Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-06-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich stelle mir die an sich banale Frage, ob der Antrag Pfisterer nicht sogar einer gewissen juristischen Logik entspricht, sofern es - ich sage das in Klammern - überhaupt juristische Logik geben sollte. Was meine ich damit?
Es ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, dass die Verfügungsgewalt über die eigenen Organe beim Menschen liegt, und zwar allein in seiner Kompetenz und nur subsidiär bei seinen Angehörigen. Nun ist doch durchaus vorstellbar, dass ein Mensch seine Bereitschaft, sein Organ zu spenden, an die Bedingung knüpft, dass er seinerseits damit rechnen kann, irgendwann einmal ein Organ gespendet zu erhalten. Ob das ethisch gut oder schlecht sei, bleibe dahingestellt. Ein Mensch hat die Möglichkeit, seine Spendebereitschaft an diese Bedingung zu knüpfen. Die Frage ist doch nun ganz banal: Schafft der Staat die Möglichkeit, eine solche Bedingung überhaupt erfüllen zu können? Erklärt er die Bereitschaft dazu? Wenn ja, können solche Spenden dann auch tatsächlich realisiert werden? Sagt der Staat apodiktisch Nein, dann würde das für denjenigen, der eine entsprechende Verfügung trifft, heissen, dass seine Verfügung nicht gültig wäre. Der Staat steht also nur vor der Alternative: Wollen wir auch in diesem Fall davon Gebrauch machen, über dieses Organ verfügen zu können? Oder heisst das dann, wenn wir Nein sagen und nicht bereit sind, eine Bedingung zu erfüllen, dass diese Spende nicht stattfindet?