Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-13
Wortprotokoll
Bereits im Sommer des letzten Jahres habe ich dem liechtensteinischen Justizminister signalisiert, dass sich die Schweiz in den Bereichen Strafrechtshilfe und Bekämpfung der Geldwäscherei eine bessere und intensivere Zusammenarbeit wünscht. Liechtenstein hat für diese Anliegen Verständnis gezeigt.
Bei einem Besuch von Justizminister Frommelt am 24. Dezember 1999 wurde die Frage der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein erneut besprochen. Herr Bundesrat Deiss ist anlässlich seines Besuches im Fürstentum Liechtenstein am 24. Januar 2000 ebenfalls auf die Problematik Finanzplatz Schweiz und Liechtenstein bzw. auf die Zusammenarbeit unserer beiden Staaten im Bereich Rechtshilfe, Geldwäscherei usw. eingegangen.
Am 13. Mai 2000 habe ich mich in Vaduz ein weiteres Mal mit meinem Amtskollegen getroffen. Dabei orientierte er mich über die in der Zwischenzeit in die Wege geleiteten Revisionen im Bereich Sorgfaltspflichtgesetz, Geldwäschereigesetz und Rechtshilfe. Anlässlich verschiedener bilateraler Gespräche auf Fachebene wurden seither Möglichkeiten besprochen, wie das liechtensteinische Rechtshilfeverfahren vereinfacht und die Zusammenarbeit der Geldwäschereimeldestellen intensiviert werden können.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat dem Landtag vor kurzem Vorlagen zu einem revidierten Rechtshilfegesetz und zu einem Sorgfaltspflichterlass eingereicht. Es gilt nun abzuwarten, wie das liechtensteinische Parlament diese Vorlagen umsetzt. Nach deren Inkraftsetzung ist vorgesehen, die Zusammenarbeit mittels eines Zusatzvertrages zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen weiter zu intensivieren.
Im Übrigen werden wir das Thema der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein sowie die Zusammenarbeit zwischen unseren Staaten weiterhin aufmerksam verfolgen und auf bilateralem Wege dazu auch Gespräche mit der liechtensteinischen Regierung führen.