat eine Reduktion der heutigen Ausgaben um 80 Prozent mit sich.

Der Ständerat hat sich nun den restriktiven Vorschlägen des Bundesrates nicht einfach nur angeschlossen: Er hat sie gar noch verschärft, indem er die Mindestbeiträge an AHV und IV verdreifacht hat.

So standen in unserer Kommission die folgenden Fragen im Zentrum: Wie sinnvoll und notwendig ist eine Beschränkung der freiwilligen AHV auf Personen in Nichtvertragsstaaten? Ist eine Verdreifachung des Mindestbeitrages zumutbar? Welches ist schliesslich der Spareffekt dieser Vorlage?

Die Beschränkung des Personenkreises bildete den Kernpunkt unserer Beratungen. Nach dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 2 steht die freiwillige AHV allen Personen ausserhalb der EU offen. Dies gilt auch für jene Länder, mit denen wir Versicherungsabkommen haben. Voraussetzung ist, dass die Personen "unmittelbar vorher während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren obligatorisch versichert waren".

Es wurde uns in der Kommission rasch klar, dass nach Inkraftsetzung der bilateralen Abkommen in der EU und der Schweiz alle an ihrem Wohnort in vergleichbare Sozialversicherungssysteme eingebunden sind und dass man nicht noch allen die Möglichkeit des Eintritts in die freiwillige AHV gewähren kann. Würden nämlich nur ein Prozent der Staatsangehörigen eines EU-Landes davon Gebrauch machen, wären das für unsere AHV jährliche Kosten von etwa sechs Milliarden Franken. Da die Beiträge grösstenteils nicht kostendeckend wären, würde dies die Solidarität der andern Beitragszahler in der Schweiz auf unverantwortbare Art und Weise strapazieren. Deshalb haben wir die Personen aller Staaten der EU von der Möglichkeit eines Beitrittes ausgeschlossen. Wir sind uns aber wohl bewusst, und es bleibt [PAGE 631] letztlich unbefriedigend, dass wir damit für etliche Frauen, die keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen und die in bescheidenen Verhältnissen leben, im Fall einer Scheidung oder Verwitwung die einzige sichere Einnahmequelle austrocknen.

Die Kommission war aber mit einer Gegenstimme der Überzeugung, dass die Beschränkung der Personen auf Nichtvertragsstaaten, wie sie Bundesrat und Ständerat vorschlagen, zu weit geht. Nicht alle Systeme der Altersvorsorge sind mit demjenigen der Schweiz vergleichbar, und letztlich würde das dazu führen, dass kein Staat mehr daran interessiert ist, mit der Schweiz Sozialversicherungsabkommen abzuschliessen. Solche werden in der Regel mit Rückführungsabkommen gekoppelt und liegen durchaus im Interesse der Schweiz.

So schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, dass Personen, die in Nicht-EU-Staaten wohnen, weiterhin der freiwilligen AHV beitreten können, wenn sie unmittelbar vorher während mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert waren.

Für die grosse Mehrheit der Kommission war es völlig richtig, dass der Mindestbeitragssatz angehoben werden muss. Eine Verdreifachung des Betrages wäre für uns aber unzumutbar hoch. Wir haben z. B. in Südamerika etliche alte Schweizer Kolonien. Ein dortiger Arbeitnehmer verdient pro Jahr umgerechnet im Durchschnitt zwischen 1000 und 1500 Franken monatlich. Ein Beitrag von 972 Franken pro Jahr für die freiwillige AHV wäre somit völlig unbezahlbar. Damit schliessen wir aber gerade jene aus, für die sie bei der Entstehung gedacht war: Sie sollte nämlich unseren Bürgerinnen und Bürger im Ausland auf freiwilliger Basis eine eigene Altersvorsorge ermöglichen. Genauso ist es mit den vielen karitativ tätigen Schweizerinnen und Schweizern in Drittweltländern.

Deshalb beschloss die Kommission mit 22 zu 1 Stimmen nur eine Verdoppelung des Mindestbeitrages, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Die Verdreifachung brächte der AHV-Kasse weniger als eine Million Franken mehr; für viele Betroffene wäre das aber eine einschneidende Erhöhung ihres Beitrages.

Wo liegt denn der Spareffekt dieser Vorlage? Die Vorlage des Bundesrates rechnet für die Bundeskasse längerfristig mit einer Einsparung von 31 Millionen Franken bei der AHV und 11,7 Millionen bei der IV - aber dies notabene erst in 40 Jahren. Zunächst wird nämlich überhaupt nichts gespart, im Gegenteil. Da die Beiträge ausfallen, aber die Renten weiterhin ausbezahlt werden müssen, stimmt die Kasse in den nächsten Jahren noch weniger. Störend fand die Kommission, dass das effektive Defizit dieses Versicherungszweiges nicht transparent ist, da weder aussagekräftige Statistiken über die Versicherten bestehen noch eine separate Abrechnung von den Beiträgen und Leistungen vorhanden ist. Gewiss ist allerdings, dass Leute in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage ein grösseres Interesse an einer besseren Absicherung für das Alter haben.

Die Vorlage, wie sie Ihre SGK heute beantragt, bringt eine um 13 Millionen Franken geringere Einsparung. Der Vorlage wurde schliesslich mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommission ist sich bewusst, dass es angesichts der prekären Lage der AHV-Kasse nicht einfach ist, auf einen grösseren Spareffekt zu verzichten, wie ihn Bundesrat und Ständerat vorschlagen. Aber wir sind ebenso überzeugt, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger der "fünften Schweiz" wichtige Botschafter unseres Landes sind und wir ihnen diese Möglichkeit zur Verankerung in ihrer Heimat weitestmöglich offen lassen sollten. Mit einer vertretbaren Einschränkung des Personenkreises und der Verdoppelung der eigenen Beiträge ist dies auch gut zu rechtfertigen.

Ich bitte Sie also namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.