Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2000-06-13
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-13
Wortprotokoll
Die Revision der freiwilligen Versicherung ist nötig. Aber im Ergebnis ist sie unbefriedigend, das ist auch im Votum von Herrn Eggly zum Ausdruck gekommen. Das Ergebnis ist unbefriedigend, weil die Revision eine fragwürdige politische Entwicklung nachvollzieht und die eigentliche Aufgabe der freiwilligen Versicherung nicht mehr erfüllt wird.
Die freiwillige Versicherung in der AHV wurde ja vormals für Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland geschaffen; nach der Revision, wenn man den Ausführungen im Entwurf folgt, ist sie nur noch für Personen zugänglich, welche ausserhalb der EU wohnen, oder, gemäss Beschluss des Ständerates oder Entwurf des Bundesrates, wenn sie in einem Nichtvertragsstaat wohnen. Sie ersehen daraus, dass die für Auslandschweizer gemachte Versicherung mit dem eigentlichen, dem ursprünglichen Zweck nichts mehr zu tun hat.
Der Bundesrat begründet seinen Revisionsantrag mit dem Internationalen Pakt der Uno über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und sieht eine Öffnung der freiwilligen Versicherung auch für Ausländer vor. Hier spielen selbstverständlich auch die bilateralen Verträge mit der EU, der freie Personenverkehr, eine Rolle. Bei dieser Entwicklung muss man sich ernsthaft fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, diese Versicherung noch weiterzuführen. Der Bundesrat selbst sagt in der Botschaft, dass durch diese Massnahmen der Versichertenkreis beträchtlich eingeschränkt werde und man ehrlicherweise sagen müsse, dass sie für Auslandschweizer nur noch sehr schwer zugänglich sein werde.
Die Vorlage des Bundesrates und die gleich lautenden Beschlüsse des Ständerates sind von absolutem internationalistischem Gehorsam geprägt und gehen klar zulasten der Auslandschweizer. In Frankreich beispielsweise ist es nach wie vor möglich, als französischer Staatsbürger im Ausland zu besonderen Bedingungen der staatlichen Versicherung beizutreten, also nicht zu den gleichen Bedingungen, wie sie den übrigen Ausländern gewährt werden. Gleichzeitig werden bei uns aufgrund von Staatsverträgen Hunderte von Millionen Franken ohne entsprechende Prämienleistungen ins Ausland transferiert. Ich erinnere Sie an das Ergebnis der bilateralen Verträge mit der EU betreffend die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien: Hierin ist man sehr grosszügig. Wenn es aber darum geht, die Interessen unserer Bürger im Ausland wahrzunehmen, werden die Defizite, die dadurch entstehen, offensichtlich unerträglich.
Ich meine: Hier erfüllt der Staat seine eigentliche Aufgabe nicht mehr, und das ist an dieser Vorlage unbefriedigend.
Unsere Kommission hat einen für einige Auslandschweizer etwas erträglicheren Antrag ausgearbeitet, mit dem der Personenkreis etwas ausgedehnt wird. Die SVP-Fraktion wird diesen Anträgen zustimmen, weil uns in der Abwägung eine, wenn auch nur bescheidene, mögliche Besserstellung der Auslandschweizer wünschenswert scheint.
Die Gefahr, dass eine grosse Zahl Ausländer in die freiwillige Versicherung aufgenommen werden müsste, ist aufgrund der Voraussetzung, vorher fünf Jahre obligatorisch versichert gewesen zu sein, als eher gering einzustufen.
Die Fraktion der SVP wird die Anträge der Mehrheit unterstützen. Ich persönlich werde die Vorlage, weil sie meines Erachtens politisch in eine völlig falsche Richtung geht, grundsätzlich ablehnen.